AVR BioGas GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steven Parstorfer seit 23.5.2025 | Prokura |
Georg Eicker seit 18.1.2024 | Geschäftsführer |
Thomas Brümmer seit 8.2.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Rhein-Neckar-Kreis | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVR Energie GmbHSinsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE:
PASSIVSEITE:
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:
Gliederung Der Jahresabschluss der AVR Energie GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des GmbH-Gesetzes in der aktuell gültigen Fassung aufgestellt. Der Bilanz wurde das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB zugrunde gelegt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bestandsnachweise Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, das Sachanlagevermögen sowie die Finanzanlagen werden in einem Bestandsverzeichnis geführt, aus dem sich auch die für den Anlagespiegel erforderlichen Daten ergeben. Über Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen Saldenlisten auf den Abschlussstichtag vor. Die übrigen Posten des Umlaufvermögens sind durch geeignete Unterlagen nachgewiesen. Der Nachweis der liquiden Mittel erfolgt durch Kassenbücher und durch letztvorhandene Tagesauszüge. Bankbestätigungen liegen vor. Für die sonstigen Rückstellungen sind zweckdienliche Nachweise für Ansatz und Bewertung gegeben. Bewertung Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € werden als Sammelposten über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert ausgewiesen. Die aktiven latenten Steuern sind auf die gegenüber der Steuerbilanz abweichenden Bilanzansätze in einem gesonderten Abgrenzungsposten der Bilanz des Organträgers AVR UmweltService GmbH erfasst und wurden nach der Liability-Methode und der Comprehensive-Methode ermittelt. Nach der Liability-Methode werden die aktuellen oder, sofern absehbar, künftigen Steuersätze angewandt. Gemäß der Comprehensive-Methode werden latente Gewinnsteuern auf alle temporären Differenzen zwischen den Werten der Steuerbilanz und den Werten der Handelsbilanz berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den Lebensarbeitszeitkonten betrifft Ansprüche der Mitarbeiter aus Gehaltsumwandlungen, nicht genommenen Urlaubsansprüchen und Sonderzahlungen. Zur Absicherung der Ansprüche ist eine Rückdeckungsversicherung vorhanden, welche dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dient. Die Altersversorgungsverpflichtungen aus den Lebensarbeitszeitkonten wurden gemäß dem Saldierungsgebot § 246 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB mit dem Aktivwert zu einem Posten zusammengefasst. Der saldierte Wert ist in diesem Fall gleich Null. Für Leistungen die nicht aus dem Wertguthaben finanziert werden, ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen eine Rückstellung zu bilden. Die Rückstellungsbildung für das Geschäftsjahr erfolgt auf Grundlage des Versicherungsmathematischen Gutachtens der compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH, Wiesbaden. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt auf Grundlage folgender versicherungsmathematischer bzw. ökonomischer Prämissen: Der Rechnungszins von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) p.a wurde nach der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bestimmt. Bei der künftigen Rendite des Wertguthabens wurde ein Wert von 2,45 % (Vorjahr: 1,35 %) zu Grunde gelegt. Der berücksichtigte Gehaltstrend liegt, wie im Vorjahr, bei 2,0 % p.a. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten und die Fluktuation bestimmen sich aus den HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck. Bei der Berechnung wurde für jeden Mitarbeiter ein erwartetes mittleres Alter bei Fälligkeit der Leistung berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. B. Angaben zur Bilanz Aktivseite Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um eine Beteiligung an der Solarpark Lobbach 1 GmbH & Co. KG mit 501 €. Dies entspricht einem Anteil von 50,1 % am Kommanditkapital. Der Abschluss des Geschäftsjahres 2023 weist einen Jahresüberschuss von 46.978,21 € und ein positives Eigenkapital von 44.132,74 € aus. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2016 51% der Anteile am Stammkapital der AVR BioGas GmbH mit einem Wert von 12.750,00 € erworben. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 weist einen Jahresüberschuss von 445.237,56 € und ein Eigenkapital von 1.610.642,38 € aus. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten verzinsliche Gesellschafterdarlehen an die Solarpark Lobbach 1 GmbH & Co. KG in Höhe von 615 T€ sowie ein Gesellschafterdarlehen an die AVR BioGas GmbH in Höhe von 1.253 T€. Weiterhin besteht eine Beteiligung von 100 € am Stammkapital der BGV-Versicherung AG. Die Vorräte bestehen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 238 T€ (Vorjahr: 183 T€) sowie aus unfertigen Leistungen in Höhe von 63 T€ (Vorjahr: 89 T€). Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Brennstoffe (Heizöl, Pellets und Nawaro). Die unfertigen Leistungen betreffen Ingenieur-Dienstleistungen, welche noch nicht abgerechnet sind. Insgesamt beträgt der Wert der Vorräte 301 T€ (Vorjahr: 271 T€). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 1.100 T€ (Vorjahr: 1.025 T€) beinhalten die Jahresendabrechnungen mit Wärmekunden im Inland. Darin sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 796 T€ (Vorjahr: 1.126 T€) betreffen vollständig den Gesellschafter AVR UmweltService GmbH. Die Forderungen gegen den Gesellschafter resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag, anrechenbaren Steuern und der umsatzsteuerlichen Organschaft für den Voranmeldezeitraum Dezember. Im Vorjahr waren noch Forderungen gegenüber der AVR GewerbeService GmbH für Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 T€ enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 158 T€ (Vorjahr: 34 T€) bestehen im Wesentlichen aus Fördergeldzahlungen der KFW für das 3. und 4. Quartal 2023 in Höhe von 121 T€, Versicherungserstattungen in Höhe von 3 T€ (Vorjahr: 13 T€) und Vorsteuererstattungsansprüchen mit 10 T€ (Vorjahr: 18 T€), welche erst im Folgejahr abzugsfähig sind. Darüber hinaus existieren noch debitorische Kreditoren in Höhe von 24 (Vorjahr: 3 T€). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 11 T€ (Vorjahr: 45 T€) betrifft vollständig die Auszahlungen für Hausübergabestationen. Passivseite Das Stammkapital beträgt unverändert 700 T€. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 10.335 T€. Der Bilanzverlust beträgt 1.225 T€ und resultiert im Wesentlichen aus den Jahresfehlbeträgen früherer Geschäftsjahre. Zwischen der AVR Energie GmbH und der AVR UmweltService GmbH wurde am 9. Oktober 2012 ein Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2012 geschlossen. Danach werden Verluste der AVR Energie GmbH von der AVR UmweltService GmbH ausgeglichen. Gewinne der AVR Energie GmbH werden, soweit keine vororganschaftlichen Verlustvorträge bestehen, an die AVR UmweltService GmbH abgeführt. Steuerrückstellungen für Ertragsteuern sind aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages bei der Organgesellschaft nicht zu bilden. Die für das Geschäftsjahr 2023 gebildeten Steuerrückstellungen in Höhe von 16 T€ betrifft die noch abzuführende Stromsteuer. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Urlaubsrückstellungen, Rückzahlungsansprüche aufgrund Preisgleitklausen und Rückzahlungsansprüche, die sich aus dem Nachtragsverfahren für KFW Förderungen ergeben könnten, ausstehende Rechnungen, Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie die Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Es bestehen für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 19.047 T€ (Vorjahr: 19.284 T€) betreffen mit 19.047 T€ (Vorjahr: 19.283 T€) den Gesellschafter AVR UmweltService GmbH und mit 1 T€ (Vorjahr: 1 T€) die AVR GewerbeService GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestehen aus langfristigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 19.041 T€ zur Finanzierung des Biomasseheizkraftwerkes, des Fernwärmenetzes und der Photovoltaikanlagen. Des Weiteren sind noch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5 T€ gegenüber der AVR UmweltService GmbH und 1 T€ gegenüber der AVR GewerbeService GmbH vorhanden. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 113 T€ (Vorjahr: 484 T€) bestehen aus den Verbindlichkeiten für Lohn- und Kirchensteuer Dezember 2023, Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen sowie aus kreditorischen Debitoren aus der Endabrechnung der Wärmekunden für das Geschäftsjahr 2023. Nicht in der Bilanz und den Bilanzvermerken ausgewiesen sind die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Bei den nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften gemäß § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB handelt es sich um Verpflichtungen aus Kfz-Leasingverträgen, Gestattungsverträgen zur Installation von Photovoltaikanlagen, Mitbenutzungsrechten von Straßen und Mietverträgen für Büroräume. Diese Verträge stellen eine Finanzierungsalternative dar, durch die im Wesentlichen eine Liquiditäts- und Eigenkapitalschonung erreicht wird. Ein Risiko besteht darin, dass die geleasten und gemieteten Gegenstände nicht benötigt werden. Eine Chance besteht darin, dass die Kapitalbindung vermieden wird und durch die Mietverträge das wirtschaftliche Risiko nicht auf die AVR Energie GmbH übergeht. Des Weiteren bestehen Grundpfandrechte in Höhe von 10.828.541 € von der Sparkasse Heidelberg an Gebäuden der AVR Energie GmbH aus der Gewährung von Darlehen an die Muttergesellschaft AVR UmweltService GmbH. Die AVR Energie GmbH ist Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse KVBW (KVBW-Zusatzversorgung) mit Sitz in Karlsruhe. Die KVBW-Zusatzversorgung hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 10 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Jahr 2023 betrug der Umlagesatz 7,6 % (7,20 % Arbeitgeberanteil und 0,40 % Arbeitnehmeranteil) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die KVBW-Zusatzversorgung davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung nicht über die gegenwärtigen Prozentsätze steigen werden. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der AVR Energie GmbH betrug im Geschäftsjahr 653 T€. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der AVR Energie GmbH und der AVR UmweltService GmbH werden keine latenten Steuern gebildet. Die auf Ebene der Organgesellschaft entstehenden latenten Steuern werden beim Organträger ausgewiesen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von 6.976 T€ (Vorjahr: 6.429 T€) betreffen im Wesentlichen Wärmelieferungen und Stromerlöse. Die Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt. Die Bestandsveränderungen betreffen noch nicht abgerechnete Ingenieur-Dienstleistungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 13 T€ (Vorjahr: 571 T€) betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erlöse aus Kfz-Sachbezug. Im Vorjahr waren Versicherungsentschädigungen mit 287 T€ sowie die Gewinnabführung des Jahresergebnisses 2021 der AVR Energie GmbH in Höhe von 257 T€ welche von der AVR UmweltService GmbH zurückgefordert wurde enthalten. Die Aufwendungen für Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 2.364 T€ (Vorjahr: 1.842 T€) betreffen überwiegend Brennstoffkosten und Stromkosten des Biomasseheizkraftwerkes. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 1.321 T€ (Vorjahr: 1.333 T€) bestehen im Wesentlichen aus Kosten für Fremdleistungen und aus Kosten für die Beseitigung von Holz- und Zyklonasche. Der Personalaufwand für Löhne und Gehälter beträgt 894 T€ (Vorjahr: 919 T€). Für soziale Abgaben und für die Altersversorgung wurden 212 T€ (Vorjahr: 218 T€) aufgewendet. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Die Abschreibungen belaufen sich auf 1.419 T€ (Vorjahr: 1.331 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1.924 T€ (Vorjahr: 1.709 T€) sind Verwaltungskosten in Höhe von 1.111 T€ (Vorjahr: 860 T€), Vertriebsaufwendungen von 18 T€ (Vorjahr: 17 T€), Fuhrparkaufwendungen in Höhe von 75 T€ (Vorjahr: 80 T€), Betriebsaufwendungen in Höhe von 43 T€ (Vorjahr: 66 T€), Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 558 T€ (Vorjahr: 582 T€), Grundstücksaufwendungen in Höhe von 118 T€ (Vorjahr: 103 T€), sowie neutrale Aufwendungen in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 1 T€) enthalten. Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 538 T€ (Vorjahr: 139 T€) resultieren aus der Gewinnausschüttung des Jahresergebnisses 2022 vom Solarpark Lobbach 1 GmbH & Co. KG 316 T€ sowie aus der Gewinnausschüttung der AVR BioGas GmbH mit 222 T€. Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens von 70 T€ (Vorjahr: 65 T€) entfallen auf gewährte Gesellschafterdarlehen für verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen von 441 T€ (Vorjahr: 299 T€) bestehen im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Gesellschafterdarlehen mit 435 T€ (Vorjahr: 297 T€). Die restlichen Zinserträge in Höhe von 6 T€ ergeben sich aus Zinszahlungen von Kreditinstituten. Die sonstigen Steuern betreffen die Grundsteuer für das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück in Sinsheim sowie KFZ-Steuern. C. Ergänzende Angaben Angaben zu Gesellschaftsorganen Im abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Peter Mülbaier bis zum 31.12.2023 zum Geschäftsführer bestellt. Ab dem 01.01.2024 ist Herr Georg Eicker zum neuen Geschäftsführer bestellt. Auf die Angaben der Geschäftsführer-Vergütung gem. § 285 Nr. 9a HGB wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiteranzahl Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 13 (Vorjahr: 15) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (ohne Geschäftsführer und Auszubildenden beschäftigt). Honorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt 7,3 T€. Es entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. Ergebnisverwendung Aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit dem Gesellschafter AVR UmweltService GmbH ist ein Vorschlag über die Ergebnisverwendung nicht notwendig. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung eingetreten.
Sinsheim, den 15. März 2024 Die Geschäftsführung Georg Eicker Anlagenspiegel zum 31.12.2023
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