con-vergence Werbeagentur GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ilka Dorn seit 18.4.2011 | Geschäftsführer |
Oliver Wolfram Dorn seit 18.4.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
con-vergence Verwaltungsgesellschaft mbHNettetal (vormals: Kempen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2021a) Grundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes (III. Buch HGB) unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) aufgestellt. Die con-vergence Verwaltungsgesellschaft mbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
b) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für die Gliederung der Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 und der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der Bilanzposten richtet sich im Einzelfall nach folgenden Grundsätzen: Die übrigen Forderungen und liquiden Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.
c) Sonstige Angaben
Kempen, den 25. Juli 2022
Nettetal, den 25. Juli 2022 gez. Ilka Dorn u. Oliver Dorn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juli 2022 |
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