Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 2633 BHV
Eingetragen
15.11.2005
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
1. Der Versandhandel mit Waren aller Art; 2. Erwerb, Vermietung und Verpachtung von Computeranlagen und Programmen sowie deren Verwendung für eigene und fremde Rechnung.

Historie

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Management

NameRolle
Kai Köser
seit 15.11.2005
Geschäftsführer
Philippe Köser
seit 15.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
102.258 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Köser Service GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011

Bilanz

Aktiva

30.9.2011
EUR
30.9.2010
EUR
A. Anlagevermögen 93.855,00 143.191,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 27.728,00 62.967,00
II. Sachanlagen 66.127,00 80.224,00
B. Umlaufvermögen 11.329,10 285,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.831,67 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 497,43 285,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.945,26 7.943,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 117.129,36 151.419,77

Passiva

30.9.2011
EUR
30.9.2010
EUR
A. Eigenkapital 102.258,38 102.258,38
I. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.105,00 2.295,00
C. Verbindlichkeiten 12.765,98 46.866,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 117.129,36 151.419,77

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital­gesell­schaft (§ 267 Abs. 1 HGB) auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Das Wirtschaftsjahr weicht vom Kalenderjahr ab und endet am 30. September eines jeden Jahres.

Angaben zu Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz‑ und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das laufende Geschäftsjahr der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG‑Eröffnungsbilanz zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Insoweit wurde nicht stetig bewertet.

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden angewandt:

Das Anlagevermögen wird mit Anschaffungs‑/Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der steuerlich zulässigen Sätze nach der linearen Methode.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bilanziert.

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten bilanziert.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen, die auf das folgende Wirtschaftsjahr entfallen, ausgewiesen.


Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Für die sonstigen Rückstellungen wurde der Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,00.  

Sonstiges
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende alleinvertretungsberechtigte Personen geführt:

Geschäftsführer:  Herr Kai Köser  ausgeübter Beruf: Kaufmann
Geschäftsführer:  Herr Philippe Köser  ausgeübter Beruf: Kaufmann

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Ergebnisverwendung
Mit der Arthur Köser GmbH & Co. KG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.




Bremerhaven, den 29. Februar 2012






 

...................................................................................................................................................... (gez. die Geschäftsführer)



  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2012 festgestellt.

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