Neues Hören GmbHLiquidiert

47226 Duisburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 18599
Eingetragen
30.6.2006
Branche
Herstellung von orthopädischen ErzeugnissenHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
die Führung eines Hörgeräte-Akustik-Meisterbetriebes, insbesondere die Anpassung von Hörgeräten bei schwerhörigen Menschen sowie deren Betreuung, der Vertrieb und die Wartung von Hörgeräten, Hörgerätezubehör und pflegeartikeln wie auch von Gehörschutz-Artikeln.

Historie

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Management

NameRolle
Heinrich Tersteegen
seit 9.1.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Neues Hören GmbH"

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.145,50 17.182,50
I. Sachanlagen 14.145,50 17.182,50
B. Umlaufvermögen 28.875,58 45.951,23
I. Vorräte 7.017,50 5.340,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.117,78 3.910,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.740,30 36.701,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 277,60 274,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.298,68 63.408,58

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 4.630,91 21.950,78
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 3.049,22 48.268,62
III. Jahresfehlbetrag 17.319,87 -45.219,40
B. Rückstellungen 7.016,00 7.287,00
C. Verbindlichkeiten 7.124,80 9.603,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.124,80 9.603,01
D. Rechnungsabgrenzungsposten 24.526,97 24.567,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.298,68 63.408,58

Anhang


 
Allgemeine Angaben


Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going concern-Prinzip).

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266 Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen.


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des Zugangs aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgabe erfass

Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt.

Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Im Kalenderjahr wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gem. BMF-Schreiben vom 12.10.2005,
IV B2 - S-2137 - 38/05 gebildet. Dies erfolgte, da zwischenzeitlich eine solche Empfehlung der Bundesinnung
der Hörgeräteakustiker KdöR veröffentlicht wurde.



Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung


Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern

Es wurde von der Erleichterung des § 274 a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter Steuern gem. § 274 HGB verzichtet.



Sonstige Pflichtangaben


Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane gem. § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Tersteegen (Hörgeräte-Akustiker-Meister) geführt.




Duisburg, im März 2012

Heinrich Tersteegen
Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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