WA-MES
GmbH
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.908,00 |
41.739,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.575,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.333,00 |
41.733,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
177.006,47 |
245.768,11 |
| I.
Vorräte |
37.262,60 |
52.415,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.707,49 |
156.545,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.036,38 |
36.807,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.123,27 |
11.139,76 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
224.553,05 |
|
| Aktiva |
433.590,79 |
298.646,87 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
102.002,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
0,00 |
77.002,24 |
| III.
Bilanzverlust |
249.553,05 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
224.553,05 |
|
| B.
Rückstellungen |
60.468,54 |
47.897,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
373.122,25 |
148.747,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
373.122,25 |
148.747,01 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
92.882,83 |
88.267,14 |
| Passiva |
433.590,79 |
298.646,87 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die WA-MES GmbH hat ihren Sitz in Schwabach. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB
30667 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz
(BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen (§§
266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende
Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen
HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern)
bewertet.
Es liegt eine bilanzielle Überschuldung vor.
Aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 ergibt sich ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe
von 224.553,05 €.
Die Ergebniserwartung für die Folgejahre
berechtigt die Geschäftsführung zu der Annahme,
dass die Überschuldungssituation in absehbarer Zeit
beseitigt werden kann.
Gewährte Darlehen vom Gesellschafter vermeiden
bzw. vermindern den Kapitalfehlbetrag. Zur Abwendung der
Überschuldung hat der Gesellschafter sich bereit
erklärt, auf die Rückzahlung von Darlehen hinter
andere Gläubiger zurückzutreten und weitere neue
Mittel der Gesellschaft zuzuführen.
Durch stille Reserven im Anlagevermögen reduziert
sich der Fehlbetrag.
Ein Überschuldungsstatus wurde nicht beauftragt.
Damit sind Maßnahmen nach §15 a InsO derzeit
nicht veranlasst. Der Geschäftsführer wurde auf die
Maßnahmen nach §15 a InsO hingewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände,
der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den
Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf
einen abweichenden Ansatz verzichtet.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen
Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).
Die
immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung
unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige
Abgang unterstellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten
beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die
Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist. Daneben enthalten Sie die
Kosten der allgemeinen Verwaltung, freiwillige soziale
Leistungen und betriebliche Altersversorgung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
zur notwendigen Erfüllung benötigt wird.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.
Forderungen
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro
0,00 (Vorjahr Euro 0,00 ). In diesen Forderungen sind solche
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 0,00
(Vorjahr Euro 0,00) enthalten. Die Forderung wird nicht
verzinst. Die Rückzahlung erfolgt variabel. Desweiteren
besteht eine Kreditforderung in Höhe von Euro 0,00
(Vorjahr:Euro 0,00). Diese wird nicht verzinst. Die
Rückzahlung erfolgt variabel.
Die Forderungen an Gesellschafter betragen EURO 0,00
(VJ. Euro 0,00). Die Rückzahlung erfolgt innerhalb der
Fälligkeitsfrist. Die Forderung wird verzinst.
Eigenkapital
Im Bilanzverlust sind Gewinnrücklagen aus dem
Vorjahr in Höhe von 77.002,24 € enthalten.
Die Gewinnrücklagen wurden mit dem
Jahresfehlbetrag verrechnet.
Der übrige Jahresfehlbetrag i.H.v. 249.553,05
€ wird als Bilanzverlust in das Folgejahr vorgetragen.
Rückstellungen
Latente Steuer
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand
entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß
der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 5 HBG verzichtet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
folgende Risiken gebildet:
| Aufstellung
Jahresabschluss Euro |
4.500,00 |
(Vorjahr: Euro |
4.000,00) |
|
Berufsgenossenschaft Euro |
0,00 |
(Vorjahr: Euro |
0,00) |
|
Aufbewahrungspflicht Euro |
1.966,00 |
(Vorjahr: Euro |
1.966,00) |
| Personalkosten Euro
46.686,54 |
(Vorjahr: Euro
35.588,97) |
|
|
|
Gewährleistung Euro 7.316,00 |
(Vorjahr: Euro |
5.811,00) |
|
Verbindlichkeiten
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit
den Verbindlichkeiten in einem
Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich
wie folgt zusammen:
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit < 1 Jahr Euro |
373.122,25 (Vj. Euro |
148.747,01) |
| Verbindlichkeiten
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Euro |
0,00 (Vj. Euro |
0,00) |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit > 5 Jahre Euro |
0,00 (Vj. Euro |
0,00) |
Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte,
Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten
Verbindlichkeiten beträgt: Euro 211.903,41 (Vj. Euro
37.537,39)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen/
Gesellschaftern betragen Euro 92.882,83 (Vorjahr Euro
88.267,14). Die Verbindlichkeiten werden angemessen verzinst.
Die Rückzahlung ist variabel.
V. Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
VI. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Aus bestehenden Leasingverträgen ergeben sich zum
Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von jährlich TEuro 36 (Vorjahr TEuro 28).
Aus Mietverträgen ergeben sich bis zum nächst
möglichen Kündigungstermin jährliche
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEuro 37
(Vorjahr TEuro 35).
Darüber hinaus bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.
VII. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 14
Arbeitnehmer beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die
Geschäftsführung der WA-MES GmbH durch den
Geschäftsführer Leonhard Waldmüller, Kaufmann.
Der Abschluss wurde am 15.04.2024 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
Schwabach, den 15.04.2024
gezeichnet: Leonhard
Waldmüller, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2024
festgestellt. |