SB Innenausbaufachbetrieb GmbH
Selbe AdresseFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hilmar Heubach seit 13.1.2014 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 53.00% | |
| 47.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASTRUM Holding GmbHMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktivseite
Anhang zum 31. Dezember 2012I. Grundsätzliches zum JahresDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes (III. Buch HGB) aufgestellt. II. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Astrum Holding GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Erleichterung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zugeordnet. Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen gemäß § 288 HGB erstellt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256 bzw. der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden für sämtliche Sachanlagen mit steuerlich zulässigen Sätzen für Normalabschreibungen berechnet. Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Für das allgemeine Ausfallrisiko, für Zinsverluste und Skontoabzüge besteht eine Pauschalwertberichtigung, die aktivisch abgesetzt wurde. Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden auf Grund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert bzw. dem Rückzahlungsbetrag bilanziert. III. Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungOhne Angaben. IV. Sonstige AngabenGeschäftsführer der Gesellschaft ist
Unterschrift gem. § 245 HGB:
Hilmar Heubach |
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