DENEWA
Healthcare AG
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.430,30 |
16.883,33 |
| I.
Vorräte |
3.720,00 |
16.266,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
188,40 |
319,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
521,90 |
297,46 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.596,24 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.027,54 |
16.884,33 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
9.565,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-65.000,00 |
-65.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.434,61 |
24.840,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.161,63 |
594,14 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.596,24 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.427,54 |
6.318,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.427,54 |
6.318,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.027,54 |
16.884,33 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des Aktien-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der DENEWA
Healthcare AG zum 31.12.2010 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalposition ist mit dem Nennbetrag
angesetzt. Sie wird um die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR 65.000,00
gekürzt.
Da diese ausstehenden Einlagen im Rahmen der
Aufstellung einer Überschuldungsbilanz als Forderungen
zu aktivieren sind, handelt es sich bei der bilanziellen
Überschuldung nicht um eine Überschuldung im
Sinne des Insolvenzrechts.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Gegenüber den Gesellschaftern bestand zum
Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von €
6.318,94.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.
Verbindlichkeiten
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei
Achim Neff.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2013 festgestellt.
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