Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50351
Eingetragen
4.10.2017
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenErbringung von haushaltsbezogenen DienstleistungenGeld- und Wertdienste
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Buchhaltung und Finanzen, Facility- und Fuhrpark-Management, Lagerhaltung und Lagerdienstleistungen und Personalwesen, sowie im Bereich allgemeiner Bürodienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Paul Winter
seit 4.10.2017
Geschäftsführer
Sven Ingo Döbert
seit 4.10.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
DW Beteiligungsgesellschaft mbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DW Service GmbH

Obertshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 258.905,00 199.497,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.176,00 8.488,00
II. Sachanlagen 252.729,00 191.009,00
B. Umlaufvermögen 316.442,78 889.182,72
I. Vorräte   1.819,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 294.699,13 858.696,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.743,65 28.666,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 70.206,87 55.835,99
Summe Aktiva 645.554,65 1.144.515,71

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 232.303,75 649.388,22
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 207.303,75 624.388,22
B. Rückstellungen 71.169,89 251.879,13
C. Verbindlichkeiten 342.081,01 243.248,36
Summe Passiva 645.554,65 1.144.515,71

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma DW Service GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nummer HRB 50351 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Obertshausen (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der DW Service GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber der Gesellschafterin zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten in Höhe von 208.247,00 Euro. Sie sind in den " Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 in Höhe von 207.303,75 Euro beinhaltet einen Gewinnvortrag zum 31.12.2022 in Höhe von 624.388,22 Euro sowie eine Ausschüttung in Höhe von 600.000,00 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).

Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr



TEUR

TEUR


1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

67
(13)


2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

6
(181)


3.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

208
(38)


4.

Sonstige Verbindlichkeiten

61
(11)



davon aus Steuern

20
(10)


Summe

342
(243)

282
(243)

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über fünf Jahre


TEUR

TEUR

TEUR


7
(13)

60
(0)

60
(0)

6
(181)

0
(0)

0
(0)

208
(38)

0
(0)

0
(0)

61
(11)

0
(0)

0
(0)

20
(10)

0
(0)

0
(0)

282
(243)

60
(0)

60
(0)

IV.  Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herr Jürgen Paul Winter und Herr Sven Ingo Döbert (§285 Nr. 10 HGB). Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich auf 1.120.887,19 Euro (Vorjahr 1.394.889,55 Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.108.397,64 Euro (Vorjahr 1.379.841,96 Euro).
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 15,5 Arbeitnehmer (Vorjahr: 15,5) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung aus einem Rahmenkreditvertrag der DW Beteiligungsgesellschaft

 

Obertshausen, den 03.07.2024

Gez. Jürgen Paul Winter und Sven Ingo Döbert, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.7.2024.

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