Frank Werz
GmbH
Metzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.931,00 |
62.157,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.930,00 |
62.156,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
928.010,44 |
762.528,13 |
| I.
Vorräte |
775.615,43 |
659.871,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.197,12 |
83.495,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.197,89 |
19.161,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.332,73 |
3.155,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
987.274,17 |
827.840,23 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
161.998,50 |
165.385,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
136.433,91 |
139.821,06 |
| davon
Gewinnvortrag |
139.821,06 |
124.475,31 |
| B.
Rückstellungen |
15.247,00 |
23.681,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
810.028,67 |
638.773,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
560.028,67 |
438.773,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
987.274,17 |
827.840,23 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2015 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach §
275 Abs.2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs.1 HGB.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Von
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Die Pensionsverpflichtungen und das
Rückdeckungsvermögen wurden nach § 246 Abs.
2 HGB n.F. saldiert. Genauso wurden die Aufwendungen
für die Erhöhung der Pensionsrückstellung,
wie auch die Erträge aus der Erhöhung des
Aktivwertes gegen die Versicherungsgesellschaft § 246
Abs. 2 HGB n.F. saldiert.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es wird die
lineare Abschreibungsmethode angewandt
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG werden voll abgeschrieben
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen wurden zum Nennwert bewertet. Die
Risiken im Forderungsbestand sind angemessen
berücksichtigt worden. Es wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR
139.821,06 enthalten.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Unter dem
Gesichtspunkt der Wesentlichkeit werden die steuerlichen
Werte übernommen. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind unter
Wesentlichkeitsgesichtspunkten mit ihrem steuerlichen Wert
passiviert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Frank Werz geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Metzingen, den 18. November 2016
gez. Frank Werz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2016 festgestellt.
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