ZR DIP
Service GmbH
Grasellenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.926,50 |
11.976,50 |
| I.
Sachanlagen |
8.926,50 |
11.976,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.646,79 |
29.683,03 |
| I.
Vorräte |
15.324,15 |
23.288,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.841,11 |
2.956,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.481,53 |
3.437,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
546,69 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
229.547,99 |
194.808,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
262.667,97 |
236.468,17 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
220.808,64 |
165.348,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.739,35 |
55.460,54 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
229.547,99 |
194.808,64 |
| B.
Rückstellungen |
2.515,00 |
2.743,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
260.152,97 |
233.725,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
262.667,97 |
236.468,17 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ZR DIP Service GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Offenlegungserleichterungen gemäße
§ 326 HGB wurden in Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Eigenkapital der Gesellschaft ist aufgrund von
Verlusten aufgebraucht. Es besteht ein Fehlbetrag des
Eigenkapitals in Höhe von € 229.547,99.
Die Bewertung erfolgte ungeachtet dieser bilanziellen
Überschuldung unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252
Abs.1 Nr.2 HGB. In Höhe der bilanziellen
Überschuldung liegt ein Rangrücktritt eines
Gläubigers vor.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 260.152,97 (Vj.: € 233.725,17).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Martin Röth
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
€
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Verbindlichkeiten
|
1.286,61
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Grasellenbach, 21.
Januar 2013
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Martin Röth
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2013 festgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht nach § 325 Abs. 1 Satz
4 HGB Gebrauch gemacht, da natürliche Personen
Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind.
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