Haus Rivus
GmbH
Thalfang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.559,54 |
5.559,54 |
| I.
Sachanlagen |
5.559,54 |
5.559,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.846,18 |
16.918,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.494,79 |
12.564,79 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.351,39 |
4.353,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.405,72 |
22.477,71 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.389,75 |
20.782,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.217,29 |
485,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
392,96 |
3.731,82 |
| B.
Rückstellungen |
315,00 |
400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
700,97 |
1.295,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.405,72 |
22.477,71 |
Anhang
1. Allgemeines
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen (ausschließlich Anlagen im Bau)
wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Abschreibungen waren nicht zu
berücksichtigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Wertberichtigungen waren nicht zu
berücksichtigen.
Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen, § 284 (2) Nr. 5 HGB.
Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251,
268 (7) HGB (Bürgschaften,
Gewährleistungsverträge, Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.)
bestehen nicht.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Vorschüsse, Ausleihungen und/oder Kredite an
Mitglieder der Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden in Höhe von
430,00 € ( Vorjahr: 0,00 €) gewährt,
§ 264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr:
00,00 €), § 268 (4) HGB.
Es wurden von Gesellschaftern keine Ausleihungen an
die Gesellschaft gewährt, § 264c (1) HGB,
§ 42 (3) GmbHG.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 700,97 €
(Vorjahr: 1.295,00 €), § 268 (5) HGB.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 S. 1 Nr. 1
HGB.
Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in
Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285
S. 1 Nr. 1b HGB:
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden.
4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der
Gesellschaft
Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens
befreiter Geschäftsführer der Haus Rivus
GmbH ist Herr Joep van Montfort, Kaufmann.
Thalfang, den 23.12.2013
für die Haus Rivus GmbH
Joep van Montfort, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2013 festgestellt.
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