Novihum
Technologies GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.064.594,06 |
2.571.942,30 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
28.073,89 |
122.523,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.033.512,09 |
2.446.411,22 |
| III.
Finanzanlagen |
3.008,08 |
3.008,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.752.266,29 |
4.156.918,48 |
| I.
Vorräte |
213.992,89 |
310.312,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
480.022,70 |
147.230,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.058.250,70 |
3.699.375,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.603,85 |
54.709,31 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
574.136,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.400.600,80 |
6.783.570,09 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
5.241.863,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
208.453,00 |
208.453,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
17.491.427,75 |
17.491.427,75 |
| III.
Verlustvortrag |
12.458.017,74 |
7.265.944,48 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
5.815.999,61 |
5.192.073,26 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
574.136,60 |
0,00 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
169.322,00 |
329.673,00 |
| C.
Rückstellungen |
160.097,94 |
163.103,54 |
| D.
Verbindlichkeiten |
4.071.180,86 |
1.048.930,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.400.600,80 |
6.783.570,09 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Novihum Technologies GmbH, Dresden, ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer
HRB 31681 eingetragen.
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 (1) HGB ihren Jahresabschluss unter
Beachtung der §§ 242 ff. HGB sowie der sie
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes
aufzustellen und gemäß der §§ 325
ff. HGB offenzulegen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
"davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
II. Grundsatz der Unternehmensfortführung
Der Jahresabschluss wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung unter der Annahme des
Grundsatzes der Unternehmensfortführung aufgestellt
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Von den ausgereichten
Gesellschafterdarlehen sind TEUR 3.059 nachrangig.
Die Novihum Technologies GmbH ist auf die
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von
Bodenverbesserungsstoffen ausgerichtet. Die
Gesellschafter der Novihum Technologies GmbH stellen dieser
die finanziellen Mittel auf Basis von
Gesellschaftervereinbarungen zur Verfügung.
Gemäß unserer Planungsrechnung werden in
den Jahren 2020 und 2021 Jahresfehlbeträge erzielt, da
den geplanten Aufwendungen in der Forschungs- und
Entwicklungsphase noch keine wesentlichen Einnahmen in
2020/2021 gegenüberstehen.
Mit Datum vom 13. Februar 2020 wurde durch die
Gesellschafter sowie die EPC Holding GmbH mit Sitz in
Schwarzatal ein Vertrag für ein weiteres
Wandeldarlehen in Höhe von T€ 2.750
abgeschlossen. Die Einzahlungen erfolgten im März
2020.
Nach dem aktuellen Businessplan benötigt die
Gesellschaft weitere finanzielle Mittel ab Juli 2021, um
die Gesellschaft fortführen zu können. Zum 31.
Juli 2020 wurden von den Gesellschaftern ein weiteres
Brückendarlehen in Höhe von EUR 4,5 Mio.
beschlossen. Davon wurden EUR 0,9 Mio. im August 2020
ausgezahlt, EUR 2,4 Mio. bis 15. November und EUR 1,2 Mio.
im Dezember 2020. Die vorhandenen und zugesagten
finanziellen Mittel reichen dann bis ins II. Quartal 2021.
Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das
Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen kann.
Die Geschäftsführung geht gleichwohl davon
aus, dass die Fortführung der Gesellschaft auch
über das Jahr 2021 hinaus überwiegend
wahrscheinlich ist.
Die im Jahr 2018 begonnenen Planungen für den
Bau einer größeren Produktionsanlage mit einem
Produktionsvolumen von 10.000 t/Jahr am Standort in
Dortmund wurden aktuell auf Eis gelegt. Aufgrund der
derzeitigen Situation unter dem Einfluss des sogenannten
Coronavirus erscheint die erforderliche Finanzierung,
insbesondere aufgrund der hohen CAPEX als eher
unwahrscheinlich. Die Gesellschaft hat sich daher dazu
entschieden, den Kapazitätsmangel beim Wachstum
mittelfristig durch den Ausbau der bestehenden
Produktionsanlage von 1.000 to auf 3.000 to
Produktionskapazität pro Jahr und langfristig
über Contract Manufacturing sowie Joint
Venture/Lizenzverträge für größere
Anlagen (50-100 kt) auszugleichen. Erste Gespräche mit
potenziellen Partnern wurden bereits geführt. Die
notwendigen technischen Ausarbeitungen für den Bau der
Anlagen erfolgt durch die EPC Holding GmbH, auf Basis der
bereits erstellten Planung für die 10 kt-Anlage.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände haben wir zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt drei bis fünf Jahre.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen
Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten enthalten anteilige
Anschaffungsnebenkosten und sind um
Anschaffungskostenminderungen gekürzt.
Die geringwertigen Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von bis zu EUR 250 werden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im
Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Die geringwertigen Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im
Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der
linearen Methode gerechnet.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter
Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Anschaffungskosten werden nach der
Durchschnittswertmethode ermittelt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden
ausgehend von den Umsatzerlösen retrograd bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Das Eigenkapital wird zum Nominalbetrag angesetzt.
Das bilanzierte Stammkapital entspricht der Eintragung im
Handelsregister zum Bilanzstichtag.
Der Sonderposten wurde für
Investitionszuschüsse gebildet und wird entsprechend
der Nutzungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter
aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in
Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
werden mit jeweiligem Transaktionskurs eingebucht.
Kursverluste, die bis zum Stichtag durch Realisation oder
Bewertung mit dem Devisenkassamittelkurs unter Anwendung
von § 256a HGB am Bilanzstichtag entstehen,
werden ergebniswirksam berücksichtigt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
IV.
1
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
Gesamt
|
|
bis zu einem Jahr
|
|
von einem bis zu
fünf Jahren
|
über fünf
Jahre
|
|
EUR
|
|
EUR
|
|
EUR
|
EUR
|
|
4.071.180,86
|
|
3.833.723,75
|
|
237.457,11
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(1.048.930,54)
|
|
(509.690,07)
|
|
(539.240,47)
|
(0,00)
|
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 3.059 (i. Vj. TEUR 0) ausgewiesen.
V.
Sonstige Angaben
V.
1
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr im Durchschnitt 25 (i. Vj. 24)
Mitarbeiter.
Dresden, den 14. September 2020
Novihum Technologies GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Dresden, 14. September 2020
gez. Dr. André Moreira
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2020 festgestellt.
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