Haus Rivus GmbHLiquidiert

54424 Thalfang, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 41526
Eingetragen
20.12.2010
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken, der Betrieb eines Gästehauses sowie die Vermietung von Wohnungen und Ferienwohnungen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Frank Jozef Maria van Montfort
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frank Jozef Maria van Montfort
Hauptstraße 37, 54424 Thalfang
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haus Rivus GmbH

Thalfang

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 5.559,54 5.559,54
I. Sachanlagen 5.559,54 5.559,54
B. Umlaufvermögen 15.846,18 16.918,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.494,79 12.564,79
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 12.500,00 12.500,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.351,39 4.353,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 21.405,72 22.477,71

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 20.389,75 20.782,71
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.217,29 485,47
III. Jahresfehlbetrag 392,96 3.731,82
B. Rückstellungen 315,00 400,00
C. Verbindlichkeiten 700,97 1.295,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 21.405,72 22.477,71

Anhang


1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. 


2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen (ausschließlich Anlagen im Bau) wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen waren nicht zu berücksichtigen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet.
Wertberichtigungen waren nicht zu berücksichtigen.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen, § 284 (2) Nr. 5 HGB.

Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251, 268 (7) HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.) bestehen nicht.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.


3. Erläuterungen zur Bilanz

Vorschüsse, Ausleihungen und/oder Kredite an Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden in Höhe von 430,00 € ( Vorjahr: 0,00 €)  gewährt, § 264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 00,00 €), § 268 (4) HGB.

Es wurden von Gesellschaftern keine Ausleihungen an die Gesellschaft gewährt, § 264c (1) HGB,
§ 42 (3) GmbHG.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 700,97 € (Vorjahr: 1.295,00 €), § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 S. 1 Nr. 1 HGB.

Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 S. 1 Nr. 1b HGB:

II. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.


4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreiter Geschäftsführer der Haus Rivus  GmbH ist Herr Joep van Montfort, Kaufmann.


Thalfang, den 23.12.2013

für die  Haus Rivus GmbH

Joep van Montfort, Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2013 festgestellt.

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