BMK Zoo-West GmbHLiquidiert
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BMK Zoo-West GmbHBielefeldJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
AnhangAnhang zum Geschäftsjahr 2006A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG III. Sonderposten mit Rücklageanteil IV. Haftungsverhältnisse D. Angaben zu G.u.V.-Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen II. Abschreibungen auf den Firmenwert III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften III. Geschäftsführungsorgane A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust-rechnung entsprechen den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamt-kostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungs-grundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln be-wertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Ab-schlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 10 % und 33,3 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. 7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nenn-betrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 8. Das Vorratsvermögen wurde körperlich aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Verkaufspreisen. Es wurden hieraus durch entsprechende pauschale Abschläge die Einkaufs-preise ermittelt. 9. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 10. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 11.Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 12.Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungs-methoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG 1. Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern Darlehensforderungen in Höhe von € 77.850,00. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht. 2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. 3. Eine Verzinsung erfolgte mit 5 %. III. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zu G.u.V.-Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs.1 EStG i. V. m. § 254 HGB nicht vorgenommen. II. Abschreibungen auf den Firmenwert Ein Firmenwert liegt nicht vor. III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG). IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen: II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften Die Gesellschaft ist haftet nicht für andere Personen oder Körperschaften. III. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Bernhard Kappelhoff geführt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Bielefeld, 14. August 2007 Bernhard Kappelhoff Geschäftsführer |
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