Siegfried Erkner & Sohn GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Belinda, geb. Erkner Erkner seit 21.12.2011 | Geschäftsführer |
Maria Erkner seit 21.12.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Belinda Erkner | 51.00% |
Maria Erkner | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.00% | |
| 73.08% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erkner Holding GmbHRüdersdorf bei BerlinKonzernabschluss zum 30. September 2020KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2020 war deutlich geprägt durch die Corona Krise. Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Umsätze von KFZ-Handel und Kfz-Werkstätten deutlich zurück gegangen. Im ersten Kalenderhalbjahr verringerten sich die bereinigten Umsätze um 15,8% gegenüber dem zweiten Halbjahr von 2019. Der Autohandel war mit einem Minus von 18 % betroffen. Dies ist auf die Schließung der Verkaufsräume ab Mitte März während des Lockdowns zurück zu führen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt verzeichnete der Neuwagenmarkt im Jahr 2020 einen Rückgang von 19,1% gegenüber dem Vorjahr. In Summe wurden 2,9 Millionen Personenkraftwagen zugelassen. Bei allen deutschen Marken sind die Zulassungen in 2020 rückläufig. Die Marke Volkswagen schloss die Neuwagenbilanz mit einem Minus von 21,3% ab, gefolgt von der Marke Audi mit 19,3%. Trotz des starken Rückgangs blieb die Marke Volkswagen mit 18 % weiterhin anteilsstärkste Marke. Bei dem Importmarken zeigten sich positive Entwicklungen bei Tesla (+55,9%). Die Marke Skoda verlor 13% Marktanteil. Auch die Besitzumschreibungen der gesamten Kraftfahrzeuge verloren laut Kraftfahrt-Bundesamt 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Personenkraftwagen schlossen die Jahresbilanz mit einem Verlust von -2,4% ab. Der Anteil der benzinbetriebenen PKW liegt unter dem Vorjahr und betrug laut Kraftfahrt-Bundesamt 46,7 Prozent (Vorjahr: 59,2 Prozent), die dieselbetriebenen PKW hatten im Jahr 2020 einen Anteil von 28,1 Prozent. Die Alternativen Antriebe schlossen fast alle das Jahr mit einem positiven Vorzeichen ab. Die Erkner Gruppe verkaufte im Geschäftsjahr 2019 1.359 Neufahrzeuge und 1.694 Gebrauchtfahrzeuge. Im ersten Halbjahr ist es der Erkner Gruppe gelungen eine Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr von 10,5% zu erreichen. Diese Steigerung kommt vor allem aus dem Neuwagenbereich in Höhe von 2.718 T€. Daran ist zu erkennen, dass die Erkner Gruppe den Markt beherrscht und den Vertrieb optimieren konnte. Durch die Eindämmungsverordnungen aufgrund der Corona Krise verzeichnete die Erkner Gruppe ab dem Monat April einen Rückgang der Umsatzerlöse. In der folgenden Übersicht ist der Rückgang der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2019/2020 pro GmbH dargestellt.
Der Rückgang der Umsatzerlöse ist sowohl auf den Neuwagenbereich als auch auf den Servicebereich ab Beginn der Pandemie zurückzuführen. Bei der Siegfried Erkner & Sohn GmbH führte die angeordnete Schließung der Verkaufsräume zu einem Rückgang der Umsatzerlöse im Neuwagenbereich in Höhe von 6,2%. Die Automobilzentrum Fürstenwalde Nord GmbH verzeichnete im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Rückgang der Umsatzerlöse im Neuwagenbereich in Höhe von 13,9%. Bei der Sven Erkner GmbH beläuft sich der Rückgang der Umsatzerlöse im Neuwagenbereich auf 25,2%. Der Erkner Gruppe ist es trotz des Rückganges der Umsatzerlöse gelungen, den Bruttogewinn zu verbessern. Gegenüber dem Vorjahr erzielte die Gruppe eine Steigerung in Höhe von 3,9%. Die Qualität der Geschäfte wurde verbessert. Bei der Marke Skoda ist es aufgrund der bereits sehr positiven Bruttogewinne der letzten Jahre der Erkner Gruppe nicht gelungen, den Bruttogewinn zu steigern. Jedoch ist es auch hier aufgrund der Einführung von Kurzarbeitergeld und weiterer kostensparender Maßnahmen gelungen den Deckungsbeitrag III um 5,7% zu steigern. Im Gebrauchtwagenbereich ist es der Erkner Gruppe gelungen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr leicht zu steigern. Durch die Schließung und die damit einhergehende Kaufzurückhaltung konnten die Preise nicht wie üblich gehalten werden. Es erfolgte eine Anpassung der Marktpreise während und nach dem Lockdown. Dies hat zur Folge, dass der Bruttogewinn im GW Bereich gesunken ist. Die durchschnittliche Standzeit des Gebrauchtwagenbestandes hat sich wie folgt entwickelt. Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich zum Vorjahr auf.
In der Automobilzentrum Fürstenwalde Nord GmbH kam es in diesem Geschäftsajhr zu einer Steigeurng der durchschnittlichen Standtage. Grund dafür war der hohe Bestand an Werksdienstwagen. Durch die Änderung des Einkaufsverhalten konnte die durchschnittlliche Standzeit erst mit Abverkauf der Ware verbessert werden. Den Zukauf an Werksdienstwagen hat die Erkner Gruppe mit Beginn der Corona Krise stark zurückgefahren, um den Bestand an Gebrauchtwagen auf einem geringen Niveau zu halten. Das Einkaufverhalten von Werksdienstwagen orientiert sich an Kundenbestellungen. Die Erkner Gruppe ist so besser in der Lage den Bestand zu koordinieren. Die aktuelle durchschnittliche Standzeit der Gebrauchtwagen in der Automobilzentrum Fürstenwalde Nord GmbH beträgt 124 Standtage und wird weiter verbessert. Die Erkner Gruppe verzeichnete im Servicebereich nur einen geringen Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1,5%. Der Rückgang der Umsatzerlöse lässt sich auf die Home-Office Lösungen vieler unserer Kunden und den generellen Rückgang im Unfallgeschehen zurückführen. Dennoch ist es der Erkner Gruppe durch die sofort eingeführten Maßnahmen gelungen den Deckungsbeitag III in der Gruppe gegenüber dem Vorjahr um 2,2% zu steigern. Mit Beginn der Corona Krise ergriff die Erkner Gruppe folgende Maßnahmen: • Einführung Kurzarbeitergeld ab März 2020 • Beantragung eines KFW Schnellkredites • Einsparung der monatlichen Kosten • Stundungsanträge wurden gestellt und durchgeführt Die Zins- und Tilgungsleistungen für die bestehenden Darlehen wurden gegenüber den Kreditinstituten planmäßig erbracht. In der Zeit der Corona Krise wurden mit den Kreditinstituten Stundungsvereinbarungen verhandelt. Ab dem 01.01.2021 bestehen keine Stundungen gegenüber Kreditinstituten. In der angepassten Planung für das Geschäftsjahr 2019/2020 ist die Erkner Gruppe von einem Umsatzziel in Höhe von 83.716 T€ ausgegangen. Realisieren konnten wir einen Gruppenumsatz von 73.348 T€. Diese Abweichungen resultieren größtenteils mit 85% aus dem Neuwagenumsatz. Im Neuwagenbereich verzeichneten wir einen Umsatzrückgang gegenüber der Planung von 8.724T€. Im Gebrauchtwagenbereich lag der Rückgang der Umsätze bei 1.484T€. Die Rohertragsmarge im Neuwagenbereich liegt mit 13,7% über allen Marken über den Plan für das Geschäftsjahr 2019/2020 (Plan 2019/2020 10,7%). Im Gebrauchtwagenbereich ist Corona bedingt die Rohertragsmarge um 2,5% gefallen. Eine Ursache für den Rückgang der Marge ist die Schließung der Verkaufsräume ab dem 16.03.2020 und den damit verzögerten Abverkauf des Gebrauchtwagenbestandes. Der Erkner Gruppe ist es in diesem Geschäftsjahr gelungen, trotz der Schließung der Verkaufsräume den Bestand und die Standtage so zu minimieren, dass sich daraus für das nächste Geschäftsjahr kein Risiko ergeben wird. Im Service und in den sonstigen Bereichen wie Mietwagen und ADAC konnten die Erkner Gruppe den Plan der Umsätze sowie die Rohertragsmarge erreichen. Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die Erkner Gruppe verfügt über eine hohe Anzahl an sehr gut ausgebildeten Fachkräften. Dies ist ein Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern. Die Gruppe stellt sich immer wieder als attraktiver Ausbildungsbetrieb dar und gewinnt somit viele neue Auszubildende. Die Geschäftsführung hat für das Geschäftsjahr 2020/2021 einen Plan aufgestellt, nachdem unter der Voraussetzung, dass die Erkner Gruppe die Absatzziele erreicht und die Marktbearbeitung ohne Einwirkung der Pandemie erfolgen kann ein Umsatz in Höhe von 81.555 T€ und ein Betriebsergebnis in Höhe von 569 T€ erzielt werden kann. Die Absatzziele stellen sich für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:
Hinsichtlich der von der Bundesregierung vorgenommenen Corona-Eindämmungsmaßnahmen sind bis Anfang Mai die Verkaufsräume nur mit Click & Collect zu öffnen. Diese Einschränkung führt zu einem Umsatzrückgang gegenüber der ursprünglichen Planung. Der Rückgang ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Dieser Rückgang der Umsatzerlöse berechnet auf das gesamte Geschäftsjahr bringt eine Ergebnisbelastung gegenüber der Planung für 2020/2021 in der Erkner Gruppe in Höhe von circa 409 T€ mit sich. Die ersten positiven Auswirkungen unserer konsequenten Kostenoptimierung und die Ausschöpfung des Kurzarbeitergeldes zeigten sich im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2020/2021. Das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 hat die Erkner Gruppe mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 171 T€ abgeschlossen. Der Plan für dieses Quartal betrug -69T€ im Ergebnis vor Steuern. Des Weiteren erhält die Erkner Gruppe im zweiten Quartal einen bestätigten Bonus (Performance Bonus) der Marke Audi in Höhe von 190.000 €, welcher nicht in der Planung berücksichtig ist. Diese beiden Effekte führen zu Steigerung der Liquidität und zur Steigerung des Ergebnisses im Geschäftsjahr 2020/2021. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist der Erkner Gruppe bis zum Ende des Geschäftsjahres genehmigt. Durch den Umsatzrückgang vor allen in den Monaten Januar und Februar ist die Erkner Gruppe berechtigt die Überbrückungshilfe zu beantragen. Diese wurde auch genehmigt und ausgezahlt. Das erste Halbjahr schließt die Erkner Gruppe mit einem positives kumulierten Ergebnis in Höhe von 134 T€ ab. Die Liquidität ist in der Erkner Gruppe das gesamte Geschäftsjahr über ausreichend sichergestellt. Des Weiteren hat sich die Erkner Gruppe unter strategischen Gesichtspunkten dazu entschlossen, sich von der Marke Audi und somit von dem Audi Zentrum Fürstenwalde zu trennen. Der Servicestandort in Rüdersdorf mit den Marken Volkswagen, Audi und Skoda bleibt wie bisher bestehen. Mit dem Übertragungsstichtag am 03.05.2021 übernimmt die Autohaus Zemke Bernau GmbH als Käufer des Geschäftsbetriebes das Audi Zentrum Fürstenwalde einschließlich aller Mitarbeiter und Bestände. Für die Erkner Gruppe bedeutet das, sich ausschließlich auf die Marken Volkswagen PKW, Volkswagen Nutzfahrzeuge und Skoda konzentrieren zu können und somit den Markt noch besser und intensiver bearbeiten zu können. Weiterhin verfolgt die Erkner Gruppe mit Unterstützung der Beratung der Firma ato Kubik GmbH das Ziel, die Umsatzrendite und die Eigenkapitalquote in der Gesamtgruppe zu steigern. Das Management wird auch künftig in der Lage sein, sich auf neue äußere und innere Bedingungen einzustellen und kurzfristig auf neue Herausforderungen zu reagieren.
Rüdersdorf, den 19. Mai 2021 Sven Erkner, Geschäftsführer Maria Erkner, Geschäftsführerin Belinda Dreilich, Geschäftsführerin KONZERNBILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2020AKTIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/201. Allgemeine Angaben Die Erkner Holding GmbH hat ihren Sitz in 15562 Rüdersdorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 13835 eingetragen. Der Konzernabschluss der Erkner Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und unter weitest gehender Berücksichtigung der Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In den Konzernabschluss der Erkner Holding GmbH (Mutterunternehmen) wurden folgende Unternehmen einbezogen:
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sie sind alle auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 2. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung (Vollkonsolidierung) erfolgt nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs.1 Nr.1 HGB. Bei der Erstkonsolidierung wurden die Anschaffungskosten des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals der zu konsolidierenden Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbes verrechnet. Daraus ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag, der in der Konzernbilanz als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" ausgewiesen wird. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzernunternehmen gemäß § 303 HGB gegeneinander aufgerechnet. Entsprechend § 305 HGB werden mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zwischen den Konzernunternehmen entstandene Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Soweit in den nachfolgenden Erläuterungen zu den Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nichts anderes beschrieben wird, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahreskonzernabschlusses unverändert beibehalten. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und - soweit abnutzbar - entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Den Abschreibungen liegt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 2 bis 15 Jahren zugrunde. Von der Gesellschaft errichtete Gebäude werden über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschrieben und die Umbauten an Gebäuden über 10 Jahre. Die im Berichtszeitraum zugegangenen beweglichen Anlagegegenstände werden ab dem Monat der Aktivierung planmäßig abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 150 und bis zu EUR 1.000 betragen, wurde bis zur Umstellung auf den neuen Kontenrahmen SKR 51 im Geschäftsjahr 2014 ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet und im Zugangsjahr über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Mit der Umstellung auf den neuen Kontenrahmen SKR 51 im Geschäftsjahr 2014 werden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 bis zum 31.12.2017 und danach bis zur Wertgrenze EUR 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder wegen nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unfertige Leistungen sind entsprechend ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen direkt zurechenbaren Lohn- und Materialkosten bewertet. Fertige Erzeugnisse und Waren sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Der Ansatz der Forderungen und der übrigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Für erkennbare Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Aktive latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz (Abweichung des Konzernjahresergebnisses aufgrund von durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen von der Summe der Einzelergebnisse) im Zuge der Zwischenergebniseliminierung der einbezogenen Unternehmen angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Berechnung der aktiven latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 % zugrunde. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Der Sonderposten mit Rücklageanteil ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen gemäß den entsprechenden steuerrechtlichen Vorschriften korrekt ermittelt, eingestellt und aufgelöst worden. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 2,47 % mit dem Barwert bewertet (Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Method (PUC-Methode), Biometrische Annahmen: Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck). Der Gehalts- und Rententrend wurde mit 0 % p.a. berücksichtigt. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Vorjahr zehn Jahre) bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,78 %) beträgt EUR 72.715,00. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. 4. Erläuterungen zu Posten der Konzernbilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens nach einzelnen Bilanzposten gehen aus dem Anlagenspiegel (siehe Anlage zum Konzernanhang) hervor. Die ausgewiesenen Beteiligungen betreffen erworbene Anteile an der anag Automobilgruppe Nord AG und an der VAPS Autohandel-Service GmbH (beides Servicegesellschaften), die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung dienen. Die Beteiligungsanteile am Grundkapital bzw. am Stammkapital betragen ca. 1 %. In den ausgewiesenen Vorräten in Höhe von TEUR 12.899 wurden Wertberichtigungen auf Gebrauchtwagen, abgemeldeten Vorführwagen und Neuwagen in Höhe von TEUR 511 sowie für Ersatzteile und Zubehör in Höhe von TEUR 46 berücksichtigt. Der Anteil des Neuwagenbestandes (vor Wertberichtigung) beträgt TEUR 5.510, der Anteil der abgemeldeten Vorführwagen (vor Wertberichtigung) TEUR 422, der Anteil der Gebrauchtwagen (vor Wertberichtigung) TEUR 6.736. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen -wie im Vorjahr - nicht. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.661 wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 100 sowie Pauschalwertberichtigungen in Höhe von TEUR 23 gebildet. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen debitorische Kreditoren (TEUR 316), Prämienansprüche (TEUR 145), Forderungen gegen das Personal (TEUR 65), Forderungen gegen die Bundesanstalt für Arbeit (TEUR 45) und noch ausstehende Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt (TEUR 23) für Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer 2019 und 2020 ausgewiesen. Die Veränderung und Zusammensetzung des Finanzmittelfonds sind in einer Konzernkapitalflussrechnung dargestellt. Bei der Ermittlung der latenten Steuern aus temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Zuge der Zwischenergebniseliminierung ergab sich zum Bilanzstichtag eine aktive latente Steuer in Höhe von TEUR 2. Die Veränderung und Zusammensetzung des Konzerneigenkapitals ist dem Konzerneigenkapitalspiegel zu entnehmen. Die Rückstellungen für Pensionen wurden aufgrund von Zusagen an den Senior-Gesellschafter der Siegfried Erkner & Sohn GmbH und den Mehrheitsgesellschafter der Erkner Holding GmbH gebildet; die Zuführungen bzw. Auflösungen bleiben, bis auf die Zuführung bzw. Auflösung für Herrn Sven Erkner, ohne steuerliche Wirkung. Der ausgewiesene Betrag in Höhe von TEUR 270 betrifft die Witwe des ehemaligen Senior-Gesellschafters Herrn Siegfried Erkner mit TEUR 112 und Herrn Sven Erkner mit TEUR 158. Der Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen für Herrn Sven Erkner (Deckungsvermögens nach § 246 Abs. 2 HGB) beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 399. Der Erfüllungsbetrag der zugehörigen Altersverpflichtungen beträgt TEUR 557. Der nach einer gebotenen Saldierung verbliebene passivische Überhang beträgt TEUR 158 (im Vorjahr EUR 48). Die im Finanzergebnis saldierten Aufwendungen und Erträge aus der Auf- und Abzinsung von Altersverpflichtungen und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen in Höhe von EUR -7.028,20 betragen jeweils vor Saldierung EUR 13.424,00 Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtung und EUR 6.395,80 Erträge aus Zuführung Aktivwert. Steuerrückstellungen waren zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 26 auszuweisen. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Gewährleistungs- und Garantieansprüche mit TEUR 154, Urlaubsansprüche mit TEUR 58, Jahresabschlusskosten mit TEUR 57 sowie Ansprüche der Berufsgenossenschaft mit TEUR 24 passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 9.008 durch eingetragene brieflose Grundschulden sowie durch Sicherungsübereignung des Bestandes an Ersatz- und Austauschteilen sowie Zubehör gemäß Raumsicherungsübereignungsvertrag besichert. Darüber hinaus besteht ein Haftungsverbund zwischen der Siegfried Erkner & Sohn GmbH, der Sven Erkner GmbH, der Autohaus Señorita Maria GmbH und der Automobilzentrum Fürstenwalde Nord GmbH. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
5. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil sind mit TEUR 74 ausgewiesen. Für Zugänge zum Anlagevermögen vorangegangener Wirtschaftsjahre wurden im Begünstigungszeitraum Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz in Anspruch genommen; sie werden passivisch als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge mit insgesamt TEUR 148 beinhalten Erlöse aus geldwertem Vorteil mit TEUR 91, Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie aus abgeschriebenen Forderungen mit TEUR 15, Erträge aus Corona-Hilfen mit TEUR 11, Zuschüsse der Agentur für Arbeit mit TEUR 7, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 3 sowie übrige Erträge mit TEUR 21. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 45,3 werden durch die Verringerung der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 2,4 erhöht. 6. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung nach § 285 Nr. 3 HGB sind nicht zu vermerken. Beschäftigte In den Konzerngesellschaften waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 59 gewerbliche Arbeitnehmer, 107 Angestellte und 25 Auszubildende beschäftigt. Gesellschafter Die Erkner Holding GmbH ist Mutterunternehmen der Siegfried Erkner & Sohn GmbH und der Sven Erkner GmbH. Die Gesellschafter der Erkner Holding GmbH sind Sven Erkner, Belinda Dreilich und Maria Erkner. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Die Verzinsung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Die Verbindlichkeiten sind in der Konzern-Bilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Sven Erkner, Belinda Dreilich und Maria Erkner. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt EUR 249.439,58 (im Vorjahr EUR 244.441,84). Angabe des Prüferhonorars Vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses wurde ein Gesamthonorar von TEUR 43 berechnet, davon für Abschlussprüferleistungen TEUR 35 und für Steuerberatungsleistungen TEUR 8. 7. Nachtragsbericht Vorrangiges Ereignis nach dem Bilanzstichtag ist der von der Bundesregierung vorgenommene zweite Lockdown im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Auf Grund der Corona-Eindämmungsmaßnahmen, wie die vollständige Schließung der Verkaufsräume und im Anschluss Öffnung nur mit Click & Collect, ist im Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem erheblichen Umsatzrückgang zu rechnen. Diese Umsatzrückgänge betreffen: • den Neuwagenbereich mit ca. 25 %, • den Gebrauchtwagenbereich mit ca. 20 % sowie • den Servicebereich mit ca. 3 %. Auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet ist durch diesen Umsatzrückgang auch mit einer Ergebnisbelastung von geschätzt ca. TEUR 400 zu rechnen. Ein weiteres Ereignis von besonderer Bedeutung ist der Entschluss in 2021, sich von der Marke Audi und somit von dem Audi-Zentrum in Fürstenwalde zu trennen. Mit dem Übertragungsstichtag 3. Mai 2021 hat die Autohaus Zemke Bernau GmbH als Käufer des Geschäftsbetriebes das Audi-Zentrum Fürstenwalde, einschließlich aller Mitarbeiter und Bestände, übernommen.
Rüdersdorf, den 19. Mai 2021 Sven Erkner, Geschäftsführer Maria Erkner, Geschäftsführerin Belinda Dreilich, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Erkner Holding GmbH, Rüdersdorf bei Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Erkner Holding GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Erkner Holding GmbH, Rüdersdorf bei Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 19. Mai 2021 Rödl
& Partner GmbH
Fehlauer, Wirtschaftsprüfer Fischl, Wirtschaftsprüfer |
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