Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 320263
Eingetragen
26.2.1992
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Turbinen
Gegenstand
Die Planung, die Herstellung und der Vertrieb von feinmechanischen Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Alfred Josef Mathä Müller
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alfred Josef Mathä Müller
Eisenbach (Hochschwarzwald)
130.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mathä Müller GmbH

Eisenbach Hochschwarzwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

2,00

II. Sachanlagen

413.484,00

395.349,00

III. Finanzanlagen

260,00

260,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

312.787,62

264.773,37

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

72.194,20

112.355,86

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.705,80

45.277,22

C. Rechnungsabgrenzungsposten

11.333,88

10.952,70

Summe Aktiva

811.767,50

828.970,15



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

130.000,00

130.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

56.662,00

23.501,48

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-183.751,42

33.160,52

B. Rückstellungen

66.717,00

77.387,38

C. Verbindlichkeiten

742.139,92

564.920,77

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

811.767,50

828.970,15

ANHANG

Wirtschaftsjahr 2023

(gem. § 284 ff. HGB)

I. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH - Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang (§ 288 S. 1 HGB) und für die Offenlegung (§ 326 HGB) in Anspruch. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Pflichtprüfung nach § 316 I HGB.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen und ggf. den steuerrechtlichen Bestimmungen. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aktivseite

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung,
bewertet. Die Abschreibung erfolgte nach der linearen Methode. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurden auf der Basis der amtlichen steuerlichen AfA - Tabellen geschätzt.

Von der Sonderabschreibungsmöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen gem. § 7 g EStG wurde im abgelaufenen Wirtschaftsjahr kein Gebrauch gemacht.

Die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde für die geringwertigen Anlagegüter in Anspruch genommen. Diese Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Wegen der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG war die Bildung eines Sammelpostens analog § 6 Abs. 2a EStG für die Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR steuerlich nicht zulässig. Es wurde kein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu Anschaffungskosten von 250,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 800,00 EUR wurden auf die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt. Mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dort erfolgte die Bewertung zum Nominalwert abzüglich der erforderlichen Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Passivseite

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sowie Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.S. von § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.

An die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die Angaben gem.§ 285 Nr. 9c HGB entfallen somit.

Die Bilanzierung erfolgte nach Verwendung des Jahresüberschusses.

II. Sonstige Pflichtangaben

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf 520.891,99 EUR (Vorjahr: 434.781,34 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beliefen sich auf 58.728,43 EUR (Vorjahr: 64.729,94 EUR).

 

Titisee-Neustadt, den 28. März 2024

gez. Alfred Müller

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. März 2024

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