Autohaus
Wunder GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.122,00 |
6.249,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.122,00 |
6.249,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.430,43 |
88.134,50 |
| I.
Vorräte |
7.573,63 |
6.416,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.405,36 |
59.016,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.451,44 |
22.702,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.374,93 |
8.201,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.927,36 |
102.584,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.325,75 |
27.141,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.577,15 |
-14.917,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.815,99 |
-16.494,47 |
| B.
Rückstellungen |
48.138,00 |
66.525,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.463,61 |
8.918,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.463,61 |
8.918,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.927,36 |
102.584,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autohaus Wunder GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010
verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
- Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter
Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HBG wird kein Gebrauch gemacht.
- Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wird ausgeübt.
- Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden
die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des
BilMoG angepasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Diese wurden nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
PUC-Methode errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen
wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck
verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von der
Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher
Marktzinssatz von 5,15% bei der Bewertung zugrunde gelegt.
Gehaltsanpassungen werden mit 2,50% und Rentenanpassungen
mit 2,00% berücksichtigt.
Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der
Pensionsrückstellungen auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren auf
Basis eines Zinsfußes von 6%.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 42.463,00. Von der
Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz
2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein
Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen
zugeführt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene
Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von Euro
39.632,00 wird innerhalb des verbleibenden
Übergangszeitraums den Pensionsrückstellungen
zugeführt.
Die Pensionsrückstellungen nach HGB betrugen zum
Bilanzstichtag Euro 84.529,00.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind
teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert.
Die verpfändeten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen (§246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im
Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden
Verpflichtungen verrechnet. Der in der nachfolgenden
Tabelle genannte Wert der verrechneten
Vermögensgegenstände entspricht dem von der
Versicherung berechneten Zeitwert der verpfändeten
Rückdeckungsversicherung. Für die Saldierung von
Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit
verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden
folgende Werte ermittelt:
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
84.529,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
38.391,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Friedrich Wunder, Kfz-Meister geführt.
Nürnberg, 07.07.2011
Der Geschäftsführer:
Gez. Friedrich Wunder
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 20.219,96 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 17.123,52 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2011 festgestellt.
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