K.V.N
Handels GmbH
Erzhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.345,00 |
7.899,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.345,00 |
7.899,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
435.591,97 |
527.124,52 |
| I.
Vorräte |
369.989,98 |
172.768,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.274,73 |
225.459,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
463,86 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.327,26 |
128.896,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
913,18 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
110.553,80 |
|
| Aktiva |
556.403,95 |
535.023,52 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
11.564,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
18.435,92 |
-15.287,40 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
122.117,88 |
33.723,32 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
110.553,80 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.250,00 |
1.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
555.153,95 |
522.209,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
555.153,95 |
522.209,44 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
122,84 |
186,98 |
| Passiva |
556.403,95 |
535.023,52 |
Anhang
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
A. Allgemeines
Dieser Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des HGB
und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßgebend für die Erstellung dieses
Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum
Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Entgeltlich erworbene Immaterielle
Wirtschaftsgüter wurden zu den Anschaffungskosten
aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear
abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen.
Die Zugänge des Sachanlagevermögens wurden
mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
reduziert. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Zugänge des Sachanlagevermögens wurden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Die bilanzierten Ausleihungen bei den Finanzanlagen
wurden zum Nennwert bewertet.
Vermögensgegenstände bei den Vorräten
wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu
einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die
gesetzlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
ausgenutzt.
Die Aktivierung der Rohstoffe, Hilfsstoffe und
Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten nach der
FIFO- Methode (first-in, first-out) bzw. zu den niedrigeren
Marktpreisen zum Bilanzstichtag.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind - soweit nichts anders
angegeben ist - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Rückstellungen
Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen
betreffen im Wesentlichen zu erwartende Kosten für die
Anfertigung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind - soweit nichts anderes
angegeben ist - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 122,84 €.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen am Bilanzstichtag
nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführerin ist Frau Thi Thu Hien
Tran.
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zusätzliche Angaben nach § 328 Abs. 1 Nr. 1
Satz 2 HGB
Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung am 10.10.2022 festgestellt
worden.
sonstige Berichtsbestandteile
Weiterstadt, den 10.10.2022, gez. Thi Thu Hien Tran,
Geschäftsführerin.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2022
festgestellt.
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