AGROLAB Umwelt GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jördis Dr. Petersen seit 8.8.2025 | Prokura |
Torsten Dr. Zurmühl seit 13.10.2022 | Geschäftsführer |
Stephanie Dr. Nagorny seit 20.10.2020 | Geschäftsführer |
Paul Dr. Wimmer seit 11.11.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AGROLAB LUFA GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die AGROLAB LUFA GmbH bietet chemische, physikalische, mikrobiologische und molekularbiologische Untersuchungen in den Bereichen Lebensmittel und Futtermittel. Das Marktumfeld der AGROLAB LUFA GmbH in ei konnte sich wieder stabilisieren und somirt kann durch neue Analytikprodukte und die Absicherung der Qualität das Marktprofil als Futter- und Lebensmittelstandort weiter geschärft werden.. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das reale BIP in Deutschland fiel 2023 um 0,3%. Die relevanten Analytikmärkte entwickelten sich für die AGROLAB LUFA GmbH in 2023 wieder etwas positiver. Die Wachstumstreiber waren in Jahr 2023 vor allem die Bereiche Lebens- und Futtermittel. 2. Geschäftsverlauf und Lage Die Bilanzsumme erhöhte sich von 27,7 Mio. Euro auf 30,4 Mio. Euro. Auf der Aktivseite ist diese Veränderung im Wesentlichen auf die Erhöhung der Finanzanlagen zurück zu führen. Im Passivbereich stieg das Eigenkapital, da sich das Bilanzergebnis im Vergleich zum Vorjahr erhöhte. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die AGROLAB LUFA GmbH Umsatzerlöse in Höhe von 29,5 Mio. Euro (Vorjahr: 28,6 Mio. Euro). Das EBITDA ist im Vergleich zum Vorjahr von 6,0 Mio. Euro auf 6,2 Mio. Euro gestiegen. Der Materialaufwand liegt konstant bei 5,3 Mio. Euro. Der Personalkostenanteil am Umsatz liegt im Jahr 2023 bei 37,1% (Vorjahr: 39,1 %). Die Abschreibungen sanken leicht von 2.180 T Euro auf 2.083 T Euro und betragen somit 7,1 % vom Umsatz (Vorjahr 7,6 %). In 2024 wird wiederum zumindest auf dem Niveau der Abschreibungen investiert werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen um 11,1 % auf 7,0 Mio. Euro, was 23,6 % vom Umsatz entspricht. Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 3,1 Mio. Euro (Vorjahr 2,4 Mio. Euro) ab. Im Geschäftsjahr 2023 verringerte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 5,6 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro. Für Investitionstätigkeiten erfolgten Auszahlungen von 5,8 Mio. Euro. Der Bestand an liquiden Mitteln verringerte sich um 1,8 Mio. Euro. Die Liquiditätslage ist weiterhin als gesichert anzusehen. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere Unternehmenssteuerung diverse Kennzahlen wie Umsatzrendite und Cashflow heran. Zentrale Kenngröße für die Umsatzrendite ist u.a. das EBITDA im Verhältnis zum Umsatz. Die freie Liquidität verringerte sich von 5,5 Mio. Euro auf 3,8 Mio. Euro. Diese Größe wird auf Wochenbasis zentral nachgehalten und ist die Basis für unterjährigen, zentralen Liquiditätsforecasts der AGROLAB LUFA GmbH. IV. Prognosebericht Die AGROLAB LUFA GmbH versucht weiter, ihre Marktpräsenz zu verdichten und Marktanteile in einem leicht wachsenden Markt zu erlangen. Wachstumsmöglichkeiten bestehen vor allem im überregionalen und internationalen Geschäft. Unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in 2024 gehen wir derzeit von einem leichten Umsatzwachstum aus. Das Jahresergebnis 2024 versucht die Gesellschaft dabei zu stabilisieren. V. Risiko- und Chancenbericht a) Inflation Im Jahr 2024 sehen wir weltweit leicht abnehmende Inflationsraten. Für Unternehmen im Analytikbereich bedeutet dies jedoch weiterhin Kosten auf hohem Niveau für Personal, Infrastruktur und Betriebsmittel. b) Wirtschaftswachstum Ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum oder eine Rezession stellt ein weiteres Risiko dar. Im Zuge einer globalen Rezession, die durch geopolitische Spannungen und strukturelle Schwächen in einigen Volkswirtschaften ausgelöst wird, könnte die Nachfrage nach analytischen Dienstleistungen zurückgehen. Unternehmen im Analytikbereich müssen flexibel bleiben und ihre Dienstleistungen an die veränderten Marktbedingungen anpassen, um weiterhin relevant zu bleiben. c) Arbeitsmarktbedingungen Die Arbeitsmarktsituation im Jahr 2024 ist durch Fachkräftemangel, insbesondere im Bereich der technischen Fach und Führungskräfte, geprägt. Engpässe auf dem Arbeitsmarkt können zu höheren Gehältern und erhöhter Fluktuation führen, was wiederum die Stabilität und Effizienz der Unternehmen beeinträchtigt. Um diesen Risiken zu begegnen, investiert AGROLAB in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter und schafft Arbeitsbedingungen, um Talente zu gewinnen und zu halten. d) Technologische Veränderungen Technologische Veränderungen stellen sowohl Chancen als auch Risiken dar. Unternehmen im Analytikbereich müssen kontinuierlich in neue Technologien investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies erfordert jedoch erhebliche finanzielle Mittel und kann mit dem Risiko verbunden sein, dass neue Technologien schneller als erwartet veralten oder nicht die erwarteten Vorteile bringen. Gerade im Bereich der Technologien hält AROLAB ein hohes Investitionsniveau aufrecht. Die AGROLAB GROUP begegnet einer möglichen Krisensituation mit einer finanziell soliden Basis. e) Finanzwirtschaftliche Risiken Ausfallrisiken für die AGROLAB LUFA GmbH resultieren hauptsächlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diesem Risiko wird dur ch ein straffes Forderungsmanagement begegnet. Soweit erforderlich wird das Ausfallrisiko durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen antizipiert. Das Ausfallrisiko bei liquiden Mitteln ist faktisch nicht gegeben, weil diese bei Banken gehalten werden, denen die international tätigen Agenturen eine hohe Bonität bescheinigen. Investitionen in spekulative Wertpapiere und Fremdwährungen werden nicht getätigt. Eine signifikante Konzentration von Ausfallrisiken besteht nicht, weil sich die Risiken auf eine große Anzahl von Vertragspartnern und Kunden verteilt. Ein Zinsänderungsrisiko bei langfristigen Finanzierungen besteht nicht, da die Konditionen fixiert sind. Im Bereich der kurzfristigen Finanzierung wird die Entwicklung des Marktes ständig beobachtet, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherstellung marktkonformer Finanzierungskonditionen vornehmen zu können. Sicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden derzeit nicht eingesetzt. Währungsrisiken bestehen im Moment kaum, da Geschäfte mit Kunden außerhalb des europäischen Währungsverbundes nur in untergeordnetem Maße getätigt werden. Die beauftragte Analytik aus Polen wird in Zloty abgerechnet. In dieser Position besteht ein entsprechendes Währungsrisiko. Da die polnischen Umsätze im Vergleich zum Gesamtumsatz jedoch gering sind, ist das Risiko für die AGROLAB LUFA GmbH entsprechend klein. f) Rechtsangelegenheiten: Es liegen derzeit keine Rechtsstreitigkeiten oder sonstige anhängige Rechtsangelegenheiten vor. VI. Chancenbericht Unsere hohen Qualitätsansprüche setzten wir durch interne Ablauf- und Qualitätskontrollen durch. Zudem koordiniert die AGROLAB GROUP ihr Qualitätsmanagement zentral und gewährleistet so ein einheitlich hohes Niveau. Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovative Prozesse, Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Kostenbewusstsein und Qualität begegnen. VII. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Durch zeitnahe, monatliche Controlling-Reports kann die Finanzsituation der AGROLAB LUFA GmbH gut verfolgt werden.
Kiel, 18.07.2024 Dr. Paul Wimmer, Geschäftsführer Wiebke Puschmann, Geschäftsführer Dr. Torsten Zurmühl, Geschäftsführer Dr. Stephanie Nagorny, Geschäftsführer HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der AGROLAB LUFA GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen zum Nennwert Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Der Bestand wurde zum 31.12.2021 durch Inventur ermittelt. Von der Erleichterungsvorschrift des § 240 Abs. 3 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Ermittlung der teilfertigen Arbeiten erfolgte mittels einer Formel. Grundlage dafür ist der Jahresumsatz, die durchschnittlichen Probendurchlaufzeiten und ein Gewinnabschlag. Dieses Ergebnis spiegelt die Verhältnisse am Bilanzstichtag wieder. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung mit 1 % auf die Nettoforderungen vorgenommen. Zweifelhafte Forderungen wurden mit 80 % auf die Nettoforderungen wertberichtigt. Transaktionen, die in einer Fremdwährung getätigt wurden, wurden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Zugangs bewertet. Forderungen in Fremdwährung wurden am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Der Erfüllungsbetrag mit einem Rechnungszinssatz von 1,74 % (7-Jahresdurchschnitt) beträgt EUR 9.510.802,00. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf: EUR 52.364,89.
Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 1.744.906,00. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurde die PUC-Methode angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 135.046,00. Die Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Abzinsungssatzes betragen EUR 16.726,00. Der Ausweis erfolgte unter der Position "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge". Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
Angaben zu Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEuro 3.313,4 (Vorjahr TEuro 3.324,4) enthalten TEuro 240,0 (Vorjahr TEuro 259) gegenüber verbundene Unternehmen. Latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden Differenzen: Abschreibung EDV-Software, Laborgeräte, Betriebsvorrichtungen, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Geschäftsausstattung, Computer und Bewertung der Pensionsrückstellungen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 31,58 %. Es wurde von dem Wahlrecht der Aktivierung der latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 817,3 TEuro enthalten • 116,7 TEuro (Vj. 52,7 TEuro) gegenüber verbundenen Unternehmen Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 214,8 TEuro enthalten • 87,9 TEuro (Vj. 96,8 TEuro) aus Steuern • 7,5 TEuro (Vj. 4,8 TEuro) im Rahmen der sozialen Sicherheit Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vergütungen der Geschäftsführer Nach § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB. Konzernzugehörigkeit Die AGROLAB LUFA GmbH wurde in den Konzernabschluss der AGROLAB Gesellschaft für Dienstleistungen in Landwirtschaft und Umwelt mbH mit Sitz in 84034 Landshut einbezogen. Die AGROLAB Gesellschaft für Dienstleistungen in Landwirtschaft und Umwelt mbH stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis auf. Der offen gelegte Konzernabschluss ist im Unternehmensregister einzusehen. Unterschrift der Geschäftsführung
Kiel, den 18.07.2024 Dr. Paul Wimmer, Geschäftsführer Wiebke Puschmann, Geschäftsführer Dr. Torsten Zurmühl, Geschäftsführer Dr. Stephanie Nagorny, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn Bezug auf die Offenlegung des vorstehenen Jahresabschlusses wurden von den größenabhängigen Erleichterungen des § 327 HGB Gebrauch gemacht. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die RINGTREUHAND Welter GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Landshut, unter dem 31. Juli 2024 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AGROLAB LUFA GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AGROLAB LUFA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AGROLAB LUFA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Landshut, den 31. Juli 2024 RINGTREUHAND
Welter GmbH
J. Welter, Wirtschaftsprüfer |
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