BMK Zoo-West GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 37863
Eingetragen
16.6.2003
Branche
Großhandel mit lebenden TierenEinzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden TierenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
An- und Verkauf von zoologischen Artikeln und lebenden Tieren sowie gärtnerischen Artikeln und lebenden Pflanzen, sowie die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art sowie die Übernahme der Geschäftsführung für diese. Die Gesellschaft kann Zweiniederlassungen errichten, sich an Unternehmen gleicher und ähnlicher Art beteiligen oder gleiche Unternehmen gründen sowie alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, die in dem Absatz 1 beschriebenen Gesellschaftszweck zu fördern.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

BMK Zoo-West GmbH

Bielefeld

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 29.270,00 39.805,00
I. Sachanlagen 29.270,00 39.805,00
B. Umlaufvermögen 286.984,90 306.596,82
I. Vorräte 125.796,53 138.757,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 142.179,96 140.869,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.008,41 26.969,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 449,00 449,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 316.703,90 346.850,82

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 63.387,72 98.664,92
I. gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnvortrag 46.664,92 38.538,63
III. Jahresfehlbetrag 35.277,20 -8.126,29
B. Rückstellungen 2.300,00 3.386,00
C. Verbindlichkeiten 251.016,18 244.799,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 316.703,90 346.850,82

Anhang

Anhang zum Geschäftsjahr 2006

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

IV. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

II. Abschreibungen auf den Firmenwert

III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der

Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust-rechnung entsprechen den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamt-kostenverfahren aufgestellt.

2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungs-grundsätze sind beibehalten worden.

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln be-wertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Ab-schlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 10 % und 33,3 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nenn-betrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8. Das Vorratsvermögen wurde körperlich aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Verkaufspreisen. Es wurden hieraus durch entsprechende pauschale Abschläge die Einkaufs-preise ermittelt.

9. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

10. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

11.Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

12.Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungs-methoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

Art der Verbindlichkeit RLZ bis
1 Jahr
RLZ von
1-5 Jahre
RLZ mehr
als 5 Jahre
davon
gesichert
Summe
gegenüber Kreditinstituten 69.952
88.800 29.800 188.552 188.552
aus Anzahlungen 0 0 0
aus Lieferungen und Leistungen 45.449 0 45.449


Schuldwechsel
gegen verbundene Unternehmen
gegenüber Gesellschaftern 0
0 0
sonstige Verbindlichkeiten 16.935
0 16.935
Zusammen: 132.336 88.800 29.800 188.552 250.936

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1. Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern Darlehensforderungen in Höhe von € 77.850,00. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3. Eine Verzinsung erfolgte mit 5 %.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs.1 EStG i. V. m. § 254 HGB nicht vorgenommen.

II. Abschreibungen auf den Firmenwert

Ein Firmenwert liegt nicht vor.

III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG).

IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen:

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Die Gesellschaft ist haftet nicht für andere Personen oder Körperschaften.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Bernhard Kappelhoff geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Bielefeld, 14. August 2007

Bernhard Kappelhoff

Geschäftsführer

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