IBIS
engineering GmbH
Arnsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.561,80 |
993,80 |
| I.
Sachanlagen |
1.561,80 |
993,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.890,62 |
79.259,35 |
| I.
Vorräte |
11.824,55 |
12.701,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.784,88 |
4.635,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.281,19 |
61.922,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
406,00 |
770,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
42.956,91 |
26.947,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
100.815,33 |
107.970,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.100,00 |
26.100,00 |
| II.
Verlustvortrag |
53.047,77 |
26.350,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.009,14 |
26.697,45 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
42.956,91 |
26.947,77 |
| B.
Rückstellungen |
2.104,00 |
2.163,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.711,33 |
105.807,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.329,19 |
16.321,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
100.815,33 |
107.970,92 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Abschreibung der Gegenstände erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 150 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr
voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
€ 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war
(§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen
€ 90.382,14 (Vorjahr: € 89486,16). Mit
Vereinbarung vom 1. Juni 2002 wurde bezüglich der
gesamten Darlehensforderung erklärt, dass die
Gläubiger der Darlehensverpflichtung mit der
Rückzahlungsforderung zugunsten der übrigen
Gesellschaftsgläubiger im Rang zurücktreten.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Rainer Arlinghaus, Arnsberg
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Eine Überschuldung i.S. § 19 InsO liegt
nicht vor, da das Vermögen die bestehenden
Verbindlichkeiten deckt. Aufgrund der Entwicklung ist von
einer positiven Fortführung des Unternehmens
auszugehen.
Arnsberg, den 16.12.2011
gez. Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 90.382,14 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 89.486,16 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.
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