Haufe-Lexware Real Estate AGLiquidiert

79111 Freiburg im Breisgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 710627
Vorher
Sykosch Software Aktiengesellschaft
Eingetragen
6.11.1990
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb insbesondere von wohnungswirtschaftlicher Software und im Zusammenhang damit anfallenden Geschäften im In- und Ausland wie Dienstleistungen, Schulungen und Seminare, Betriebsorganistion, Consulting und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu fördern, insbesondere Zweigniederlassungen zu errichten, welche die Firma Haufe-Lexware Real Estate AG mit einem die Zweigniederlassung kennzeichnenden Zusatz führen, die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge abzuschließen und andere Unternehmen im In- und Ausland zu gründen oder zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Vieker
seit 2.12.2022
Prokura
Carsten Dr. Thies
seit 8.11.2013
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haufe-Lexware Real Estate AG

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Haufe-Lexware Real Estate AG (nachfolgend HLRE oder Gesellschaft) ist eine führende Anbieterin von Softwaresystemen für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnimmobilien in Deutschland. Die Gesellschaft entwickelt, vertreibt und betreut sechs verschiedene Softwaresysteme von einfachen Programmen zur Verwaltung von Mietwohnungen, über umfassende Systeme für Miet-, WEG und Sondereigentumsverwaltung bis hin zu komplexen ERP-Systemen für Wohnungsunternehmen für die Bewirtschaftung von bis zu 30.000 Wohnungen im eigenen Bestand.

Die Produkte werden im Wesentlichen an drei Kundenzielgruppen vertrieben: private Vermieter, Immobilienverwaltungsunternehmen und Wohnungsunternehmen. Die HLRE ist Marktführer im Markt von Softwarelösungen für die Verwaltung von Immobilien mit ca. 7.500 Kunden und zweitgrößter Anbieter im Markt für Softwaresysteme für Wohnungsunternehmen mit rund 450 Kunden.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Auch das Geschäftsjahr 2021/22 wurde noch von der Covid-19 Pandemie und den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und ihrer Folgen überschattet. Die Herausforderungen durch die Einschränkungen der Mobilität und Präsenz der Arbeitskräfte an Büroarbeitsplätzen haben die Geschäftstätigkeit von Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltern vor erhebliche Herausforderungen gestellt.

Die Nachfrage und Wertentwicklung bei Wohnimmobilien waren während der gesamten Zeit der Pandemie sehr stabil. Es wird erwartet, dass die Erfahrungen der Pandemie und die hohe Akzeptanz von mobiler Arbeit von zu Hause dazu führen werden, dass die Anforderungen an Wohnungen steigen und ein größerer Anteil der Nachfrage sich ins Umland der Metropolregionen und kleinere Städte verlagert. Bisher hat das keine Auswirkung auf die Kaufpreise für Immobilien, die während des Berichtszeitraums in Deutschland wieder gewachsen sind. Auch die Wohnungsmieten sind im Mittel weiter gestiegen. Insgesamt waren im Berichtszeitraum die Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt weiterhin sehr stabil.

Aufgrund des intensiven Wettbewerbs und der hohen Preissensitivität der Nachfrage herrscht weiterhin ein starker Preisdruck bei den Verwalterhonoraren und damit ein hoher Kosten- und Ergebnisdruck in diesem Kundensegment. Weiterhin bestehen starke regionale Unterschiede bei den Rahmenbedingungen abhängig von Wirtschaftskraft und Bevölkerungsentwicklung.

Die Erfahrungen im Bereich der Arbeitsorganisation und Unternehmens-IT aus der Zeit der Pandemie hat bei vielen Unternehmen zu Umdenken und Neubewertung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten geführt. Das Interesse und die Bereitschaft zur Nutzung digitaler Kommunikation, Cloud-basierter Datenhaltung und -verarbeitung, mobiler Arbeit und mehr Eigenverantwortung der Mitarbeiter hat sich erheblich ausgeweitet. Das Interesse an den neuen webbasierten Lösungen von PropTech steigt kontinuierlich.

Bei den Immobilienverwaltern gewinnt das Geschäft rund um den Vermietungsprozess weiter an Bedeutung. Die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz verpflichten auch kleine Anbieter ihre Prozesse und IT-Systeme zu modernisieren.

Die Corona-Pandemie hatte keine spürbaren Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der HLRE mehr. Software-Nutzung und Betrieb waren nicht beeinträchtigt. Die Nachfrage nach Consulting-Leistungen und die Durchführung von Software-Einführungsprojekten hat sich trotz Corona-Maßnahmen weitgehend normalisiert.

2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2021/2022 beläuft sich das Rohergebnis auf 13.507 TEUR und ist damit ähnlich dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2020/2021 13.482 TEUR, Veränderung + 0,19%). Das Umsatzwachstum bei Haufe axera und Haufe PowerHaus durch neu gewonnene Kunden gleicht den Umsatzrückgang bei Haufe wowinex aus, der im Vorjahr durch einen Sondereffekt stark angestiegen war. Dieser war durch den Wechsel auf die neueste Software-Version mit einem neuen Preismodell entstanden, bei dem viele Kunden aufgrund der Ausweitung ihrer Wohnungsbestände zusätzliche Lizenzen erworben hatten.

3. Lage

Das Produktportfolio umfasst die on-premises Softwarelösungen Haufe wowinex, Haufe PowerHaus, Lexware Hausverwalter, Lexware Quickimmobilie sowie die webbasierte Softwarelösung Haufe axera, die durch Partnerlösungen von einem Netzwerk an unabhängigen Software-Anbietern ergänzt und erweitert werden. Damit ist die Gesellschaft den verschiedenen und wachsenden Anforderungen der Kunden an die funktionale Breite und Tiefe sowie Vernetzung von Prozessen mit Kunden und Lieferanten über Unternehmensgrenzen hinweg, mobiles Arbeiten von zu Hause und mit mobilen Endgeräten, Automatisierung, bessere Unterstützung von Prozessen, höhere Datensicherheit und Skalierungsfähigkeit durch den Betrieb der Software in einem Cloud-Computing Service.

Haufe axera wird seit Ende 2019 von der HLRE in der Microsoft Azure Cloud betrieben. Im Berichtszeitraum wurden die Strukturen und Prozesse für Entwicklung, Betrieb, Support, Vertrieb und Consulting für das junge, schnell wachsende Cloud-ERP-System Haufe axera weiter professionalisiert und ausgebaut.

Im Geschäftsjahr 2021/22 hat die HLRE über alle ERP-Systeme 139 neue Kunden gewonnen davon 119 Immobilienverwalter mit über 82.000 Einheiten und 20 Wohnungsunternehmen mit über 20.000 Einheiten. Mit 11 wohnungswirtschaftlichen Bestandskunden wurden neue Verträge für Haufe axera geschlossen. Bestandskunden haben ca. 1.700 Aufträge für zusätzliche Module und Consultingleistungen erteilt. Aktuell befinden sich 10 Interessenten mit über 22.000 Einheiten bei Wohnungsgesellschaften und 190 Interessenten mit über 160.000 Einheiten bei den Immobilienverwaltern in der vertrieblichen Bearbeitung.

a. Ertragslage

Das Rohergebnis beträgt rd. 13,5 Mio. Euro.

Die HLRE hat im Berichtszeitraum weiter in die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bestandsportfolios und vor allem in den weiteren Ausbau der Strukturen und Ressourcen für die webbasierte Software Haufe axera investiert.

Der Personalaufwand lag im GJ 2022 bei 11.127 TEUR (Vorjahr 9.258 TEUR).

Die Ausgaben für sonstige betriebliche Aufwendungen sind von TEUR 6.934 im Vorjahr auf TEUR 6.813 im aktuellen Jahr gefallen.

Das Ergebnis nach Steuern beträgt im Berichtsjahr -7.110 TEUR, damit liegt das Ergebnis um 3.532 TEUR unter Vorjahr. Dies ist auf den Ausbau der Strukturen und den Anstieg der Abschreibungen zurückzuführen, die im Geschäftsjahr um 1.843 TEUR auf 2.659 TEUR gestiegen sind: dies ist auf eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1.991 TEUR zurückzuführen.

Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages wird das Jahresergebnis vollständig von der Muttergesellschaft übernommen, ein Jahresfehlbetrag wird nicht ausgewiesen.

b. Finanzlage

Am 28.04.2017 wurde mit der alleinigen Muttergesellschaft Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg i. Br. (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 4408) ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 03.05.2017 und die Gesellschafterversammlung am 28.04.2017 zugestimmt haben. Bedingt durch diese Vereinbarung mit der Muttergesellschaft hat sich keine Veränderung des Eigenkapitals ergeben.

Aufgrund der Finanzvereinbarungen mit verbundenen Unternehmen war die HLRE im Geschäftsjahr 2021/2022 jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen fristgemäß nachzukommen.

c. Vermögenslage

Das Anlagevermögen hat sich auf TEUR 736 (Vorjahr 3.365 TEUR) verringert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von 3.379 TEUR am Vorjahresstichtag auf 6.243 TEUR am Berichtsstichtag gestiegen. Dieser Unterschied ist im Wesentlichen auf die Forderung aufgrund der Ergebnisübernahme durch die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG zurückzuführen.

Diese Veränderung korrespondiert mit dem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die sich aufgrund der getätigten Investitionen und der damit verbunden Inanspruchnahme des Cash-Pool von 7.816 TEUR auf 7.809 TEUR vermindert haben.

Die Bilanzsumme ist insgesamt um 304 TEUR auf 14.761 TEUR gestiegen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Entwicklung ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen stellt sich auf Basis der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dar: Das EBIT des Geschäftsjahres 2021/2022 beläuft sich auf -7.091 TEUR (2020/2021 -3.526 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden 139 Neukunden gewonnen, davon 115 für Haufe PowerHaus und 24 für Haufe axera, ohne Berücksichtigung kleinerer Kunden des Lexware Hausverwalters und Upgrades von Haufe wowinex Bestandskunden. Mit weiteren 11 wohnungswirtschaftlichen Bestandskunden wurde ein neuer Haufe axera Vertrag geschlossen.

III. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2022/2023 rechnen wir mit einem Rohergebnis von 14,6 Millionen EUR, was einer Erhöhung von 1,1 Millionen EUR oder +8 % gegenüber dem Geschäftsjahr 2021/2022 entspricht. Das geplante Wachstum ergibt sich in Summe über den Querschnitt der Produktfamilien (jeweils inkl. Consulting-Leistungen) von der webbasierten-Lösung Haufe axera (+450 TEUR), über PowerHaus (+650 TEUR), wowinex (+230 TEUR) sowie bei den weiteren Bestandsprodukten und Partnerlösungen (+550 TEUR).

Für das Geschäftsjahr 2022/2023 investieren wir weiter in zukunftsweisende webbasierte Technologien und planen eine Erhöhung der Personal- und Sachkosten für Haufe axera sowie der Umlagen der Muttergesellschaft.

Auf Basis der bestehenden Unternehmensplanung erwarten wir ein negatives Jahresergebnis vor Übernahme der Muttergesellschaft in Höhe von rd. -6,0 Mio. EUR.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Mit Haufe axera bietet HLRE das innovativste Produkt für die Immobilienbewirtschaftung und -verwaltung im deutschen Markt und setzt auf den Umstieg der Nachfrage von lang gedienten on-premises-Systemen auf eine moderne, webbasierte-Lösung aus der Cloud. Die Corona-Pandemie hat zu einer deutlichen Steigerung des Interesses und der Bereitschaft für den Umstieg auf eine Cloud-Lösung geführt. Dennoch bleibt ein Risiko für HLRE eine mangelnde Nachfrage der Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter nach einer Web-Lösung aufgrund der Skepsis gegenüber der modernen Technologie und mangelnder Bereitschaft, die Software zu wechseln. Ein weiteres Risiko sind zu hohe Kosten für die HLRE bei der Weiterentwicklung der Software, um die Anforderungen und Bedarfe zu erfüllen, die durch die Erlöse aber nicht zeitgleich gedeckt werden. Die erreichbare Marktnachfrage und die Höhe der erforderlichen Investitionen ins Produkt sind stark abhängig von der Attraktivität des Leistungsangebotes der Wettbewerber. Bei unerwartet großem Markterfolg des Neuproduktes entsteht das Risiko, dass die Einführungs- und Überführungsprojekte bei neuen Kunden nicht zeitnah und erfolgreich durchgeführt werden können, da die erforderlichen Ressourcen im Consulting und Projektmanagement nicht zeitgerecht bereitgestellt werden können, da das Recruiting und vor allem die Ausbildung zeitaufwendig sind.

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags und der Einbindung in das Cash-Pooling der Haufe Group SE ist die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation des Unternehmens stabil und Liquiditätsrisiken sind derzeit nicht erkennbar. Um die Marktposition von HLRE zügig auszubauen, werden weiterhin hohe Investitionen in Produktentwicklung, Kundenservices und Vermarktung von Haufe axera getätigt, die mit Hilfe der Muttergesellschaft bzw. der verbundenen Unternehmen finanziert werden. Seitens der verbundenen Unternehmen wurde erklärt, die Finanzierungsvereinbarungen bis mindestens zum 01.07.2023 nicht zu kündigen. Wir weisen darauf hin, dass für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit die Aufrechterhaltung der Unterstützung durch die Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehmen erforderlich ist.

2. Chancenbericht

HLRE ist Marktführer im Markt für Software-Systeme für die Immobilienverwaltung. Im Markt für ERP-Systeme für Wohnungsunternehmen ist HLRE zweitstärkster Anbieter im deutschen Markt. Durch die Verbindung von Software, Fachwissen und Fortbildungsangeboten hat HLRE ein Alleinstellungsmerkmal. Keiner der Mitbewerber treibt die Modernisierung seines Produktportfolios derzeit so konsequent voran wie HLRE.

HLRE bietet mit Haufe PowerHaus eine der ausgereiftesten, umfassendsten Software-Lösungen für die Immobilienverwaltung an. Für viele Unternehmen in dieser Branche ist der Einstieg in die Digitalisierung mit einer on-premise Lösung immer noch ein attraktiver Weg, so dass hier weiterhin ein hohes Potential ist, die Kundenzahl und Marktposition stark auszubauen.

HLRE bietet mit Haufe axera eine moderne webbasierte Software in der Cloud an. Die Anforderungen an Datenhaltung, Datensicherheit, mobiles Arbeiten, Vernetzung mit Kunden und Partnern, Komfort und Flexibilität in der Bedienung werden in den nächsten Jahren zu einer Ablösung von langjährigen, ausgereiften on-premise-Software-Systemen führen und eröffnen erhebliches Wachstumspotential, und damit die Chancen, den Marktanteil kräftig zu steigern, zusätzliche Wertschöpfung für die Kunden zu generieren und kleinere Anbieter zu übernehmen oder aus dem Markt zu verdrängen.

Während unser privater Alltag einfacher und komfortabler wird, ist das Arbeiten mit veralteter Technik, Medienbrüchen und umständlichen Workarounds über die letzten Jahre zur scheinbar unveränderlichen Selbstverständlichkeit geworden. Im Zuge der Corona Pandemie stehen Unternehmen in der Wohnungs-, und Immobilienwirtschaft nun mit Blick auf Ihre Mitarbeiter und Kunden vor einem technischen und kulturellen Wandel. Das neue Erfordernis geräte- und ortsunabhängig zu arbeiten, treibt das Umrüsten auf webbasierte Lösungen in der Cloud und somit axera enorm voran.

Wichtiges Element der Strategie und des Lösungsangebots von HLRE ist die Zusammenarbeit mit technologisch modernen, ausgereiften, webbasierten Partnerprodukten von unabhängigen Anbietern spezieller Software-Lösungen, die an die Software-Systeme von HLRE angebunden werden und zusätzliche Erlöse generieren. Seit 2020 steht dafür eine API (Application Programming Interface) zur Verfügung, die die Anbindung schneller und komfortabler macht. In der Kombination mit unseren Software-Systemen befähigen wir so Menschen und Unternehmen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, ihren Weg erfolgreich in die digitale Zukunft zu gehen.

3. Gesamtaussage

HLRE hat eine starke Position im Markt für Software zur Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien in Deutschland. Das Produktportfolio wurde in den letzten Jahren konsolidiert und bietet heute für die relevanten Segmente sowohl ausgereifte on-premise-Technologie als auch zukunftsweisende Cloud-Technologie. Auf dieser Basis wird HLRE die Digitalisierung der Branche mit webbasierter Technologie in der Cloud vorantreiben. Der Fokus bei den on-premises Produkten liegt weiterhin auf Leistungsfähigkeit, Stabilität, Kundenzufriedenheit und Profitabilität.

115 Neukundenverträge zeigen, dass die Bestandsprodukte weiterhin sehr wettbewerbsfähig sind. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach webbasierter Technologie stetig zu. Die Investitionen von HLRE in das Wachstum des neuen webbasierenden ERP-Systems Haufe axera verschafft HLRE eine Alleinstellung und ist die Grundlage, um Marktführer für Softwaresysteme in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu werden.

 

Freiburg im Breisgau, 28.09.2022

Bilanz

Aktiva

30.6.2022
EUR
30.6.2021
EUR
A. Anlagevermögen 735.881,67 3.364.788,40
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 597.780,00 3.203.999,00
1. Geschäfts- oder Firmenwert 83.746,00 117.244,00
2. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 514.034,00 3.086.755,00
II. Sachanlagen 80.814,00 104.401,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 80.814,00 104.401,00
III. Finanzanlagen 57.287,67 56.388,40
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.000,00 10.000,00
2. Sonstige Finanzanlagen 47.287,67 46.388,40
B. Umlaufvermögen 6.439.027,78 3.473.298,81
I. Vorräte 34.132,59 31.756,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.403.719,71 3.441.043,21
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.272.760,31 3.379.447,39
2. sonstige Vermögensgegenstände 130.959,40 61.595,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.175,48 499,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 190.997,57 224.285,65
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.394.846,79 7.394.846,79
Aktiva 14.760.753,81 14.457.219,65

Passiva

30.6.2022
EUR
30.6.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 117.000,00 117.000,00
II. Kapitalrücklage 2.435.871,54 2.435.871,54
III. Bilanzverlust 9.947.718,33 9.947.718,33
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 7.394.846,79 7.394.846,79
B. Rückstellungen 3.203.500,00 3.478.700,00
C. Verbindlichkeiten 8.955.453,04 8.332.766,01
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.808.705,75 7.815.649,35
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 466.087,90 113.470,16
3. sonstige Verbindlichkeiten 680.659,39 403.646,50
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.601.800,77 2.645.753,64
Passiva 14.760.753,81 14.457.219,65

Gewinn- und Verlustrechnung

1.7.2021 - 30.6.2022
EUR
1.7.2020 - 30.6.2021
EUR
1. Rohergebnis 13.507.236,47 13.481.828,71
2. Personalaufwand 11.126.562,72 9.258.118,70
a) Löhne und Gehälter 9.325.678,00 7.760.474,69
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.800.884,72 1.497.644,01
3. Abschreibungen 2.659.061,50 816.241,40
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.659.061,50 816.241,40
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 6.812.787,17 6.933.663,24
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 899,27 821,33
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19.556,07 52.422,51
7. Ergebnis nach Steuern -7.109.831,72 -3.577.795,81
8. Erträge aus Verlustübernahme 7.109.831,72 3.577.795,81
9. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 9.947.718,33 9.947.718,33
11. Bilanzverlust 9.947.718,33 9.947.718,33

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Haufe-Lexware Real Estate AG hat ihren Sitz in Freiburg im Breisgau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter der Nummer HRB 710627 eingetragen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.

B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Haufe-Lexware Real Estate AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 3 HGB wird Gebrauch gemacht.

C. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich:

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit erforderlich, wurden außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten angesetzt und über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Langjährig ausgereifte Produkte und eine gute Marktstellung in einem eng begrenzten Marktsegment (Spezialanbieter, Großinstallationen) führen zu langfristigen und stabilen Kundenbeziehungen. Die Akquisition stärkt zudem die eigene Marktstellung durch Zugang zu neuen Kunden und verbreitert die Produktbasis.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Flüssige Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.

Passiva

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Rückstellungen für Wertguthaben sind mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB passiviert worden. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

• Ermittlung nach der projected unit credit method (PUC)

• durchschnittlicher Marktzins von 1,38 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

• Gehaltstrend und Steigerung der Beitragsbemessungsgrenzen: 2,0 % p.a.

• Fluktuationsrisiken und biometrische Risiken nach den Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck "2018 G".

Die Rückstellung für Wertguthaben wurde mit dem Wert aus dem versicherungsmathematischen Gutachten oder dem höheren Wert aus dem saldierungsfähigen Vermögen der Rückdeckungsversicherung bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

D. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang (Anlagespiegel) dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 6.243 (Vorjahr TEUR 3.378) enthalten.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 117.000,00. Es ist eingeteilt in 117.000 auf den Namen lautenden Stückaktien zu je EUR 1,00.

Eine Mehrheitsbeteiligung wird von der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG mit Sitz in Freiburg im Breisgau, gehalten (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 20 AktG).

Im Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von EUR 9.947.718,33 enthalten.

Die Verpflichtungen aus Wertguthaben sind durch Vermögensgegenstände gesichert, die sicherungsverpfändet und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Die Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den ihnen zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt sich im Wesentlichen um Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen. Von dem insgesamt ermittelten Rückstellungswert zum 30.06.2022 in Höhe von EUR 1.800,00 (Erfüllungsbetrag) wurde der Zeitwert zum 30.06.2022 für verpfändete Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 1.800,00 in Abzug gebracht. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht dem versicherungsmathematisch ermittelten Aktivwert.

Verrechnungsfähige Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr 2022 nicht angefallen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen den Saldo des geschäftsbedingten Finanztransfers mit der Haufe Group SE in Höhe von TEUR 7.232 (Vorjahr TEUR 7.496). Es sind in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt TEUR 8.956 (Vorjahr TEUR 8.333). Sicherheiten wurden nicht gewährt.

E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. TEUR 513 (Vorjahr: TEUR 75) enthalten.

In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 7) sowie Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr TEUR 45) enthalten.

F. Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden bis zum Bilanzstichtag nicht.

Die Haufe-Lexware Real Estate AG wird in den Konzernabschluss zum 30.06.2022 ihres obersten Mutterunternehmens, der Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Freiburg im Breisgau, einbezogen. Die Offenlegung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.

Im Jahresdurchschnitt wurden 172 Arbeitnehmer und 0 Arbeiter beschäftigt.

Vorstand war im Wirtschaftsjahr:

• Dr. Carsten Thies, München, Geschäftsführer Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Aufsichtsräte waren:

• Birte Hackenjos, Geschäftsführende Direktorin Haufe Group SE, Freiburg im Breisgau (Vorsitzende)

• Gerhard A. Burkhardt, Schriesheim-Altenbach, (stellvertretender Vorsitzender) Aufsichtsrats-Vorsitzender Familienheim Rhein-Neckar e.G., Mannheim

• Harald Wagner, Geschäftsführender Direktor bei der Haufe Group SE, Freiburg im Breisgau

Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wird wegen der geringen Personenzahl und der Berechenbarkeit für jedes einzelne Mitglied verzichtet.

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021/2022 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.07.2021 bis 30.06.2022

Anschaffungskosten 01.07.2021
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Anschaffungskosten 30.06.2022
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Geschäfts- oder Firmenwert 502.483,30 0,00 0,00 502.483,30
2. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 16.903.082,09 19.430,15 0,00 16.922.512,24
17.405.565,39 19.430,15 0,00 17.424.995,54
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.393.493,66 9.988,35 1.326,05 1.402.155,96
1.393.493,66 9.988,35 1.326,05 1.402.155,96
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00
2. Sonstige Finanzanlagen 46.388,40 899,27 0,00 47.287,67
56.388,40 899,27 0,00 57.287,67
Anlagevermögen insgesamt 18.855.447,45 30.317,77 1.326,05 18.884.439,17
kumulierte Abschreibungen 01.07.2021
EUR
(Abschreibung des Geschäftsjahres)
EUR
Abgang
EUR
kumulierte Abschreibungen 30.06.2022
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Geschäfts- oder Firmenwert 385.239,30 (33.498,00) 0,00 418.737,30
2. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 13.816.327,09 (2.592.151,15) 0,00 16.408.478,24
14.201.566,39 (2.625.649,15) 0,00 16.827.215,54
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.289.092,66 (33.412,35) 1.163,05 1.321.341,96
1.289.092,66 (33.412,35) 1.163,05 1.321.341,96
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagevermögen insgesamt 15.490.659,05 (2.659.061,50) 1.163,05 18.148.557,50
Stand 30.06.2022
EUR
Stand 30.06.2021
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Geschäfts- oder Firmenwert 83.746,00 117.244,00
2. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 514.034,00 3.086.755,00
597.780,00 3.203.999,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 80.814,00 104.401,00
80.814,00 104.401,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.000,00 10.000,00
2. Sonstige Finanzanlagen 47.287,67 46.388,40
57.287,67 56.388,40
Anlagevermögen insgesamt 735.881,67 3.364.788,40

Bericht des Aufsichtsrats

Gemäß § 171 Abs. II AktG erteilen wir den nachstehenden Bericht:

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2021/2022 aus Birte Hackenjos (Vorsitzende), Gerhard A. Burkhard, Oliver Hahne (bis 31.07.2021) und Harald Wagner (ab 13.08.2021). Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2021/2022 wahrgenommen und seine Pflicht zur Überwachung des Vorstandes erfüllt.

Im Geschäftsjahr 2021/2022 haben drei Aufsichtsratssitzungen (20.10.2021, 10.02.2022 und 27.04.2022) mit dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand stattgefunden, an denen teilweise auch weitere Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung der Gesellschaft teilgenommen haben. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der oben genannten Aufsichtsratssitzungen umfassend über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und der einzelnen Geschäftsbereiche sowie über die Finanz- und Investitionsplanung informiert. Darüber hinaus hat die Aufsichtsratsvorsitzende sich in Einzelgesprächen laufend vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen unterrichten lassen.

Die Überprüfung des Vorstands erfolgte im Rahmen der genannten Sitzungen sowie durch die vom Vorstand vorgelegten Unterlagen, der damit seiner Informationspflicht vollständig nachgekommen ist. Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der Vorstand ein funktionierendes und im betrieblichen Alltag bewährtes Risikofrüherkennungssystem etabliert hat.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Ein Vorschlag für die Gewinnverwendung war aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Alleinaktionärin nicht geboten. Von der Abschlussprüferin, der Euregio Südwest GmbH, Freiburg im Breisgau, wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stellte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12.12.2022 fest, dass keine Einwendungen zu erheben sind und der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss gebilligt wird. Damit wurde der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Freiburg im Breisgau, 12.12.2022

Birte Hackenjos, Vorsitzende des Aufsichtsrates

sonstige Berichtsbestandteile

 

Freiburg im Breisgau, 28.09.2022

gez. Dr. Carsten Thies, Vorstand

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2022 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Gem. § 328 Abs. 1a Satz 2 HGB weisen wir darauf hin, dass der von der Euregio Südwest GmbH, Freiburg i. Br., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte Bestätigungsvermerk sich auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht.

An die Haufe-Lexware Real Estate AG:

Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der Haufe-Lexware Real Estate AG - bestehend aus der Bilanz zum 30.06.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Haufe-Lexware Real Estate AG für das Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.06.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Die Haufe-Lexware Real Estate AG ist seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 mit einem Ergebnisabführungsvertrag mit der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG verbunden. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags schließt das Geschäftsjahr mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis. Die Liquiditätsversorgung der Haufe-Lexware Real Estate AG wird über die Teilnahme am Cash Pool der Haufe Group SE sichergestellt.

Wir verweisen auf die Darstellung der Geschäftsführung im Lagebericht unter röm. IV. Ziffer 1 zur Risikoberichterstattung. Dort führt die Geschäftsführung aus, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Aufrechterhaltung der bestehenden Finanzierung und der Gewährung weiterer Mittel durch die Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehmen abhängig ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss undden Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Freiburg im Breisgau, 28.09.2022

EUREGIO Südwest GmbH, Freiburg im Breisgau
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hansjörg Winterhalter, Wirtschaftsprüfer

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