OvGU-Next GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Wolfgang Prof. Dr. Bartel seit 2.7.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 57.50% | |
L*** B***** | 22.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tribo Technologies GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 20231. Allgemeine Angaben Die Tribo Technologies GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde am 02.07.2018 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 25845 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist gemäß § 7 Abs. 1a des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 65 Abs. 1 Nr. 4 LHO verpflichtet, den Jahresabschluss und einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung werden die Restlaufzeitvermerke zu Forderungen und Verbindlichkeiten sowie "davon"-Vermerke zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weitestgehend in den Anhang verlagert. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit (Netto-)Anschaffungskosten bis zu € 800,00 ("GWG") wurden im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben. Forderungen, geleistete Anzahlungen und sonstige Vermögensgegenstände sind (bzw. waren im Vorjahr) zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden mit dem Nominalwert angesetzt. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Rückstellung für Gewährleistung (von € 6.800,00 / Vorjahr: € 6.200,00) beinhaltet das allgemeine Gewährleistungsrisiko. Hierfür wird eine pauschale Rückstellung von 0,5 % des bereinigten Umsatzes gebildet, in dem der mit Rückgriffmöglichkeiten auf Subunternehmer behaftete Umsatz bei der Berechnung der Rückstellung nicht berücksichtigt wird. Die Rückstellung für Jahresabschluss (von € 7.200,00 / Vorjahr € 6.500,00) wurde für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden mit dem Nominalwert angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 28,390 % zu Grunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 12,565 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurden Bewertungsunterschiede, deren Abbau sich bei der Gewerbesteuer nicht auswirken, nur anteilig berücksichtigt. 4. Erläuterungen zu Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Forderungen, geleistete Anzahlungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen einschließlich geleisteter Anzahlungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Gewährleitungen (€ 7.800,00 / Vorjahr: € 6.800,00), die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2023 (€ 7.000,00 / Vorjahr: € 7.200,00) und Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (€ 2.100,00 wie im Vorjahr) zusammen. Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr betragen € 42.622,32 (Vorjahr: € 59.315,13). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 109.224,78 (Vorjahr: € 134.170,36). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten werden nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind € 20.364,57 (Vorjahr: € 15.114,02) aus Steuern sowie € 219,60 (Vorjahr: € 2.580,91) im Rahmen der sozialen Sicherheit entstanden. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern wurden auf der Basis temporärer Bewertungsdifferenzen im Anlagevermögen gebildet. Aktive latente Steuern waren am Bilanzstichtag 31.12.2022 nicht zu bilden. Der Saldo passiver latenter Steuern beträgt € 13.418,00 (im Vorjahr € 18.435,61). 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind keine Aufwendungen für Altersversorgung angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (€ 147.680,32 / Vorjahr: € 145.432,01) entfallen vornehmlich auf Mieten und Raumkosten (€ 81.843,76 / Vorjahr: € 83.679,87), Kosten der Warenabgabe (€ 3.631,61 / Vorjahr: € 2.878,63), Rückstellungszuführungen (€ 1.000,00 / Vorjahr: € 6.800,00) für Gewährleistungsrisiken und Jahresabschluss- bzw. Prüfungskosten sowie Gerätemieten und Lizenzen (€ 13.074,91 / Vorjahr: € 8.661,53). Die Steuer vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von € - 5.017,61 (Vorjahr: € 9.862,68). 6. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft durchschnittlich sieben Arbeitnehmer sowie sechs geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und einen Geschäftsführer beschäftigt. Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Dirk Bartel war im Berichtsjahr zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt. Hinsichtlich der Angabepflicht gemäß § 285 Nr. 9a und b HGB wird von der Ausnahmeregelung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Angabe unterlassen. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 (€ 35.328,64 / Vorjahr: € 59.421,50) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden (Gewinnverwendungsvorschlag). Für das vom Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2023 voraussichtlich berechnete Gesamthonorar, welches ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen zuzurechnen ist, wurde eine Rückstellung von € 2.800,00 gebildet. Vorgänge, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und deren Kenntnis für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung ist, liegen nicht vor.
Magdeburg, den 27.06.2024 Prof. Dr.-Ing. habil. Dirk Bartel BESCHEINIGUNG Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Tribo Technologies GmbH für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Magdeburg, den 27.06.2024 sonstige Berichtsbestandteile
gez. Prof.Dr.-Ing. habil. Dirk Bartel Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024 festgestellt. |
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