Allgemeine Gebäudereinigung
NWZ Logistik KGLiquidiert
Oldenburg (Oldb.)Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NWZ Logistik KGOldenburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2017
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2017
Konzern-Eigenkapitalspiegel für 2017
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20171. Allgemeine Angaben Vorbemerkungen Der Konzernabschluss der NWZ Logistik KG, Oldenburg, zum 31. Dezember 2017 ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Die Komplementärin der NWZ Logistik KG ist die Nordwest-Zustellholding Verwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Sitz der NWZ Logistik KG befindet sich in Oldenburg. Die Gesellschaft wird im Handelsregister unter der Nummer HRA 3590 beim Amtsgericht Oldenburg geführt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus demselben Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Des Weiteren wurden die Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten des Ergebnisses vor Steuern zur Verbesserung des Einblicks in die Ertragslage erweitert. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Konsolidierungs-/Assoziierungskreis Der Konsolidierungs-/Assoziierungskreis umfasst neben der NWZ Logistik KG die folgenden 4 verbundenen Unternehmen (Tochterunternehmen) sowie 1 assoziiertes Unternehmen:
Änderungen im Konsolidierungskreis hat es im Geschäftsjahr 2017 nicht gegeben. Es gilt für alle assoziierten Unternehmen: Entscheidungen in allen Unternehmensbereichen bedürfen der direkten oder indirekten Zustimmung jedes Gesellschafters (Gemeinschaftsunternehmen); der für die Anwendung der At-Equity-Methode notwendige maßgebliche Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik (§ 311 Abs. 1 HGB) ist gegeben. Der von der NWZ Logistik KG aufgestellte Konzernabschluss hat im Sinne von § 264b HGB befreiende Wirkung für folgende Gesellschaften: · Citipost Nordwest GmbH & Co. KG · NWZ-Zustellgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft · NWZ Logistik KG 3. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung (verbundene Unternehmen) erfolgt nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem Eigenkapital. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitpunkt der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Erstkonsolidierungen für verbundene Unternehmen durchgeführt. Folglich ergaben sich keine aktiven Unterschiedsbeträge. Die At-Equity-Konsolidierung(assoziierte Unternehmen) erfolgt nach der Neubewertungsmethode durch anteilige Verrechnung des Eigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert. Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Erstkonsolidierungen für At-Equity-bilanzierte Unternehmen durchgeführt. Folglich ergaben sich keine aktiven Unterschiedsbeträge. Die Verrechnung des Eigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert erfolgte, sowohl bei Tochter- als auch assoziierten Unternehmen, von Ausnahmen abgesehen, zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Unternehmen in den Konzernabschluss (Wertverhältnisse zu Beginn des Geschäftsjahres). Grundsätzlich wurde im Geschäftsjahr sowie werden zukünftig die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Unternehmen zugrunde gelegt. Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital und am Ergebnis der Tochterunternehmen werden, soweit die Anteile am Ergebnis der Tochterunternehmen nicht bereits als "Sonstige Verbindlichkeiten" (Gutschriften auf den Gesellschafterkonten bei Personengesellschaften) anzusehen sind, unter dem Eigenkapital als "Anteile anderer Gesellschafter" (Konzernfremde) ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Die Umsatzerlöse der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie die anderen Erträge aus Lieferungen und Leistungen werden mit den jeweils auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Die im Geschäftsjahr 2017 gegeneinander aufgerechneten Aufwendungen und Erträge belaufen sich auf TEUR 3.105 (Vorjahr TEUR 2.697). Eliminierungspflichtige Zwischenergebnisse, die auf Lieferungen und Leistungen zwischen den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhten, werden nach Ergebnisrealisierung verrechnet. In den Geschäftsjahren 2017 sind keine Zwischengewinne entstanden. Abgrenzungsposten für künftige Steuerentlastungen (Gewerbesteuer) werden gebildet, wenn die Summe der sog. Handelsbilanz II ‑ Ergebnisse der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ‑ aufgrund der Ausübung von Bewertungswahlrechten niedriger ist als die Summe der Einzelergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapital- sowie der At‑Equity-Konsolidierung planmäßig über 3 Jahre bis 15 Jahre linear abgeschrieben. Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden planmäßig über 5 Jahre linear abgeschrieben. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind, soweit erforderlich, vorgenommen worden. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind in nicht nennenswertem Umfang angefallen. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. Sonstige Beteiligungsunternehmen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Anteile an assoziierten Unternehmen werden At-Equity bewertet. Unter den Abgängen an assoziierten Unternehmen sind anteilige Jahresfehlbeträge erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Nennwerten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen sowie einer Pauschalwertberichtigung angesetzt. Die für das allgemeine Kreditrisiko gebildete Pauschalwertberichtigung ist in Höhe von 1 % des um die Umsatzsteuer und die einzelwertberichtigten Forderungen gekürzten Forderungsbestands gebildet worden. Liquide Mittel werden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der "Projected-Unit-Credit-Method" (PUC) errechnet. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der Rechnungszinssatz basiert in 2017 - entsprechend der gesetzlichen Neuregelungen in § 253 Abs. 2 S. 1 HGB - auf dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 3,67 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre in Höhe von 2,80 %). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2005" von Klaus Heubeck verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,0 % (VJ 2,0 %), Rentensteigerungen mit 1,5 % (VJ 1,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Standard Wahrscheinlichkeit (4-5 %) berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, gebildet. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch die Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwerts bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen. 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Berichtsjahr für den Konzern ist im Anlagenspiegel dargestellt. Fremdkapitalzinsen zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes wurden im Geschäftsjahr 2017 nicht aktiviert. Eine Übersicht über den Anteilsbesitz für den Konzern ist in der Aufstellung des Anteilsbesitzes dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern basieren im Wesentlichen auf dem Bewertungsunterschied der Pensionsrückstellungen, sonstigen Rückstellungen und steuerlichen Verlustvorträgen soweit diese in den nächsten fünf Jahren realisiert werden können. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 15,37 % (Vorjahr 15,37 %) zugrunde gelegt. Insgesamt werden aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 7) ausgewiesen. Eigenkapital Das Komplementärkapital beläuft sich auf EUR 30.099,00 (Vorjahr EUR 30.099,00) und das Kommanditkapital (Hafteinlage) auf EUR 19.901,00 (Vorjahr EUR 19.901,00). Sie entsprechen den bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten. Die Rücklagen werden vermindert um die Ausgleichsposten für gegenüber dem Mutterunternehmen niedrigere Konzernergebnisse. Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital unterliegt keinen langfristigen Ausschüttungssperren. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 15. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern (Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Tantiemen, Urlaub). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 9.315.700,21 (Vorjahr TEUR 10.103) und resultieren aus Darlehens- und Gesellschafterkonten. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, Kauf- und Dienstleistungsverträgen und Geschäftsbesorgungen betragen TEUR 633 (Vorjahr TEUR 743). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2018 bis 2021. Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine für die Beurteilung der Finanzlage wesentlichen außerbilanziellen Geschäfte vor. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB bestehen nicht. 6. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Kapitalflussrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt. Die Umsatzerlöse stellen sich nach Segmenten wie folgt dar:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (TEUR 57; Vorjahr TEUR 161) sowie übrige periodenfremde Erträge (TEUR 32; Vorjahr TEUR 25) und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (TEUR 0; Vorjahr TEUR 6). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten folgende periodenfremde Aufwendungen: übrige periodenfremde Aufwendungen (TEUR 31; Vorjahr TEUR 68), Wertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 23; Vorjahr 13) sowie Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen (TEUR 0; Vorjahr TEUR 19). Zinsen und ähnliche Aufwendungen In 2017 wurden Zinszahlungen in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 11) geleistet. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) Erträge aus der Zuführung von latenten Steuern. In 2017 wurden Ertragsteuerzahlungen in Höhe von TEUR 206 (Vorjahr: TEUR 209) geleistet. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In 2017 wurden Zinszahlungen in Höhe von TEUR 127 (Vorjahr: TEUR 215) erhalten. 7. Sonstige Angaben Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2017 wurden in den vollkonsolidierten Unternehmen 1.156 Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufgliederung der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter nach Berufsgruppen zeigt folgende Übersicht:
In dem assoziierten Unternehmen wurde durchschnittlich 30 Mitarbeiter beschäftigt. Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers des Konzerns beträgt für die Abschlussprüfung TEUR 22. Geschäftsführung der NWZ Logistik KG Der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin gehört an: Herr Jan Fitzner, kaufmännischer Geschäftsführer, Westerstede Herr Harold Grönke, kaufmännischer Geschäftsführer, Oldenburg Auf die Angabe zu den Geschäftsführerbezügen wurde unter Bezugnahme auf § 314 Abs. 1 Nr. 6a und 6b i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die NWZ Logistik KG, die das Mutterunternehmen des größten Konsolidierungskreises ist, wird den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht beim Bundesanzeiger offenlegen. Die NWZ Logistik KG ist gemäß § 264b HGB von ihrer Verpflichtung zur Offenlegung ihres (Einzel-) Jahresabschlusses befreit und macht auch Gebrauch von den entsprechenden Aufstellungserleichterungen. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Oldenburg, den 6. April 2018 NWZ
Logistik KG
Jan Fitzner Harold Grönke Entwicklung des Konzernanlagevermögens 2017
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2017
Konzernlagebericht 20171. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die strukturelle Verschiebung von Lesegewohnheiten weg von Printprodukten zu digitalen Angeboten schreitet immer schneller voran und bestimmt neben der konjunkturellen Entwicklung auch die Preisgestaltung im Segment Zeitungszustellung. Entgegen eines stagnierenden Postversandmarktes in Deutschland sind die verarbeiteten Sendungsmengen im Bereich Briefzustellung deutlich gestiegen. Die Deutsche Post AG als einziger Wettbewerber mit Zustellnetz ist nach wie vor marktbeherrschend. Nur durch Leistungsvorteile konnte eine stabile Kundenstruktur erhalten werden. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr sind die Umsatzerlöse um 4,0 % auf 33,4 Mio. € gestiegen. Die Erhöhung resultiert insbesondere aus der gestiegenen Briefmenge und Preisanpassungen. Den gestiegenen Umsatzerlösen stehen höhere Kosten für Material- und Personalaufwendungen gegenüber. Ein Teil der gestiegenen Briefmenge betrifft Zustellziele außerhalb des Zustellbereiches der NWZ Logistik KG. Diese werden von Kooperationspartner abgedeckt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge sind in Summe auf relativ konstantem Niveau. Die Reduzierung der Abschreibungen betrifft den in 2016 vollständig abgeschriebenen Geschäfts- und Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung. Entgegen unserer Prognose aus dem Vorjahr, in der für das Jahr 2017 von einem Ergebnisrückgang ausgegangen wurde, ist das Geschäftsjahr 2017 erfolgreicher verlaufen als erwartet. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die verminderten Abschreibungen sowie die höhere Zustellvergütung für die Tages- und Wochenzeitungen zurückzuführen. Das Konzernergebnis hat sich um TEUR 1.267 auf einen Jahresüberschuss von TEUR 1.656 im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Vermögenslage 29,0 % (Vj. 42,4 %) des Vermögens sind lang- und mittelfristig, 71,0 % (Vj. 57,6 %) kurzfristig gebunden. Der Konzern weist zum 31. Dezember 2017 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag von TEUR 2.520 aus. Wesentliche Investitionen ergaben sich im Geschäftsjahr insbesondere in Höhe von TEUR 80 für neue Geschäftsfahrzeuge und TEUR 49 für eine Software-Upgrade. Inwieweit die Guthaben der Gesellschafter der NWZ Logistik KG als Finanzierungsmittel des lang- und mittelfristigen Vermögens zur Verfügung stehen, steht in Abhängigkeit vom Entnahmeverhalten der Gesellschafter. Das tatsächliche Entnahmeverhalten der Gesellschafter der NWZ Logistik KG war in der Vergangenheit langfristig orientiert. Finanzlage Die Entwicklung der Finanzlage zeigt nachfolgende Darstellungen:
Die Liquidität im abgelaufenen Geschäftsjahr war jederzeit sichergestellt. 3. Risiko- und Chancenbericht Aufgrund des gegebenen Auftragsbestandes sowie die Einbindung des NWZ Logistik Konzerns in die NWZ Mediengruppe sind Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derzeit nicht erkennbar. Da die Erlöse zu einem hohen Anteil aus Dienstleistungen für Großkunden generiert werden, besteht eine gewisse Abhängigkeit. Dies ist dadurch skalierbar, dass der größte Anteil der Zustellleistungen bei Zustellpartnern bezogen wird. Damit ist das Risiko eingeschränkt und handhabbar. Die im Bereich Zeitungszustellung innewohnenden Kostensteigerungsrisiken im Personalbereich werden regelmäßig analysiert und gesteuert. Die Kostenerhöhungen aus dem Mindestlohn müssen zu großen Teilen an die Kunden weitergegeben werden. Zur Steuerung der allgemeinen Geschäftsrisiken werden monatliche Analysen durchgeführt. Insbesondere durch striktes Kosten- und Qualitätsmanagement sollen negative Auswirkungen auf die Ertragslage vermieden werden. Das sich permanent verbessernde Risikomanagement basiert insbesondere auf einem ausgebauten Controlling mit monatlichen Berichterstattungen, die es erlauben, Risiken in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jederzeit zu prognostizieren und überwachen zu können. Eine wesentliche Unterstützungsfunktion nimmt das bestehende und permanent angepasste interne Kontrollsystem wahr. Der NWZ Logistik Konzern und ihre Tochtergesellschaften verstehen unter dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem ein umfassendes System. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die von der Geschäftsführung im Konzern eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung • zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit einschließlich dem Schutz des Vermögens, und der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen, • zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie • zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im Konzern. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle strategischen Geschäftsfelder eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in einem Handbuch im Entwurf niedergelegt, das in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst wird. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können. Der Konzern hat über die Einbindung in die NWZ Mediengruppe in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess ein Risikomanagementsystem implementiert, das Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie entsprechende risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen. 4. Prognosebericht Insgesamt gehen wir für das Geschäftsjahr 2018 von einem positiven Geschäftsverlauf aus. Für das Geschäftsjahr 2018 wird trotz erhöhter Personalkosten und mindestlohnabhängiger Kostensteigerungen in den Bereichen Transportlogistik und Fremdzustellung nur ein geringer Ergebnisrückgang erwartet. Die Effekte aus dem erhöhten Mindestlohn werden durch zusätzliche Briefmengen seitens der Kooperationspartner zum Teil kompensiert. Die von der Deutsche Post AG angekündigte Preisanpassung für die Geschäftskunden wird sich negativ auf das Ergebnis auswirken. Insgesamt wird für 2018 ein Konzernjahresergebnis leicht unterhalb des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2017 erwartet.
Oldenburg, den 6. April 2018 NWZ
Logistik KG
Jan Fitzner Harold Grönke Wiedergabe des BestätigungsvermerksAn die NWZ Logistik KG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der NWZ Logistik KG, Oldenburg und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der NWZ Logistik KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, 27. April 2018 Ernst
& Young GmbH
Horn, Wirtschaftsprüfer Monsees, Wirtschaftsprüfer |
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