Kern Ventures GmbH
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Prof. Dr. Kern seit 14.1.2020 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Intermoves GmbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGDie Intermoves GmbH, Paderborn, ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten. Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßige Abschreibungen wurdenjnach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Anschaffungskossten bei Euro 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wird von Sonderposten gebildet. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Ansatz der Forderungen, der sonstigen Vermögensgegenstände und der liquiden Mittel erfolgte mit den Nennbeträgen. Auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung konnte verzichtet werden, da die Forderungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlussses augeglichen waren. Dabei sind alles erkennbaren Risiken nach kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Paderborn, den 30. Juni 2019 gez. Prof. Dr. Uwe Kern Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2019 |
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