SiMa
Fensterbau GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.593,00 |
26.203,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.593,00 |
26.203,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
156.383,46 |
142.682,91 |
| I.
Vorräte |
60.725,59 |
47.672,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.438,14 |
35.140,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52,00 |
52,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.219,73 |
59.869,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.219,06 |
4.718,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
180.195,52 |
173.604,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
103.922,70 |
75.601,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
58.798,57 |
58.798,57 |
| II.
Bilanzgewinn |
45.124,13 |
16.802,51 |
| B.
Rückstellungen |
19.287,00 |
12.227,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.985,82 |
85.775,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.985,82 |
85.775,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
180.195,52 |
173.604,46 |
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| Verbindlichkeiten
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften |
3.489,84 |
5.808,42 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma SiMa Fensterbau GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der Vorjahresvergleichswerte der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der
erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften ist in
Abstimmung mit Artikel 67 Abs. 8 Einführungsgesetz zum
HGB (EGHGB) unterblieben.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu beachten.
Bei der SiMa Fensterbau GmbH handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267
Abs. 1 HGB.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden nach § 284 HGB
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
bis auf die sich aus der Anwendung der Vorschriften des
BilMoG ergebenden Änderungen beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Warenvorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
In Arbeit befindliche Aufträge werden zu
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauten, sind
nicht vorhanden.
Die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert
aktiviert.
Die Eigenkapitalposition ist zum Nennbetrag
berücksichtigt.
Zum 31.12.2010 bestehen keine
ausschüttungsgesperrten Beträge.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen resultieren aus dem
betriebsgewöhnlichen Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im
Voraus bezahlte Aufwendungen für KFZ-Steuern, Mieten
und Repräsentationskosten.
Die sonstigen Rückstellungen betragen im
Kalenderjahr 2010 insgesamt € 19.287,00 (Vorjahr
€ 12.227,84) und beinhalten im Wesentlichen
Beträge für Aufwendungen für Personalkosten,
Gewährleistungen, noch zu erbringende Leistungen,
Tantiemen, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
ausstehende Rechnungen sowie Jahresabschlusskosten.
Die Verbindlichkeiten resultieren aus dem
betriebsgewöhnlichen Lieferungs- und Leistungsverkehr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
D
. Geschäftsführung
Als Geschäftsführer weist das
Handelsregister aus:
Hermann Josef Segeth, NL - Bocholtz
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Als Prokurist ist eingetragen:
keine Eintragung
E
. Sonstige Angaben
Vorschüsse und Kredite wurden an Mitglieder des
Geschäftsorgans zum Bilanzstichtag nicht gewährt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
nach § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft wird den Jahresabschluss 2010
fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlichen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 40.789,20 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 45.115,20 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.
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