Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 19429
Vorher
HAFERCONSULT GmbH
Eingetragen
9.3.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungInstitute für Factoring-Geschäfte
Gegenstand
die betriebs- und finanzwirtschaftliche Beratung von Unternehmen, das Erstellen von Gutachten, Durchführungen von Schulungen und Vornahme von Zertifizierungen.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Hafer
seit 15.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stephan Hafer
Am Permer Damm 9 a, 49205 Hasbergen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HAFERCONSULT GmbH

Osnabrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

2303,79

1276,24

I. Immaterielle Vermögensgegenstände


0


0

II. Sachanlagen


2303,79

1276,24

III. Finanzanlagen

0

0

B. Umlaufvermögen


34042,98


48252,39

I. Vorräte


0


0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

19610,97

28990,70

III. Wertpapiere


0


0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

14432,01

19261,69

C. Rechnungsabgrenzungsposten


0

0

Summe Aktiva

36346,77

49528,63



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

27153,74

32197,87

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Kapitalrücklage


0


0

III. Gewinnrücklagen


0


0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


7197,87


6868,79

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-5044,13

329,08

B. Rückstellungen


1509,86


6401,66

C. Verbindlichkeiten

7683,17


10929,10

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

36346,77

49528,63

C. ANHANG 2011

HAFER CONSULT GmbH

Bei der Abschlusserstellung ist weitestgehend von den Erleichterungsvorschriften für Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 HGB Gebrauch gemacht worden. So konnte gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB auf die Erstellung des Lageberichtes sowie gem. § 274a HGB auf die Erstellung des in § 268 Abs. 2 HGB vorgesehenen Anlagegitters im Anhang verzichtet werden. Darüber hinaus ist von den größenspezifischen Erleichterungsmöglichkeiten für die Anhangsberichterstattung gem. § 288 S. 1 HGB Gebrauch gemacht worden.

Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind an den handelsrechtlichen GoB ausgerichtet. Neben den bilanzierungspflichtigen Vermögens- und Schuldpositionen wurden sämtliche aktivierungs- und passivierungsfähigen Positionen bilanziert.

Das in § 246 Abs. 2 HGB normierte Verrechnungsverbot fand Beachtung.

Im Einzelnen wurden berücksichtigt:

- der Grundsatz der Einzelbewertung

- das Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzip

- die Fortführungsprämisse

- der Grundsatz der wirtschaftlichen Verursachung

- der Grundsatz der formellen Bilanzidentität und der materiellen Bilanzkontinuität

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet.

Bewertungsgrundlage im Bereich Anlagevermögen sind die Anschaffungskosten. Die Regelung in § 255 Abs. 1 HGB fand Berücksichtigung.

Die den planmäßigen Abschreibungen zu Grunde liegenden Abschreibungspläne berücksichtigen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und gehen von der linearen Methode aus.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 60,00 wurden im Jahr des Zugangs unmittelbar aus Aufwand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150,00 wurden hingegen als Zugang behandelt, jedoch gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben; im Berichtsjahr waren es € 232,36.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht veranlasst. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen zum Stichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Währungsumrechnungen kamen nicht in Betracht.

Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von € 25.000,00 ist in vollem Umfang gezeichnetes Kapital i.S.v. § 272 Abs. 1 HGB und war zum Stichtag vollständig Umfang eingezahlt.

Alleiniger Geschäftsführer des Berichtszeitraums war Herr Dipl.-Kfm. Stephan Hafer, Hasbergen.

Ergebnisverwendungsvorschlag:

Die Gesellschaft erzielte aufgrund von Umstrukturierungen und Neuausrichtung des Geschäfts keine Umsatzerlöse.

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von € 5.044,13 auf neue Rechnung vorzutragen.

Osnabrück, den 28. Oktober 2012

Stephan Hafer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.10.2012

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