Elektro
Reinhard GmbH
Waldshut-Tiengen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.747,00 |
15.619,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.747,00 |
15.619,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
513.751,93 |
657.519,14 |
| I.
Vorräte |
359.042,00 |
535.196,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.427,32 |
121.362,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.282,61 |
961,14 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
523.737,92 |
371.638,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.049.236,85 |
1.044.777,01 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,20 |
51.129,20 |
| II.
Verlustvortrag |
422.768,07 |
295.060,48 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
152.099,05 |
127.707,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
523.737,92 |
371.638,87 |
| B.
Rückstellungen |
573.571,35 |
446.878,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
471.873,51 |
594.108,48 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.791,99 |
3.790,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.049.236,85 |
1.044.777,01 |
Anhang
des Jahresabschlusses per 31.12.2019
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 79761
Waldshut-Tiengen und wird beim Amtsgericht Freiburg i.Br.
unter der HRB 621139 geführt. Sie erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242
bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinien - Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie der Sondervorschriften des GmbH - Gesetzes
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die gegenüber dem Vorjahresabschluss
unverändert angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Es kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die
Nutzungsdauerschätzungen orientieren sich dabei
grundsätzlich an den in den steuerlichen AfA -
Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, da diese den
Nutzenverbrauch bzw. den Wertverzehr unserer Anlagen im
Allgemeinen zutreffend abbilden.
Umlaufvermögen
Bei den Vorräten erfolgte die Ermittlung der
Anschaffungskosten grundsätzlich auf der Basis von
Durchschnittspreisen.
Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden zu Herstellkosten bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der flüssigen
Mittel erfolgte zum Nennwert. Die Risiken im
Forderungsbestand wurden angemessen berücksichtig.
Passivposten
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages unter Verwendung der
Sterbetafel 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Zum 01.01.2010 erfolgte die Ermittlung des
Anpassungsbetrages an die Vorschriften des HGB i.d.F. des
BilMoG unter Verwendung eines Rechnungszinsfußes von
5,25 %. Von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB,
der Verteilung des Anpassungsbetrages zum 01.01.2010 in
Höhe von € 90.969,00, wurde Gebrauch gemacht. Der
in 2019 berücksichtigte Anpassungsbetrag betrug €
6.064,00. Der noch nicht vorgenommene Anpassungsbetrag
beträgt € 30.329,00.
Zum 31.12.2019 ist der durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,71 % (im
Vorjahr: 3,21 %) zur Anwendung gelangt. Bei dem Zinssatz
handelt es sich aus Vereinfachungsgründen um den nach
der Rückabzinsungsverordnung von der Deutschen
Bundesbank für eine Laufzeit von 15 Jahren zum
31.12.2019 angegebenen Zinssatz.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von €
173.707,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Die Bewertung der Verpflichtungen wird mit dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwert nach dem
modifizierten Teilwertverfahren vorgenommen. Für die
Berechnung wurde keine jährliche Rentenanpassung
angenommen. Fluktuation war keine zu berücksichtigen.
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen
erfolgte zu den Erfüllungsbeträgen. In den
Bewertungsansatz wurden nur die Aufwendungen und
Erträge einbezogen, die in künftigen
Geschäftsjahren anfallen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Abweichungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen
nicht vor.
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Das im Handelsregister ausgewiesene Eigenkapital (=
gezeichnetes Kapital) beträgt € 51.129,20.
Im Bilanzverlust von € -574.867,12 (i.V. €
-422.768,07) ist der Verlustvortrag mit € -422.768,07
(i.V. € -295.060,48) enthalten.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind
teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert.
Die angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen (verpfändet). Sie wurden mit
insgesamt € 970.484,65 (i.V. T€ 953,5) nach den
Bestimmungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Der bilanzierte Betrag der
Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:
|
|
€
|
|
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|
Erfüllungsbetrag
der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
|
1.505.256,00
|
|
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|
Beizulegender Zeitwert
der verpfändeten Vermögensgegenstände
|
-970.484,65
|
|
|
|
Bilanzwert der
Pensionsrückstellungen
|
534.771,35
|
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|
Sonstige Rückstellungen sind bilanziert für
Personal- und Garantieleistungen sowie Rechts- und
Beratungsaufwendungen.
Von den zu Erfüllungsbeträgen bilanzierten
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
a) bis zu einem Jahr € 471.873,47 (i.V. T€
594,1)
b) eine Restlaufzeit von zwei bis fünf Jahren
€ 0,00 (i.V. € 0,00)
c) von über fünf Jahren € 0,00 (i.V.
€ 0,00)
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von € 29.923,62 (i.V. T€ 15,7) sowie im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 4,52
(i.V. € 16,39).
Verbindlichkeiten in Höhe von € 89.190,59
(i.V. T€ 29,8) sind durch branchenübliche
Eigentumsvorbehalte besichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 69.756,45 (i.V.
T€ 80,8)
die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen sind.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Als Aufwand aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellungen wird ein Betrag von €
44.173,00 (i.V. T€ 46,9) in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter der Position "Zinsen und
ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Weitergehende Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
sind nicht zu machen.
E. Sonstige Angaben
Auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB wird unter
Verweis auf § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB verzichtet.
Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach
§ 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr
durchschnittlich 9 Mitarbeiter beschäftigt.
Waldshut-Tiengen, den 12. März 2021
Elektro Reinhard GmbH
gez. Herbert Clesle
gez. Berhard Hilpert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2021 festgestellt.
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