AGEMA-Services GmbH
Eckernförde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
265.069,00 |
268.572,11 |
| I.
Sachanlagen |
255.999,00 |
268.572,11 |
| II.
Finanzanlagen |
9.070,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
456.911,19 |
321.347,10 |
| I.
Vorräte |
14.810,65 |
10.496,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
413.068,33 |
302.481,57 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.032,21 |
8.369,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.232,68 |
59.098,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
746.212,87 |
649.017,60 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.151,06 |
1.392,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.607,68 |
-2.325,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.758,74 |
-25.933,20 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
4.993,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
729.561,81 |
642.632,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
374.561,81 |
242.632,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
746.212,87 |
649.017,60 |
Anhang
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
§ 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1
Satz 3 HGB verzichtet.
Bei der zum 31.12.2013 erfolgten Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden. Durch den Übergang auf die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des BilMoG haben sich somit zum
Übergangszeitpunkt 01. Januar 2010 keine Auswirkungen
auf die Bilanzierung oder Bewertung ergeben.
(1) Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig geometrisch degressiv und/oder
linear abgeschrieben.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe
von € 150,00 wurden grundsätzlich im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgaben im Jahr voller
Höhe abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten netto
mehr als 150,00 € betragen, aber den Betrag von netto
1.000,00 € nicht übersteigen, wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
eingerichtet, in dem alle Wirtschaftsgüter des
jeweiligen Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser
Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den
folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen.
(2) Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht
zu bilden. Forderungen in Fremdwährung bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
(3) Die
Rückstellungen sind gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
4. Die
Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung
des Imparitätsprinzips mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen und einzeln nachgewiesen.
3. Sonstige Angaben
(1.) Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Sven Meyer
(2.) Es wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis
in Höhe von € 11.758,74 auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2016 festgestellt.
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