Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Karl Bode GmbHLiquidiert
Ellernbrok 39, 26127 Oldenburg (Oldb), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Hinrich Bode seit 9.1.2020 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl Bode GmbHOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Umstellung auf die Vorschriften des BilanzrechtsmodernisierungsgesetzesDie Karl Bode GmbH hat im Geschäftsjahr 2010 erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Der Übergang zu den geänderten handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften führte zu Änderungen im Bereich der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Anlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Die degressive Abschreibungsmethode findet in bestimmten Fällen Anwendung, wenn sie dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Ab dem 1. Januar 2010 werden selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 EUR im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Nutzungsdauer der Sachanlagen
Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Flüssige Mittel sind mit dem Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Sonstige Angaben1 Organe der Gesellschaft Geschäftsführer
2 Überschuldung Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Auf die Verpflichtungen nach § 64 GmbHG wurde die Gesellschaft hingewiesen. Der alleinige Gesellschafter Herr Bernd Bode hat im Hinblick auf die Überschuldung eine Rangrücktrittserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben und sich verpflichtet, der Gesellschaft die zur Erfüllung ihrer Bankverbindlichkeiten erforderlichen Geldbeträge zur Verfügung zu stellen. Der Rangrücktritt umfasst dementsprechend die Forderungen des Gesellschafters aus Gesellschafterdarlehen (Stand 31. Dezember 2010: 168.471,66 EUR) wie auch etwa künftig anstehende Rückzahlungsansprüche aus der vorstehend genannten Verpflichtung.
Oldenburg, den 19. Dezember 2011 Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Dieser Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde von der Gesellschafterversammlung am 27. Dezember 2011 festgestellt. |
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