Beteiligungsgesellschaften
BANK IM BISTUM ESSEN eG
EssenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Langa seit 15.5.2025 | Prokura |
Christian Kastens seit 21.8.2023 | Vorstandsmitglied |
Peter Dr. Güllmann seit 18.9.2018 | Vorstandsmitglied |
Christoph Josef Tegethoff seit 16.10.2015 | Prokura |
Manfred Sonnenschein seit 14.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Klaus Schulte Huxel seit 14.9.2012 | Prokura |
Marcus Over seit 19.3.2008 | Prokura |
Thomas Homm seit 19.3.2008 | Prokura |
Marga Lantermann seit 10.3.2006 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BANK IM BISTUM ESSEN eGEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BANK IM BISTUM ESSEN eG, Essen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die Bank im Bistum Essen eG ist eine Genossenschaftsbank, deren satzungsgemäße Aufgaben in der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder besteht. Zu ihren Mitgliedern zählen Geschäftskunden wie Krankenhäuser, Stiftungen, kirchliche Wohnungsbauunternehmen, Alten- und Behinderteneinrichtungen oder Versorgungswerke, Hilfswerke und andere gemeinnützige NGOs und Privatkunden, vor allem auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Einrichtungen. Grundsätzlich steht die Bank auch Einrichtungen und natürlichen Personen offen, die ihre auf der christlichen Soziallehre basierende und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsstrategie mittragen. In diesem Rahmen versorgt die Bank ihre Mitglieder und Kunden mit Kreditmitteln und berät sie in Finanzierungsfragen. Die Bank im Bistum Essen betreut von ihrem Geschäftssitz in Essen Kunden im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus zählt sie Mikrofinanzinstitute und kirchliche Einrichtungen im Ausland, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern, zu ihren Kunden. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands war auch in 2023 negativ geprägt von den Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie. Zum Ende des Jahres belasteten auch die Unsicherheiten über die Folgen des eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge die Bundesregierung in ihrer Finanzplanung deutliche Einsparungen vornehmen musste, das konjunkturelle Klima. Das preisbedingte Bruttoinlandsprodukt sank gegenüber dem Vorjahr um 0,3 %. Hierzu trugen verminderte Konsumausgaben wesentlich bei. So sanken die privaten Konsumausgaben preisbereinigt um 0,8 %. Der Staatskonsum sank um deutliche 1,7 %, nachdem er im Vorjahr noch um 1,6 % gestiegen war. Die Inflationsrate verminderte sich im Jahresdurchschnitt 2023 auf 5,9 % (2022: 6,9 %), jedoch blieb der Preisauftrieb weiterhin ausgesprochen hoch. Die westlichen Notenbanken reagierten hierauf mit kräftigen Leitzinsanhebungen. So vollzog die Europäische Zentralbank in 2023 Zinserhöhungen von insgesamt 200 Basispunkten, nachdem sie ihre Leitzinsen bereits in 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Geprägt von Inflations- und Zinserwartungen sowie den Entscheidungen der Notenbanken zeigten sich die Anleihemärkte in 2023 hoch volatil. Die zehnjährige Bundeanleihe erreichte ihre maximale Rendite von 2,97 % am 28. September 2023 und rentierte zum Jahresende mit 2,03 %. Insgesamt folgten die Anleihen den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Trotz wiederkehrender Volatilität insbesondere um die Leitzinsentscheide der Notenbanken legte der DAX im Jahresverlauf deutlich zu und schloss das Jahr mit 16.751,64 Punkten, einem Plus von 20,3 % auf Jahressicht. Im globalen Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte. Deutlicher zulegen konnten der S&P 500 (+24,2 %) und der Nasdaq Composite (+43,4 %). Der Euro wertete im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar leicht auf. Zum Jahresende notierte die europäische Gemeinschaftswährung bei 1,10 US-Dollar (Vorjahr: 1,07 US-Dollar). Die Gesundheitswirtschaft wartet auf die politischen Entscheidungen zur Krankenhausreform und zum Transparenzgesetz. Wirtschaftlich belasten die aktuellen Kostensteigerungen und der Fachkräftemangel die aktuellen Jahresergebnisse. Zwar konnten in 2023 die rückständigen Budgetverhandlungen deutlich aufgeholt werden, doch führen die ab April 2024 bereits vereinbarten Personalkostensteigerungen zu einem erneuten Vorfinanzierungsbedarf durch die Träger. Damit bleibt das zentrale Thema die Liquiditätsentwicklung. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite definieren wir als weiteren bedeutenden Leistungsindikator für die Generierung von Erträgen und damit zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit unseres Instituts. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Bilanzsumme und außerbilanzielles Geschäft
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten) und 2 (Andere Verpflichtungen) Die Bilanzsumme erhöhte sich um TEUR 364.595 (6,2 %). Bei unseren Planungen in der Vorperiode sind wir von einer Erhöhung der Bilanzsumme um TEUR 250.000 ausgegangen. Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme waren im Wesentlichen das Wachstum bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie ein Zuwachs bei den Forderungen an Kreditinstituten und an Kunden. In den außerbilanziellen Geschäften verzeichneten wir einen Rückgang von TEUR 131.000 (-28,8 %) bei den unwiderruflichen Kreditzusagen. Hier gehen wir davon aus, dass der überwiegende Teil als Darlehen abgerufen wird. Zuwächse in Höhe von TEUR 7.144 (3,5 %) entfallen auf Eventualverbindlichkeiten in Form von Bürgschafts- und Gewährleistungsverträgen. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Aktivgeschäft
Die Kundenforderungen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 121.513 (2,8 %) gestiegen. Damit sind wir hinter unserer Planung eines Wachstum von TEUR 250.000 zurückgeblieben. Zu der Ausweitung dieser Position haben im Wesentlichen Kreditausreichungen an Wohnungsbauunternehmen mit einem Zuwachs von TEUR 85.558 beigetragen. In den Kundenforderungen sind auch Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von TEUR 26.500 enthalten, die als Eigenanlagen der Bank eine Alternative zur Wertpapieranlage sind. Der Abbau der Wertpapieranlagen in Höhe von 61.717 TEUR (-6,4 %) resultiert im Wesentlichen aus fällig gewordenen Wertpapieren, deren Rückzahlungen in Forderungen an Kreditinstitute angelegt wurden. Passivgeschäft
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich um TEUR 38.411 (3,3 %). Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus der Fälligkeit von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften, die mit der Deutschen Bundesbank abgeschlossen wurden. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben wir für das Geschäftsjahr einen Zuwachs von TEUR 355.000 geplant. Am Bilanzstichtag verzeichnen wir in dieser Position eine Zunahme von TEUR 421.332 (11,0 %), die insbesondere aus Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist resultiert. Dienstleistungs- und Provisionsgeschäft Das Provisionsergebnis verzeichnete einen Zuwachs von TEUR 1.170 (13,4 %). Ursächlich hierfür sind insbesondere Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung (+ TEUR 516). Personal- und Sozialbereich Die Bank beschäftigte zum Jahresende 167 Mitarbeiter; davon 50 Teilzeitbeschäftigte und 6 Auszubildende. An 403 Schulungstagen nutzten unsere Mitarbeiter die Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung. Unser Angebot beinhaltet neben internen Schulungen und der Nutzung von verbundeigenen Bildungseinrichtungen auch die Möglichkeit, Seminare anderer Anbieter zu besuchen. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Das Betriebsergebnis vor Bewertung, das sich aus dem Jahresüberschuss vor Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken und Steuern, zzgl. Bewertungsergebnis ergibt, hat sich im Jahr 2023 auf TEUR 40.529 (Vorjahr: TEUR 30.228) bzw. auf 0,64 % (Vorjahr: 0,50 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme erhöht. Unsere Erwartungen im Rahmen der Planungsrechnung in der Vorperiode (TEUR 37.176 bzw. 0,59 % der durchschnittlichen Bilanzsumme) wurden damit übertroffen. Wesentlicher Auslöser der positiven Planabweichung sind unter dem Plan liegende Verwaltungsaufwendungen. Aus der Bewertung ergibt sich ein Ertragsüberhang von TEUR 4.107 (Vorjahr: Aufwandsüberhang TEUR 71.083). Positiv auf das Bewertungsergebnis wirkten Erträge aus der Veräußerung eines Teils unserer Investmentfonds, die im Zuge einer Einbringung der Fondsbestände in einen neu aufgelegten Masterfonds realisiert wurden. Belastet wurde das Bewertungsergebnis durch eine Zuführung zu der im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) zu bildenden Drohverlustrückstellung. Nach Abzug von Steuern haben wir dem Fonds für allgemeine Bankrisiken TEUR 24.000 zugeführt. Als Bilanzgewinn ergibt sich ein Betrag von TEUR 6.130 (Vorjahr: TEUR 4.977). b) Finanz- und Liquiditätslage Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine weitgehende Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen stets einen Wert von über 100 % auf. Zum 31.12.2023 lag die Kennziffer bei 206 % (Vorjahr: 161 %). Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva sowie ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe bzw. den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Bank zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. c) Vermögenslage Eigenkapital / Eigenmittel Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen sowie dem Fonds für allgemeine Bankrisiken. Das Wachstum des bilanziellen Eigenkapitals resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von TEUR 24.000. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme hat sich von 9,0 % auf 9,2 % erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die Eigenkapitalausstattung der Bank entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,10 %. Wesentliche Aktiv- und Passivstrukturen Die Forderungen an Kunden betragen 71 % und der Wertpapierbestand 14 % der Aktivseite. Die Passivseite wird mit 68 % von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und zu 21 % von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (einschließlich verbriefter Verbindlichkeiten) bestimmt. Wertpapierkategorien Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 72 % (TEUR 644.500) auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5). Hierbei handelt es sich mit TEUR 255.461 um Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten. TEUR 389.038 wurden in Anleihen und Schuldverschreibungen angelegt, die von Kreditinstituten oder Unternehmen emittiert wurden. Auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere entfällt ein Anteil von 28 % (TEUR 251.684) unserer Wertpapieranlagen. Hierbei handelt es sich um Investmentfonds, die im Wesentlichen in Wertpapiere und Immobilien investiert sind. Risikolage und Risikodeckung Akute Risiken im Kreditgeschäft sind durch Einzelwertberichtigungen abgeschirmt. Für latente Risiken stehen Pauschalwertberichtigungen, Vorsorgereserven, die Drohverlustrückstellung aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs nach IDW RS BFA 3 (n. F.) sowie das laufende Jahresergebnis zur Verfügung. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind in Höhe von TEUR 14.563 (nach Abzug von Vorsorgereserven) dem Umlaufvermögen zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Insgesamt haben wir Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von TEUR 629.937 dem Anlagevermögen zugeordnet und nach den für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens geltenden Regeln bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren Kurswert wurden nicht vorgenommen, da von einer nicht dauernden Wertminderung auszugehen ist. Zur Beurteilung, ob bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind, stellen wir auf die bisher vereinbarungsgemäß gezahlten Zinsen und auf Ratingveränderungen ab. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden in die Portfoliobetrachtung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 (n. F.) einbezogen. Die Lasten aus den nicht zum Niederstwert bewerteten Wertpapieren sind durch die aus der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs resultierenden Drohverlustrückstellung vollständig abgedeckt. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, bei denen es sich ausschließlich um Anteile an Investmentfonds handelt, haben wir in voller Höhe (TEUR 251.684) dem Anlagevermögen zugeordnet. Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, da sich keine Hinweise auf voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen ergeben haben. Derivate Zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken einzelner Wertpapiere und Forderungen wurden Zinsswaps in Höhe von TEUR 71.424 abgeschlossen. Es bestehen Bewertungseinheiten als Micro-Hedges. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt nach den Vorschriften von § 254 HGB. Darüber hinaus wurden Zinsswaps in Höhe von TEUR 2.025.700 zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Zinsbuch eingesetzt. Sie sind von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung. Sicherungseinrichtung Unsere Genossenschaft ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Mit Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) am 3. Juli 2015 ist die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG-Sicherungssystem) als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem neben die weiterhin bestehende Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE) getreten. Die BVR-SE ist als zusätzlicher genossenschaftlicher Schutz im sogenannten dualen System parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i.V.m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG ist die Bank mit Wirkung vom 3. Juli 2015 dem BVR-ISG-Sicherungssystem beigetreten. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zur ursprünglichen Planung als gut. Im für die Rentabilität der Bank bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator BE vor Bewertung/dBS konnte ein Ergebnis erzielt werden, das unseren ursprünglichen Planwert übertroffen hat. In den weiteren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des Wachstums der bilanziellen Kundeneinlagen und -krediten konnten wir bei den Kundeneinlagen ein Wachstum erzielen, welches unsere Erwartungen übertroffen hat. Hingegen blieb das Wachstum der Kundenkredite hinter unseren Planungen zurück. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere Geschäfts- und Risikostrategie ist auf die Bedarfssituation unserer Mitglieder, Privat- und institutionelle Kunden ausgerichtet. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, von der wir eine Sicherstellung der langfristigen Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen erwarten. Wie alle unternehmerischen Tätigkeiten ist auch das Bankgeschäft nicht frei von Risiken. Neben allgemeinen Risikofaktoren (z.B. Konjunkturschwankungen, neue Technologien und Wettbewerbssituationen, sonstige sich verändernde Rahmenbedingungen) bestehen spezifische Bankgeschäftsrisiken, die sich insbesondere in Form von Kredit- und Marktrisiken sowie Liquiditätsrisiken und operationellen Risiken zeigen. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen werden im Rahmen des Strategieüberarbeitungsprozesses unter Zuhilfenahme von Expertenschätzungen und Marktprognosen entwickelt. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieüberprüfungsprozesses regelmäßig aktualisiert. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategieüberprüfung und für die Verzahnung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie deren effektive Steuerung sind von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Bank. Daher betrachten wir die Bank aus verschiedenen, sich ergänzenden Perspektiven. In der normativen (GuV-orientierten) Perspektive werden regulatorische Anforderungen betrachtet, um rechtzeitig unseren regulatorischen Kapitalbedarf zu identifizieren. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen - Kernkapitalanforderung, SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung - sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals - bspw. die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen. In der ökonomischen (barwertigen) Perspektive werden die Risikodeckungsmasse aus Substanz und aus den Ergebnissen aus dem Bestandsgeschäft den Risiken gegenübergestellt. Im Unterschied zur periodischen Steuerung erfolgt dabei die Bewertung der Risikodeckungsmasse unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Dabei achten wir auf Konsistenz zwischen der Ermittlung von Risikodeckungsmasse und Risiko. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, wenn die Risiken durch die Risikodeckungsmasse laufend gedeckt sind. Nach Ermittlung der Risikotragfähigkeit sind für die einzelnen Risikokomponenten Budgets zur Verfügung zu stellen, die die einzelnen Risiken und in ihrer Aggregation das Gesamtrisiko der Bank limitieren. Die Höhe der Budgets orientiert sich an den Risikoauslastungen, den geplanten Volumenänderungen und den gegebenenfalls abzusehenden strategischen Steuerungsimpulsen. Zielsetzung der Risikostrategie bzw. der Risikosteuerung unserer Bank ist es, das geplante Zinsergebnis mit einem möglichst niedrigen Risiko zu erreichen. Voraussetzung für die Steuerung der Risiken der Bank ist deren Identifikation und Messung. Die Risikotragfähigkeitsanalyse der Bank wird monatlich erstellt. Nach einem in der Bank eingerichteten Ampelsystem wird grundsätzlich für die Auslastung von Global- und Teillimiten größer 85 % eine wöchentliche Risikobewertung erforderlich, sofern der verkürzte Turnus zur Bewertung der Risikosituation einen Informationsmehrwert hat. Durch diesen vorgegebenen Eskalationsmechanismus ist sichergestellt, dass Limitüberschreitungen aufgrund zwischenzeitlicher Veränderung der Positionen vermieden werden. Die Auswertungen werden der Geschäftsleitung vorgelegt und wesentliche Veränderungen in Form von ad hoc-Meldungen zur Kenntnis gebracht. Die Risikomessung erfolgt mithilfe von Value-at-Risk (VaR)-Modellen. Die quantifizierten Risiken werden additiv in der Auslastung des Limitsystems angerechnet. Die Risiken werden mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen einheitlich berechnet. Die Geschäfts- und Risikostrategie wird entsprechend den Anforderungen des Artikels 435 CRR dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Das Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystem ist primär darauf ausgerichtet, negative Abweichungen von unseren Erfolgs-, Eigenmittel- und Liquiditätsplanungen zu vermeiden bzw. Risiken rechtzeitig zu identifizieren, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die Einbindung des Risikomanagements in das Gesamtbanksteuerungssystem dient uns aber zugleich zur Erkennung und Nutzung von Chancen. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Das Risikocontrolling beinhaltet die Identifizierung, Quantifizierung und Überwachung der Risiken. Die Compliance-Beauftragten stellen auf ein regelkonformes Verhalten der Mitarbeiter ab. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Die Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Risikoarten Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von zwei Jahren zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum nicht vor. Die intern gemessene Risikoauslastung im Rahmen der Risikotragfähigkeit ist gewährleistet. Bei der Beurteilung der Risiken werden potenzielle Risikokonzentrationen berücksichtigt. Risikokonzentrationen sind dabei auch mit Blick auf die Ertragssituation unserer Bank (Ertragskonzentrationen) zu berücksichtigen. In unserer Gesamtbankstrategie haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in allen strategischen Ober- und Unterzielen verankert. Die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken ist Teil unseres Geschäftsmodells. Das Nachhaltigkeitsrisiko ist nicht als eine Kennzahl quantifizierbar. Aufgrund des Einflusses von Nachhaltigkeitsrisiken auf andere Risikoarten haben wir entschieden, dass das Nachhaltigkeitsrisiko nicht als eigene Risikoart zu bewerten ist. Das Nachhaltigkeitsrisiko geht demnach in den anderen Risikoarten auf. Kreditrisiko Das Kreditrisiko umschließt folgende Unterrisikoarten: Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen kann. Das Kontrahenten- / Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiko ist die Gefahr, dass durch den Ausfall eines Vertragspartners ein unrealisierter Gewinn aus schwebenden Geschäften nicht mehr vereinnahmt werden kann. Somit kann es zu zusätzlichen Ausfallrisiken kommen, die sich im Kreditrisiko niederschlagen. Das Länderrisiko ist das Risiko, das nicht durch den Vertragspartner selbst, sondern aufgrund seines Sitzes im Ausland besteht. Folglich kann es aufgrund krisenhafter politischer oder ökonomischer Entwicklungen in diesem Land zu Transferproblemen und somit zu zusätzlichen Ausfallrisiken kommen. Das Schattenbankrisiko beurteilen wir als weitere Unterrisikoart des Kreditrisikos. Ein Finanzunternehmen gilt als Schattenbank, wenn es keiner Regulierung unterliegt, die vergleichbare europäische Standards anwendet. Im Rahmen der Gewährung von SEPA-Lastschriftrahmenkontingenten beurteilen wir die Gefahr einer Erstattungspflicht, wenn bei einer Rücklastschrift der Zahlungsempfänger kein ausreichendes Guthaben bzw. keine freie Kontokorrentlinie hat. Darüber hinaus bestehen bei Wertpapieren noch Migrations- und Spreadrisiken. Migrationsrisiken stellen die Gefahr eines möglichen Wertverlustes aufgrund von Ratingveränderungen dar und adressbezogene Spreadrisiken bemessen das Risiko von Risikoprämienveränderungen am Geld- und Kapitalmarkt. Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Als wesentlich bezeichnen wir ein Risiko, wenn es mehr als 5 % der für die interne Risikomessung vorgesehenen gesamten Risikodeckungsmasse beträgt. Gemäß unserer quantitativen Wertigkeitsmaßstäbe definieren wir von den Unterrisikoarten Ausfall- und Migrationsrisiken als wesentliche Risiken. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft die VR-Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein. Wir nutzen das VR-Rating für Privatkunden, Firmenkunden, Freiberufler, Mittelstand und Oberer Mittelstand, Non-for-Profit-Organisationen, Erneuerbare Energien sowie das VR Immobilien-Rating. Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt monatlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) eine barwertige Adressrisikoprämie und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Eingangsgröße für die Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft ist der Risikoprämienbarwert für das Kundengeschäft. Dabei handelt es sich um die barwertige Adressrisikoprämie, die auf den von der parc-IT bereitgestellten und von uns als angemessen angesehenen Verlustquoten, insbesondere Verwertungsquoten bei Immobiliensicherheiten, Wiedergesundungs- und Einbringungsquoten basiert. Ausgehend vom Risikoprämienbarwert wird der Credit-Value-at-Risk mit Hilfe von Branchenparametern für Ausfall- und Migrationsrisiken simuliert. In der Risikotragfähigkeitsberechnung wird dem Kundenkreditgeschäft ein Kreditrisikobudget in Höhe von 65 Mio. EUR zugewiesen. Das Kreditrisiko im Kundengeschäft beträgt zum 31.12.2023 41 Mio. EUR und das Budget ist demnach zu 63 % ausgelastet. Das Risikovolumen unserer Kundenforderungen beträgt zum Stichtag 5.152 Mio. EUR. Ein Anteil von 95 % des Volumens befindet sich in der Normalbetreuung (Vorjahr: 97 %). Das Intensivbetreuungsvolumen hat einen Anteil am Risikovolumen von 4 %. Als Problemkredite werden 0,5 % des Risikovolumens eingestuft. Der Bestand an Einzelwertberichtigungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 2,6 Mio. EUR auf 5,4 Mio. EUR erhöht. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG). Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. In der Risikotragfähigkeitsberechnung wird den Eigenanlagen ein Kreditrisikobudget in Höhe von 70 Mio. EUR zugewiesen, das zum 31.12.2023 zu 61 % ausgelastet ist. Absolut beträgt das Kreditrisiko der Eigenanlagen inklusive Spread- und Migrationsrisiken zum 31.12.2023 42,7 Mio. EUR. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK auf Basis externer Ratingagenturen. Die Kreditrisiken nicht festverzinslicher Wertpapiere steuern wir als Unterrisikoart bei den Marktrisiken. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir grundsätzlich dadurch, dass wir Struktur- und Emittentenlimite festgesetzt haben und keine Papiere schlechter als Investment-Grade in den Bestand nehmen. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Die Liquiditätswirkung wird unter dem Liquiditätsrisiko betrachtet. Im Rahmen des Risikomanagements wird das Marktpreisrisiko unterschieden in Zinsänderungs- und Fondskursrisiko. Das Zinsänderungsrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Unter Fondskursrisiken verstehen wir die Gefahr, dass sich der Vermögenswert von Wertpapier- oder Immobilienfonds stärker verringert als erwartet. Das Zinsänderungsrisiko wird mit einem dynamischen Value-at-Risk-Ansatz ermittelt. Basis der Simulation sind die Volatilitäten einer Historie von 1.500 Tagen (gespiegelt). Ergänzend schauen wir uns monatlich die Entwicklung der sechs EBA-Frühwarnindikatoren und des Basel II-Zinsschocks + / - 200 BP an. Für den Stressfall rechnen wir mit risikoartenspezifischen als auch mit historischen und risikoartenübergreifenden Stressszenarien. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des VR-Control-Moduls ZINSMANAGEMENT. Ein Teil der Eigenanlagen wird in Wertpapier- und Immobilienfonds gehalten. Das Risiko aus den Investmentfonds wird über das Fondskursrisiko gesteuert. Wir stufen das Risiko als wesentlich ein, weil es mehr als 5 % der für die interne Risikomessung vorgesehenen gesamten Risikodeckungsmasse beträgt. Die Haltedauer für die Risikokennzahlen beträgt einheitlich 250 Tage und das Konfidenzniveau 99,9 %. Zur Messung des Wertpapier- und Immobilienfondskursrisikos wird eine ex-ante Value-at-Risk-Risikokennzahl herangezogen. Die Kennziffer beinhaltet alle im Fonds enthaltenen Risiken. Auf Diversifikationswirkungen wird soweit verzichtet. Um eine konsistente und einheitliche Risikomessung zwischen Fonds- und Direktbestand zu erreichen, haben wir Investmentfonds, die von verschiedenen Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltet werden, in einen Masterfonds bei der Union Investment eingeliefert. Die Messverfahren der Union Investment sind in den meisten Punkten mit den VR-Control-Simulationen vergleichbar. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur überprüfen wir die zur Verfügung gestellten Risikokennzahlen auf ihre Angemessenheit. In der Risikotragfähigkeitsberechnung haben wir den Zinsänderungsrisiken ein Risikobudget von 60 Mio. EUR und den Fondskursrisiken ein Risikobudget in Höhe von 45 Mio. EUR zugewiesen. Zum 31.12.2023 ergeben sich Zinsänderungsrisiken in Höhe von 49,0 Mio. EUR. Das entspricht einer Budgetauslastung von 82 %. Das Fondsrisiko beläuft sich auf 37,0 Mio. EUR und das Budget ist zu 82 % ausgelastet. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts. Das Marktliquiditätsrisiko beurteilen wir als unwesentlich. Das volumenorientierte Abrufrisiko als Risikounterart des Zahlungsunfähigkeitsrisikos beurteilen wir dagegen als wesentlich, weil unsere Einlegerstruktur Klumpenrisiken aufweist und die Gefahr von Einlagenabflüssen möglich ist. Ebenso beurteilen wir das preisorientierte Refinanzierungsrisiko als wesentlich. Basis der Simulationsrechnung ist die Differenz zwischen der Zentralbankkurve und der risikolosen Swapkurve. In der Risikotragfähigkeitsberechnung haben wir dem Refinanzierungsrisiko ein Risikobudget von 70 Mio. EUR zugewiesen. Zum 31.12.2023 ergeben sich Refinanzierungsrisiken in Höhe von 106,5 Mio. EUR. Das entspricht einer Budgetauslastung von 152,1 %. Hintergrund ist eine Verdoppelung des Risikoaufschlags für Zentralbankrefinanzierungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Bank toleriert die Budgetüberschreitung, da das Verfahren impliziert, dass die Bank Liquiditätsbedarf über die Zentralbank refinanziert und nicht über ihre Kunden. Mit der Weiterentwicklung von VR-Control wird es künftig möglich sein, eine bankindividuelle Refinanzierungskurve einzustellen. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt qualitativ über die Begrenzung des Marktliquiditätsrisikos durch ausgewählte Anlageklassen sowie die Überwachung des allgemeinen Finanzierungsrisikos in Form aufsichtsrechtlicher Liquiditätskennziffern und zu diesem Zwecke definierter Vorsichtswerte. Die kurzfristigen Liquditätsdeckungsanforderungen werden mit der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Die gesetzliche Mindestanforderung beträgt 100 %. Unsere Risikotoleranz haben wir über eine Warngrenze in Höhe von 125 % festgelegt. Zum 31.12.2023 beträgt die LCR 206 %. Als weiteren Frühwarnindikator für das unterjährige Liquiditätsrisiko nutzen wir eine Liquiditätsübersicht, die aus einer Liquiditätsablaufbilanz und dem Liquiditätsdeckungspotenzial besteht. Wir halten den sogenannten Überlebenshorizont von mindestens vier Monaten aufgrund einer quartalsweisen Berichterstattung für angemessen. Zum 31.12.2023 beträgt der Überlebenshorizont sechs Monate. Darüber hinaus überwacht und steuert Treasury anhand von Fälligkeitslisten mit kundenspezifischen Verhaltensannahmen die Liquiditätsausstattung. Für Liquiditätsengpässe ist ein Notfallplan aufgestellt worden. Der Zeithorizont von mehr als einem Jahr wird mit der strukturellen Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) überwacht. Die gesetzliche Mindestanforderung beträgt 100 %. Unsere Risikotoleranz haben wir über eine Warngrenze in Höhe von 103 % festgelegt. Zum 31.12.2023 beträgt die NSFR 105 %. Unsere auf fünf Jahre angelegte Eckwertplanung stellt unseren mittel- bis langfristigen Refinanzierungsplan dar. Quartalsweise werden weitere Stresstests berechnet, in denen institutseigene Volumenentwicklungen und marktweite Szenarien miteinander kombiniert werden. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wir ermitteln jährlich einen Risikobetrag für operationelle Risiken mit Hilfe einer qualifizierten ex ante Risikoeinschätzung aller Risikoverantwortlichen. Verlustschätzungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten in sieben Risikokategorien bilden die Datenbasis. Dazu gehören die Kategorien interner und externer Betrug, Arbeitsplatzsicherheit, Sachschäden, Auswirkungen von Geschäftsunterbrechungen bzw. Störungen, rechtlichen Risiken und Prozessmanagementrisiken. Durch ein Szenariotechnikverfahren wird ein konsistenter Value-at-Risk mit 99,9 % Konfidenzniveau und 250 Tagen Haltedauer ermittelt. Die Risikoeinschätzungen plausibilisieren wir durch die Analyse der Historie anhand der Risiko- bzw. Schadensfalldatenbank. In der Risikotragfähigkeitsberechnung haben wir den operationellen Risiken ein Risikobudget von 6 Mio. EUR zugewiesen. Zum 31.12.2023 ergeben sich operationelle Risiken in Höhe von 4,7 Mio. EUR. Das entspricht einer Budgetauslastung von 79,0 %. Bei operationellen Risiken schließen wir uns der aufsichtsrechtlichen Einschätzung an und beurteilen sie als wesentlich, auch wenn nach unseren Schätzungen weder die Teilrisiken noch die Summe aller Risikokategorien gemäß unserem Risikoappetit von wesentlicher Bedeutung sind. Durch ein umfassendes Kompetenzsystem, Digitalisierung und das Vier-Augen-Prinzip versuchen wir operationelle Risiken zu minimieren. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare und Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsunsicherheiten bzw. -streitigkeiten. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhält unser Auslagerungsmanagement bzw. unsere IT-Einheit regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich der Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko ist die Gefahr, dass die eingegangenen Beteiligungen zu Verlusten aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus Ergebnisabführungsverträgen oder Haftungsrisiken führen können. Das Eingehen von Beteiligungen erfolgt vorrangig aus zwei Motiven. Zum einen zum Aufbau von Beteiligungen innerhalb des genossenschaftlichen Finanzverbundes - unter strategischen Aspekten zur Stärkung der Finanzkraft des Verbundes. Zum anderen werden Beteiligungen an sonstigen Dienstleistungsunternehmen, die der Kirche und ihrem Umfeld weitgehend dienen - zur Verbesserung der Erlös- und Vertriebsstrukturen der Bank - eingegangen. In unserem Bestand befinden sich noch Immobilienbeteiligungen, die zukünftig vollständig abgebaut werden sollen. Für unsere Beteiligungen nutzen wir den Stellvertreteransatz der parcIT. Aus den Aktienkursen der Verbundpartner sowie aus internationalen Aktienindizes werden plausible Value-at-Risk Kennzahlen mit 99,9 % und 250 Tagen Haltedauer für jede Beteiligung abgeleitet. In der Risikotragfähigkeitsberechnung haben wir für Beteiligungsrisiken ein Risikobudget von 18 Mio. EUR bereitgestellt. Zum 31.12.2023 ergeben sich Beteiligungsrisiken in Höhe von 13,3 Mio. EUR. Das entspricht einer Budgetauslastung von 73,7 %. Gemäß unseres Wertigkeitsmaßstabes beurteilen wir unsere DZ BANK-Beteiligung qualitativ als wesentliche Beteiligung, da die genossenschaftliche Zentralbank ein wichtiges Bindeglied im Liquiditätsverbund ist und das genossenschaftliche Geschäftsmodell insgesamt ohne Zentralbank betriebswirtschaftlich in Frage gestellt würde. Die anderen Beteiligungen an Finanzverbundunternehmen und kirchennahen Dienstleistern sind aufgrund der Investitionsvolumina von untergeordneter Bedeutung, werden aber bei der Risikoberechnung mit einem pauschalen Anrechnungssatz einbezogen. Aufgrund des in Relation zu anderen Vermögensklassen geringen Umfangs der Beteiligungen und der Fokussierung auf den Finanzverbund und kirchennahe Dienstleister, verzichten wir auf eine weitergehende Branchenlimitierung. Der Aufsichtsrat ist in Investitionsentscheidungen für neue Beteiligungen stets einzubeziehen. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir weitere mögliche Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei Geschäfts-, Vertriebs- und Produktivitätsrisiken, dem Reputationsrisiko und weiteren potentiellen Gefahren. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig. Derzeit stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Zum Stichtag 31.12.2023 beträgt die freie ökonomische Risikodeckungsmasse 90,4 Mio. EUR. Diesen Betrag halten wir für ausreichend für die Abdeckung von quantifizierbaren Risiken, die nicht im Limitsystem mit Vermögensdeckungsmasse unterlegt sind. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Zur Aktiv- und Passivsteuerung setzt die Bank sowohl bilanzielle Einlagenprodukte als auch Zinssicherungsinstrumente mit dem Ziel ein, das cash-flow-Profil der Bank risikomindernd auszusteuern. Die dafür eingesetzten Zinsswaps dienen ausschließlich der Zinsrisikominimierung. Da die Swaps mit der genossenschaftlichen Zentralbank vereinbart werden, minimieren wir das Kontrahenten- bzw. Erfüllungsrisiko. Es werden keine Derivate für Spekulationszwecke eingesetzt. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotentials war die Risikotragfähigkeit im Berichtsjahr 2023 aus Sicht der Bank jederzeit gegeben. Im Jahresverlauf hat die Verdoppelung des Risikoaufschlags für Zentralbankenrefinanzierungen das Refinanzierungsrisiko deutlich belastet. Der Risikowert ist aber nur eingeschränkt repräsentativ. Im Verbund wird derzeit an einem validen Risikomodell gearbeitet. Durch die Einbringung der Wertpapier- und Immobilienfonds in einen Masterfonds war das Budget für das Fondsrisiko zwischenzeitlich deutlich überschritten. Die Risikoausweitung war aber nicht auf Investitionen oder Bonitätsverschlechterungen zurückzuführen. Sie resultierte vielmehr daraus, dass bis zur vollständigen Umstellung teilweise pauschale und risikoüberzeichnende Parameter genutzt wurden. Das barwertige Gesamtrisikolimit für die quantifizierbaren wesentlichen Risiken beträgt 334 Mio. EUR und ist zum 31.12.2023 zu 88 % (absolut 293,8 Mio. EUR) ausgelastet. Mit Ausnahme des Refinanzierungsrisikos werden alle Teillimite eingehalten. Das Zinsrisiko wird regelmäßig im Rahmen einer cash-flow-Analyse durch den Einsatz von Zinssicherungsgeschäften ausgesteuert. Das höchste barwertige Risiko ergibt sich zum Stichtag bei einer Parallelverschiebung der Zinskurve um + 200 Basispunkte. Der potentielle Barwertverlust beträgt in diesem Szenario rund 38 Mio. EUR und bezogen auf das Kernkapital ein Risiko von 8,12 %. Gemäß EBA-Leitlinien gelten Banken ab einem Schwellenwert größer 15 % aus Ausreißer. Die Liquiditätssituation war 2023 zu keinem Zeitpunkt angespannt. Die LCR Kennzahl beträgt zum Stichtag 206 % und die interne Warngrenze von 125 % wurde im Geschäftsjahr stets eingehalten. Die Eigenmittelausstattung entspricht den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen. Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir eine Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 23 Mio. EUR. In den Folgejahren erwarten wir wegen der sukzessiven Auflösung der Drohverlustrückstellung nach IDW RS BFA 3 (n. F.) weitere Gewinnthesaurierungen. Die beiden Haupteinflussfaktoren sind der Restlaufzeitenverkürzungseffekt des Zinsbuchs und das Neugeschäft. D. Prognosebericht Die Prognosen, die sich auf die Entwicklung unseres Institutes für die nächsten beiden Jahre beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Unsere Erwartungen an die Zinsentwicklung für die Jahre 2024 und 2025 orientieren wir an der Zentralbankprognose. Die Inversität der Zinsstrukturkurve wird sich auf Jahressicht bedingt durch die Leitzinspolitik der EZB zurückbilden, aber noch nicht auflösen. Zum Stichtag 31.12.2023 weist das Zinsbuch nach Maßgabe des IDW RS BFA 3 (n. F.) einen weiteren Rückstellungsbedarf von rd. 15,6 Mio. EUR auf. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen auf Basis der Zentralbankprognose mit einer Auflösung von 12,9 Mio. EUR, für 2025 in Höhe von 28,4 Mio. EUR. Unsere Schwerpunktbranchen Gesundheit, Pflege, Soziales, Wohnen und Erneuerbare Energien werden durch die Systemrelevanz und Nachfragesituation (u. a. Demographie und politische Fokussierung) begünstigt. Strukturentwicklungen wie Fachkräftemangel und allgemeine Kostensteigerungen belasten. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung beurteilen wir aufgrund unserer spezifischen Kundenklientel die Risikolage als beherrschbar und erwarten keine Insolvenzwelle. Wir gehen davon aus, dass es auch in den nächsten Jahren angesichts des Investitionsstaus im Krankenhausbereich und des zusätzlichen Bedarfs an Pflegebetten in Altenpflegeheimen eine rege Kreditnachfrage gibt. Bei den Finanzierungen werden wir insbesondere auf den Standort und eine sorgfältige Marktanalyse, Kostensicherheit und ein risikodifferenziertes Geschäftsmodell zu achten haben. Die Nachfrage im Immobilienfinanzierungsgeschäft hat 2023 nachgelassen. Hohe Immobilienpreise in Verbindung mit den deutlich gestiegenen Kreditzinsen führen zu einer risikoaverseren Haltung bei unseren Privatkunden. Unser Kundenklientel beurteilen wir als bonitätsstark. Im Privatkundengeschäft gilt es, sich vom Produktverkauf des Wettbewerbs durch eine am Bedarf des Kunden orientierte Beratung zu unterscheiden und Cross-Selling-Effekte zu nutzen. Im Kapitalmarktumfeld wird der Wettbewerb im Privatkundengeschäft weitgehend über Konditionen ausgetragen, unterstützt durch aggressive Werbung und Lockangebote, insbesondere der Groß- und Direktbanken. Zudem stehen Privatkundeneinlagen mit guter Verzinsung nach Jahren der Niedrigzinsphase in direkter Konkurrenz zu den Wertpapieranlagen. Im Jahr 2024 wollen wir das Provisionsergebnis mit den Mikrofinanzfonds, dem Ausbau unserer qualifizierten Vermögensberatung, mit dem Zahlungsverkehr und der Erweiterung innovativer, nachhaltiger Anlageprodukte weiter steigern. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Aufgrund der unsicheren konjunkturellen und geopolitischen Rahmenbedingungen planen wir im Vergleich zu früheren Jahren mit einem geringeren Neugeschäft. Für das Jahr 2024 wird ein absolutes Wachstum von 214 Mio. EUR im Kundenkreditgeschäft angenommen und für 2025 von 100 Mio. EUR. Bei den Kundeneinlagen planen wir für das Jahr 2024 ein Wachstum von 350 Mio. EUR. Ab 2025 planen wir ein Einlagenwachstum analog zum Wachstum im Kundenkreditgeschäft. Der Zinsüberschuss wird unter Verwendung der Zentralbankprognose und eines steigenden Geschäftsvolumens ermittelt. Wir erwarten für das Jahr 2024 ein Zinsergebnis von 57,0 Mio. EUR. Daneben sehen wir einen steigenden Provisionsüberschuss um ca. 0,4 Mio. EUR auf 10,3 Mio. EUR. Der Betriebsaufwand steigt im Vergleich zu den Vorjahren um 2,3 % deutlich. Um unsere Ziele zu erreichen und steigenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu bleiben, werden wir uns auch in Zukunft personell verstärken. Hinzu kommen Rückstellungen zur Altersteilzeit, Tarifsteigerungen und Gehaltsanpassungen. Eine Erweiterung der Mitarbeiterkapazitäten führt auch zu erhöhten Investitionen in die Bankinfrastruktur. Zudem rechnen wir mit steigenden Energiekosten und höheren Beiträgen für die Sicherungseinrichtung. Darüberhinaus steigt der Aufwand für externe Beratung im Zusammenhang mit der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Der Verwaltungsaufwand steigt durch die vorgenannten Effekte um 0,95 Mio. EUR. Für das Jahr 2024 erwarten wir ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 35,2 Mio. EUR (BE vor Bewertung/dBS: 0,53 %). Für das Jahr 2025 planen wir mit einem Ergebnis von 29,6 Mio. EUR (BE vor Bewertung/dBS: 0,43 %). Der wesentliche Treiber für den Rückgang ist der Einfluss der Zinsprognose auf den Zinsüberschuss. In unserer fünfjährigen Planung steigt der Zinsüberschuss nach 2025 wieder deutlich an. Aus der Kapitalplanung ergeben sich für die Jahre 2024 und 2025 für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Hierbei wurden aus dem bankaufsichtlichen Über-prüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) resultierende zusätzliche Eigenmittelanforderungen berücksichtigt. Die Gesamtkapitalquote beträgt zum Stichtag 31.12.2023 15,4 %. Gemäß unserer Kapitalplanung planen wir für die Jahre 2024 und 2025 mit einer Quote von 16,1 %. Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB sind nach dem Schluss des Berichtszeitraums nicht eingetreten.
Der Vorstand
1.
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 573.481,98 | 530 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 31.973.849,42 | 30.271 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 31.973.849,42 | (30.271) | |||
| c) Guthaben bei Postgiroämtern | 0,00 | 32.547.331,40 | 0 | ||
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind | |||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0,00 | 0 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar | 0,00 | (0) | |||
| b) Wechsel | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) täglich fällig | 579.360.872,27 | 272.824 | |||
| b) andere Forderungen | 155.093.384,29 | 734.454.256,56 | 136.360 | ||
| 4. Forderungen an Kunden | 4.479.216.396,26 | 4.357.703 | |||
| darunter: | |||||
| durch Grundpfandrechte gesichert | 2.251.729.739,25 | (1.806.978) | |||
| Kommunalkredite | 129.107.300,97 | (123.954) | |||
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 255.461.445,03 | 276.238 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 247.923.150,97 | (268.584) | |||
| bb) von anderen Emittenten | 389.038.122,21 | 644.499.567,24 | 448.257 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 386.673.183,85 | (440.950) | |||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0,00 | 644.499.567,24 | 0 | ||
| Nennbetrag | 0,00 | (0) | |||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 251.683.999,25 | 233.406 | |||
| 6a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 7. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | |||||
| a) Beteiligungen | 46.392.729,80 | 47.767 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 818.454,19 | (818) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| b) Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | 18.225,00 | 46.410.954,80 | 18 | ||
| darunter: | |||||
| bei Kreditgenossenschaften | 0,00 | (0) | |||
| bei Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| bei Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.822.500,00 | 4.823 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 9. Treuhandvermögen | 0,00 | 0 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 0,00 | (0) | |||
| 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | 0,00 | 0 | |||
| 11. Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 501.591,00 | 556 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 0,00 | 501.591,00 | 0 | ||
| 12. Sachanlagen | 11.457.757,07 | 12.291 | |||
| 13. Sonstige Vermögensgegenstände | 44.273.916,62 | 63.196 | |||
| 14. Rechnungsabgrenzungsposten | 24.325,00 | 1 | |||
| 15. Aktive latente Steuern | 38.578.932,00 | 39.636 | |||
| Summe der Aktiva | 6.288.471.527,20 | 5.923.877 | |||
Passivseite
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||||
| a) täglich fällig | 15.493.277,38 | 21.573 | |||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 1.112.258.308,57 | 1.127.751.585,95 | 1.144.590 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
| a) Spareinlagen | |||||
| aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 224.511.793,69 | 291.885 | |||
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 23.932.129,76 | 248.443.923,45 | 43.837 | ||
| b) andere Verbindlichkeiten | |||||
| ba) täglich fällig | 1.146.679.784,26 | 1.085.932 | |||
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 2.867.348.989,77 | 4.014.028.774,03 | 4.262.472.697,48 | 2.419.487 | |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | 221.454.482,54 | 301.664 | |||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 | 221.454.482,54 | 0 | ||
| darunter: | |||||
| Geldmarktpapiere | 0,00 | (0) | |||
| eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf | 0,00 | (0) | |||
| 3a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 4. Treuhandverbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 0,00 | (0) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.723.204,07 | 3.333 | |||
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.775.686,84 | 3.911 | |||
| 6a. Passive latente Steuern | 0,00 | 0 | |||
| 7. Rückstellungen | |||||
| a) Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen | 18.559.653,00 | 18.700 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 731.000,00 | 1.322 | |||
| c) andere Rückstellungen | 70.418.410,99 | 89.709.063,99 | 54.847 | ||
| 8. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | 78.639.109,83 | 65.889 | |||
| 10. Genussrechtskapital | 0,00 | 0 | |||
| darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig | 0,00 | (0) | |||
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 261.200.000,00 | 237.200 | |||
| darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB | 0,00 | (0) | |||
| 12. Eigenkapital | |||||
| a) Gezeichnetes Kapital | 110.592.300,00 | 103.670 | |||
| b) Kapitalrücklage | 0,00 | 0 | |||
| c) Ergebnisrücklagen | |||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 63.633.390,02 | 62.527 | |||
| cb) andere Ergebnisrücklagen | 59.389.764,02 | 123.023.154,04 | 58.533 | ||
| d) Bilanzgewinn | 6.130.242,46 | 239.745.696,50 | 4.977 | ||
| Summe der Passiva | 6.288.471.527,20 | 5.923.877 | |||
| Geschäftsjahr | Vorjahr
|
||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Eventualverbindlichkeiten | |||||
| a)
Eventualverbindlichkeiten aus weiter-
gegebenen abgerechneten Wechseln |
0,00 | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 208.735.882,84 | 201.592 | |||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0,00 | 208.735.882,84 | 0 | ||
| 2. Andere Verpflichtungen | |||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0,00 | 0 | |||
| b) Platzierungs- u. Übernahmeverpflichtungen | 0,00 | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 324.002.437,54 | 324.002.437,54 | 455.002 | ||
| darunter: Lieferverpflichtungen | |||||
| aus zinsbezogenen Termingeschäften | 0,00 | (0) | |||
2.
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember
2023
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 141.665.630,04 | 80.757 | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 8.466.847,73 | 150.132.477,77 | 7.088 | ||
| darunter: in a) und b)
angefallene negative Zinsen |
0,00 | (282) | |||
| 2. Zinsaufwendungen | 90.993.592,75 | 59.138.885,02 | 42.521 | ||
| darunter: erhaltene
negative Zinsen |
57.804,65 | (3.555) | |||
| 3. Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 1.297.984,18 | 3.742 | |||
| b) Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | 1.164.401,77 | 1.195 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 2.462.385,95 | 147 | ||
|
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen |
0,00 | 0 | |||
| 5. Provisionserträge | 11.036.413,79 | 10.070 | |||
| 6. Provisionsaufwendungen | 1.133.577,18 | 9.902.836,61 | 1.338 | ||
| 7. Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands | 0,00 | 0 | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 1.217.093,09 | 882 | |||
| 9. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 12.171.622,35 | 11.668 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 2.682.389,97 | 14.854.012,32 | 1.428 | ||
| darunter: für Altersversorgung | 740.834,53 | (-340) | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 15.599.273,59 | 30.453.285,91 | 14.340 | ||
|
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
1.315.700,76 | 1.566 | |||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 422.730,26 | 792 | |||
|
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
16.294.081,71 | 53.891 | |||
|
14. Erträge aus Zuschreibungen zu
Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus
der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft |
0,00 | -16.294.081,71 | 0 | ||
|
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
0,00 | 17.192 | |||
|
16. Erträge aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren |
20.400.853,16 | 20.400.853,16 | 0 | ||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | |||
| 18. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 44.636.255,19 | -40.854 | |||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | |||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | |||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | (0) | |||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 14.450.398,53 | -32.595 | |||
| darunter: latente Steuern | 1.056.959,00 | (-39.636) | |||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 55.614,20 | 14.506.012,73 | 63 | ||
| 24a. Aufwendungen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 24.000.000,00 | -13.300 | |||
| 25. Jahresüberschuss | 6.130.242,46 | 4.977 | |||
| 26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0 | |||
| 6.130.242,46 | 4.977 | ||||
| 27. Entnahmen aus Ergebnisrücklagen | |||||
| a) aus der gesetzlichen Rücklage | 0,00 | 0 | |||
| b) aus anderen Ergebnisrücklagen | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 6.130.242,46 | 4.977 | ||||
| 28. Einstellungen in Ergebnisrücklagen | |||||
| a) in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 0 | |||
| b) in andere Ergebnisrücklagen | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 29. Bilanzgewinn | 6.130.242,46 | 4.977 | |||
BANK
IM BISTUM ESSEN eG, Essen 3. Anhang für das
Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der BANK IM BISTUM ESSEN eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt:
Barreserve
Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst.
Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet.
Erkennbaren Einzelrisiken wurde durch ausreichende Wertkorrekturen ebenso Rechnung getragen wie dem allgemeinen Kreditrisiko. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich Kreditzusagen). Im Hinblick auf Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung.
Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.
Wertpapiere
Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen.
Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere sind nach den für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens geltenden Regeln bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren Kurswert wurden hier vorgenommen, soweit es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Anschaffungskosten über pari werden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben.
Zur Beurteilung, ob bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind, stellen wir auf die bisher vereinbarungsgemäß gezahlten Zinsen und auf Ratingveränderungen ab.
Derivative Finanzinstrumente und verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs
Es bestehen Zinsswaps zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken aus Schuldverschreibungen, Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden. Hierbei wurden Bewertungseinheiten als perfekte Micro-Hedges gebildet. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt nach den Vorschriften von § 254 HGB. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgte nach der Einfrierungsmethode. Die Behandlung der nicht gesicherten Risikoarten erfolgt nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Bewertungseinheiten wird als Methode zur Feststellung der Wirksamkeit (Effektivitätsmessung) die Critical Term Match Methode angewandt.
Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Individuelle Refinanzierungsmöglichkeiten werden bei dieser barwertigen Betrachtung berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Ver-lustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war eine Rückstellung zu bilden.
Die Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Zuführung oder Auflösung einer Rückstellung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft bzw. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft erfasst.
Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. dem beizulegenden Wert bilanziert. Einzelne Beteiligungen resultieren aus in Vorjahren geschlossenen Tauschgeschäften. Hierbei wurden die Beteiligungen an der WGZ Beteiligungs GmbH & Co. KG sowie an der WGZ 2. Beteiligungs GmbH & Co. KG nach Tauschgrundsätzen mit Gewinnrealisierung, die Beteiligung an der GAD Beteiligungs GmbH & Co. KG nach Tauschgrundsätzen mit Buchwertfortführung bewertet. Die Aktien der DZ HYP AG sind durch Verschmelzung der WL Bank AG auf die DZ HYP AG entstanden. Sie wurden nach Tauschgrundsätzen mit dem Buchwert der hingegebenen Vermögensgegenstände aktiviert.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde.
Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Unter der Position Sonstige Vermögensgegenstände (A 13) wurden nachrangige Gründungsstockdarlehen dem Anlagevermögen zugeordnet und unter Verwendung eines angemessenen Zinsfußes entsprechend der angenommenen Restlaufzeit zum Barwert aktiviert (EUR 29.989). Die Bewertung der anderen sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.
Aktive latente Steuern
Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet. Den passiven Steuerlatenzen, die sich aus der Bewertung von Wertpapieren ergeben, stehen höhere aktive Steuerlatenzen, die sich aus der Bewertung von Kundenforderungen, Wertpapieren und Rückstellungen ergeben, gegenüber.
Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB als Aktivposten Aktive latente Steuern (A 15) angesetzt wurde.
Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 32,625 % zugrunde gelegt.
Verbindlichkeiten
Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und Einlagen mit Zuschlägen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Disagien und Gebühren aus Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, über dem Nennbetrag begebenen Schuldverschreibungen sowie für vereinnahmte Avalprovisionen gebildet. Diese Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.
Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert bilanziert.
Für die Pensionsrückstellungen wurden neben den feststehenden Gehaltsanpassungen gem. Bankentarifvertrag erwartete Gehaltssteigerungen in Höhe von 0,00 % bis 2,00 % und eine Renten und Sozialversicherungsdynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt.
Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,78 %) auf Basis des von der Deutschen Bundesbank ermittelten Zinssatzes festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV).
Bei Altersvorsorgeverpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 932.045 sowie Anschaffungskosten in Höhe von EUR 963.285 verrechnet. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Rückdeckungsversicherung wurde das nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertete Deckungskapital einschließlich des erdienten Überschusses angesetzt. Eine Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen wurde nicht vorgenommen, da aus dem Deckungsvermögen keine Erträge erzielt wurden.
Für altersteilzeitähnliche Verpflichtungen wurden Rückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck gebildet. Hierbei wurde ein Zinssatz von 1,00 % p.a. bei einer unter Anwendung von § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Neben den feststehenden Gehaltsanpassungen gem. Bankentarifvertrag wurde ein Gehaltstrend von 2,00 % berücksichtigt.
Für einen Verpflichtungsüberschuss aus der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) wurde eine Drohverlustrückstellung auf Grundlage der barwertigen Methode gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Zuführung zu dieser Rückstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (GuV 13) erfasst.
Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.
Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit für auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten die Anforderungen an eine besondere Deckung erfüllt waren, erfolgte der Ausweis der Ergebnisse aus der Währungsumrechnung netto im sonstigen betrieblichen Ergebnis. Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig entsprechen.
C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
| Anschaffungs- / | Zugänge (a) | Umbuchungen (a) | Anschaffungs- / | |
| Herstellungskosten zu | Zuschreibungen (b) | Abgänge (b) | Herstellungskosten | |
| Beginn des | am Ende des | |||
| Geschäftsjahres | im Geschäftsjahr | Geschäftsjahres | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||
| b) entgeltlich erwor- | 815.424 | 0 (a) | 0 (a) | 815.424 |
| bene Konzessio- | 0 (b) | 0 (b) | ||
| nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||
| Sachanlagen | ||||
| a) Grundstücke und | 35.313.399 | 0 (a) | 0 (a) | 35.313.399 |
| Gebäude | 0 (b) | 0 (b) | ||
| b) Betriebs- und | 5.479.895 | 687.203 (a) | 0 (a) | 5.415.617 |
| Geschäftsausstattung | 0 (b) | 751.480 (b) | ||
| Summe a | 41.608.718 | 687.203 (a) | 0 (a) | 41.544.440 |
| 0 (b) | 751.480 (b) | |||
| Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit | ||||||
| Abschreibungen zu | Abschreibungen | Zugängen (a) | Umbuchungen (a) | Abschreibungen am | Buchwerte | |
| Beginn des | Geschäftsjahr (a) | Zuschreibungen (b) | Abgängen (b)
|
Ende des | Bilanzstichtag | |
| Geschäftsjahres (gesamt) | Zuschreibungen
Geschäftsjahr (b)
|
Geschäftsjahres (gesamt) | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||||
| a) Selbstgeschaffene | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 0 | 0 |
| gewerbliche | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | ||||||
| b) entgeltlich erwor- | 259.115 | 54.718 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 313.833 | 501.591 |
| bene Konzessio- | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||||
| Sachanlagen | ||||||
| a) Grundstücke und | 24.434.868 | 866.167 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 25.301.035 | 10.012.364 |
| Gebäude | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| b) Betriebs- und | 4.067.636 | 394.816 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 3.970.224 | 1.445.393 |
| Geschäftsausstattung | 0 (b) | 0 (b) | 492.228 (b) | |||
| Summe a | 28.761.619 | 1.315.701 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 29.585.092 | 11.959.348 |
| 0 (b) | 0 (b) | 492.228 (b) | ||||
|
Anschaffungskosten zu Beginn
des Geschäftsjahres
|
Veränderungen
(saldiert)
|
Buchwerte
am Bilanzstichtag
|
|||
| EUR | EUR | EUR | |||
| Forderungen des Anlagevermögens | 28.200 | 1.789 | 29.989 | ||
| Wertpapiere des | 948.303.006 | -70.948.725 | 877.354.281 | ||
| Anlagevermögens | |||||
| Beteiligungen und | 49.885.828 | -3.474.873 | 46.410.955 | ||
| Geschäftsguthaben | |||||
| bei Genossenschaften | |||||
| Anteile an | 4.822.500 | 0 | 4.822.500 | ||
| verbundenen Unter- | |||||
| nehmen | |||||
| Summe b | 1.003.039.534 | -74.421.809 | 928.617.725 | ||
| Summe a und b | 1.044.648.252 | 940.577.073 |
D. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute
In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 50.808.783 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 79.965.000 (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) fällig.
In folgenden Posten sind enthalten:
| börsenfähig
|
davon: | |||
| börsennotiert
|
nicht börsennotiert
|
nicht mit dem Niederstwert bewertet | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 644.499.567 | 603.739.845 | 40.759.723 | 579.539.803 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (A 6) | 99.521 | 0 | 99.521 | 0 |
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Papiere des Anlagevermögens, bei denen Dauerbesitzabsicht und -fähigkeit gegeben ist.
Finanzinstrumente des Anlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Wert ausgewiesen sind, bestehen im Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) mit einem Buchwert von EUR 576.146.353 (beizulegender Zeitwert: EUR 524.997.989). Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar.
Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den Forderungen sowie in den Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
| Forderungen an | ||||
| verbundene Unternehmen | Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
| Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| Forderungen an Kreditinstitute (A 3) | 0 | 0 | 90.870.227 | 88.480.299 |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 3.392 | 0 | 0 | 0 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 0 | 0 | 20.261.880 | 20.112.758 |
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent
Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
| Anlageziel
|
Wert der
Anteile (Zeitwert)
EUR |
Differenz zum
Buchwert EUR |
Erfolgte
Ausschüttung
für das Geschäftsjahr EUR |
| Rentenfonds | 117.576.743 | 0 | 0 |
| Mischfonds | 134.148.880 | 177.657 | 1.003.908 |
Zum Bilanzstichtag bestehen bei diesen Investmentfonds keine Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit. Die Vertragsbedingungen der Fonds enthalten Klauseln, nach denen in Sonderfällen (z. B. Schließung der Börse, außergewöhnliche Kursstürze) die Rücknahme von Anteilen vorübergehend ausgesetzt werden kann.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
| Anteil am Gesellschafts- |
Eigenkapital der
Gesellschaft |
Ergebnis des letzten vorliegenden Jahresabschlusses | |||
| Name und Sitz | kapital % | Jahr | TEUR | Jahr | TEUR |
| DZ Bank AG, Frankfurt | <0,01 | 2023 | 10.758.000 | 2023 | 478.000 |
| WGZ Beteiligungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf | <0,01 | 2023 | 3.190.220 | 2023 | 95.752 |
| WGZ 2. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf | 1,13 | 2023 | 3.549.641 | 2023 | 88.744 |
Sachanlagen
Im Bilanzposten Sachanlagen (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 3.770.603 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 1.445.393 enthalten.
Sonstige Vermögensgegenstände
In dem Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände (A 13) sind als wesentliche Einzelposten Ansprüche aus SEPA-Lastschrifteinreichungen in Höhe von EUR 30.981.485 enthalten.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Soweit bei Kreditgewährungen der Nennbetrag der gewährten Kredite unter dem Auszahlungsbetrag lag, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) eingestellt. Der Unterschiedsbetrag belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 153 (Vorjahr EUR 348).
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden gem. § 274 Abs. 1, S. 2 HGB aktiviert. Dabei erfolgte eine Verrechnung mit den passiven latenten Steuern. Die latenten Steuern resultieren vornehmlich aus den unterschiedlichen Ansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz bei Forderungen an Kunden, Wertpapierbeständen sowie Rückstellungen. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 32,625 % zugrunde gelegt.
Fremdwährungsposten
In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 2.168.539 enthalten.
Restlaufzeitenspiegel für Forderungen
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
|
|
bis 3 Monate
EUR |
mehr als 3 Monate bis
ein Jahr
EUR |
mehr als ein Jahr bis 5
Jahre
EUR |
mehr als 5 Jahre
EUR |
| Andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b) | 0 | 0 | 55.000.000 | 75.000.000 |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 46.479.544 | 217.687.035 | 1.228.439.826 | 2.936.564.546 |
In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 49.108.271 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten.
Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
|
|
bis 3 Monate
EUR |
mehr als 3 Monate bis
ein Jahr
EUR |
mehr als ein Jahr bis 5
Jahre
EUR |
mehr als 5 Jahre
EUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b) | 9.892.595 | 204.764.157 | 278.633.418 | 593.758.689 |
| Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten (P 2a ab) | 0 | 17.901.965 | 6.030.165 | 0 |
| Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 2b bb) | 809.776.577 | 899.762.647 | 949.493.659 | 190.796.350 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 772.677.249 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten.
Begebene Schuldverschreibungen
Von den begebenen Schuldverschreibungen (P 3a) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr EUR 30.000.000 fällig.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 80.201 (Vorjahr EUR 87.706) enthalten.
Rückstellungen
Für einen verbliebenen Verpflichtungsüberschuss aus der verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von EUR 65.961.827 auf Grundlage der barwertigen Methode gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Zuführung dieser Rückstellung in Höhe von EUR 15.608.367 sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (GuV 13) erfasst.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 1.817.763 an.
Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
| Betrag in EUR | Zinssatz in % | Fälligkeit |
| 10.000.000 | 2,75 | 31.12.2029 |
| 10.000.000 | 3,00 | 31.12.2034 |
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich.
Für die weiteren nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 2 und 17 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 1,25 % bis 5,00 % ausgestattet.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||||
| verbundenen Unternehmen | Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | |||
| Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) | 0 | 0 | 772.677.249 | 728.682.999 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2) | 3.585.945 | 3.446.126 | 0 | 0 |
| verbriefte Verbindlichkeiten (P 3) | 0 | 0 | 221.454.483 | 301.664.335 |
Eigenkapital
Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
| EUR | |||
| Geschäftsguthaben | |||
| a) der verbleibenden Mitglieder | 109.995.900 | ||
| b) der ausscheidenden Mitglieder | 575.400 | ||
| c) aus gekündigten Geschäftsanteilen | 21.000 |
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Gesetzliche Rücklage | andere Ergebnisrücklagen | |
| EUR | EUR | |
| Stand 01.01.2023 | 62.527.378 | 58.532.602 |
| Einstellungen | ||
| - aus Bilanzgewinn des Vorjahres | 1.106.012 | 857.162 |
| Stand 31.12.2023 | 63.633.390 | 59.389.764 |
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Bei den auf unwiderrufliche Kreditzusagen (EUR 324.002.438) entfallenden anderen Verpflichtungen gehen wir davon aus, dass der überwiegende Teil als Darlehen abgerufen wird.
Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P1) sind EUR 441.650.760 durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert.
Fremdwährungsposten
In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 2.168.539 und in den unter dem Strich vermerkten Eventualverbindlichkeiten im Gegenwert von EUR 25.670.626 enthalten.
Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag bestehen derivative Finanzinstrumente zur Reduzierung des globalen Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene in Form von Zinsswaps mit einem Nominalwert von TEUR 2.025.700 (beizulegender Wert saldiert: TEUR 41.109) als Sicherungsinstrumente zur Aktiv-/Passiv-Steuerung.
Außerdem bestehen Micro-Hedges als Zinsswaps in Höhe von TEUR 71.424 zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken für folgende Bilanzpositionen:
|
Nennwert TEUR |
Buchwert TEUR |
Zinsswap TEUR |
|
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 40.000 | 39.637 | 40.000 |
| Forderungen an Kreditinstitute (A 3) | 5.000 | 5.000 | 5.000 |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 26.424 | 26.424 | 26.424 |
Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps beläuft sich saldiert auf TEUR 1.529, welchem Wertänderungen bei den Grundgeschäften in Höhe von TEUR -1.529 gegenüberstehen. Der Gesamtbetrag der sich ausgleichenden Wertänderungen aus allen Bewertungseinheiten beläuft sich auf TEUR 1.529.
Die Berechnung des beizulegenden Wertes der Zins-Swaps (clean price) erfolgt durch die Bewertung des Gesamt-Cash-Flows nach der Barwertmethode.
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge und Zinsaufwendungen
Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen (GuV 1) und den Zinsaufwendungen (GuV 2) erfasst. Dadurch haben sich die Zinsaufwendungen per saldo um EUR 78 (Vorjahr: EUR 59) erhöht.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge (GuV 8) betreffen mit EUR 7.832 (Vorjahr EUR 2.219) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (GuV 12) betreffen mit EUR 195.986 (Vorjahr EUR 593.679) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
F. Sonstige Angaben
Vorstand und Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge des Vorstands auf EUR 1.251.232, des Aufsichtsrats auf EUR 192.600 und der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen auf EUR 818.693.
Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 6.986.429.
Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 74.746 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 87.224.
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 194.028.
Aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 S. 2 HGB in Höhe von EUR 38.578.932.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von EUR 14.706.048 aus der Möglichkeit einer Verpflichtung aus der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung (Garantieverbund).
Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
Personalstatistik
Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug 105 Vollzeit- und 46 Teilzeitbeschäftigte. Außerdem wurden durchschnittlich 5 Auszubildende beschäftigt.
Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
| Anzahl der
Mitglieder |
Anzahl der
Geschäftsanteile |
Haftsummen
EUR |
||
| Anfang | 2023 | 4.704 | 343.130 | 0 |
| Zugang | 2023 | 114 | 26.122 | 0 |
| Abgang | 2023 | 86 | 2.599 | 0 |
| Ende | 2023 | 4.732 | 366.653 | 0 |
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr um EUR 7.056.900 EUR vermehrt. Die Höhe des Geschäftsanteils beträgt EUR 300.
Besondere Offenlegungspflichten
Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes
Genoverband e.V.
Ludwig-Erhard-Allee 20 40227
Düsseldorf
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Mitglieder des Vorstands
Dr. Peter Güllmann
Bankvorstand für Marktbereich Institutionen und Unternehmen, Auslandskunden, Marketing und Kommunikation, Personal, Revision und Nachhaltigkeitsmanagement
Manfred Sonnenschein
Bankvorstand für Marktbereich Privatkunden, Vermögensmanagement, Vertriebssteuerung und Treasury
Christian Kastens (seit 01.06.2023)
Bankvorstand für Marktfolge Kredit, Risikocontrolling, Betriebswirtschaft und Unternehmensentwicklung
Mitglieder des Aufsichtsrats
Ludger Krösmann, Vorsitzender
ehemals Bischöflicher Finanzdirektor des Bistums Essen
Henrike Berger, stellvertretende Vorsitzende
Coach (DGfC)
Dr. Heinz Joachim Koch
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Pater Michael Baumbach MSF
Generalökonom der Kongregation der Missionare von der Heiligen Familie
Ute Berghaus
Selbständige Rechtsanwältin und Partnerin, Zura & Partner Rechtsanwälte
Michael Neuhaus
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, LADM Aymans Bacht & Partner mbB; Geschäftsführer, LADM Aymans & Treuhandpartner Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH
Ralf Heynck
Vorstandsvorsitzender, AHV Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung der Technischen Überwachungs-Vereine VVaG
Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 6.130.242,46 wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
| Ausschüttung einer Dividende von 3,50 % | 3.801.491,78 |
| Zuweisung zu den Ergebnisrücklagen | |
| a) Gesetzliche Rücklage | 1.317.631,40 |
| b) Andere Ergebnisrücklagen | 1.011.119,28 |
| 6.130.242,46 |
| Essen, 30. April 2024 | BANK IM BISTUM ESSEN eG |
Der Vorstand
| Dr. Peter Güllmann | Christian Kastens | Manfred Sonnenschein |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die BANK IM BISTUM ESSEN eG, Essen
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der BANK IM BISTUM ESSEN eG, Essen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar "Bewertung der Kundenforderungen":
Unsere Darstellung des besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhalt und Problemstellung
Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 4.479,2 Mio. EUR (Vorjahr 4.357,7 Mio. EUR). Dies entspricht 71,2 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 208,7 Mio. EUR (Vorjahr 201,6 Mio. EUR) und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 324,0 Mio. EUR (Vorjahr 455,0 Mio. EUR).
Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird.
In Folge dessen haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. Darüberhinaus haben wir in den relevanten Bereichen Einzelfallprüfungshandlungen durchgeführt.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks und werden uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht:
- Mobilisation and Administration of Credit Claims (MACCs)
- Prüfung der Aufstellung von Finanzangaben für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 (KJA)
- Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 Abs. 1 S. 1 und 2 WpHG
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Tim Warneke.
Düsseldorf, 8. Mai 2024
Genoverband e.V.
| Dirk Berkau | Tim Warneke | ||
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Die Generalversammlung vom 11.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 6.130.242,46 wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen.
BANK IM BISTUM ESSEN eG, Essen Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 seine Aufgabe gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erfüllt und die Geschäftsführung des Vorstands überwacht. Dazu hat er sich laufend über die Geschäftsentwicklung, die Liquiditätssituation sowie die Ertrags- und Risikolage der Bank unterrichten lassen.
In vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen gemeinsam mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat wichtige geschäftspolitische Entscheidungen und Vorgänge beraten und, soweit erforderlich, beschlossen. Schwerpunkte neben der wirtschaftlichen Entwicklung, der Risikosituation, der strategischen Ausrichtung, der Überwachung des Vergütungssystems und der Überprüfung der Konditionen im Kundenkreditgeschäft waren insbesondere die Auswirkungen aus dem Zinsanstieg und der Verlauf bzw. die Ergebnisse im Rahmen der Prüfung des Geschäftsbetriebs nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG. Die Auswirkungen der Zinsentwicklung auf das Bewertungsergebnis waren außerdem Schwerpunkt einer außerordentlichen Sitzung zum Jahresanfang.
Unabhängig von den Sitzungsterminen erfolgte eine monatliche Berichterstattung an die Aufsichtsratsmitglieder u.a. zu den Kundenforderungen, den Kundeneinlagen, der Zinsentwicklung, des Betriebsergebnisses, der Auslastung der Limitsysteme, der Adressrisiken und der Ergebnisvorschau. Darüber hinaus informierte der Vorstand die Aufsichtsratsmitglieder anlassbezogen über relevante Vorkommnisse unaufgefordert in schriftlicher, telefonischer oder elektronischer Form. Außerdem trafen sich der Aufsichtsratsvorsitzende und der Sprecher des Vorstands auch zwischen den Sitzungsterminen, um sich zu wichtigen Themen und aktuellen Entwicklungen auszutauschen. Insbesondere der Verlauf der Prüfung des Geschäftsbetriebs nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG stand dabei im Fokus. Zur Überprüfung der Feststellungsabarbeitung lässt sich der Aufsichtsrat extern begleiten.
Nach Bestimmung unserer Satzung endete die Amtszeit von Dr. Pater Michael Baumbach und Dr. Heinz Joachim Koch mit der Generalversammlung 2023. Beide Aufsichtsratsmitglieder stellten sich zur Wiederwahl und wurden von der Generalversammlung wiedergewählt.
Risikoausschuss
Der vom Aufsichtsrat zur Überwachung der Risikosituation gebildete Risikoausschuss ist im Berichtsjahr viermal zusammengetreten, um über die Risikosituation der Bank zu beraten, wobei eine Sitzung im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung durchgeführt wurde. Der Risikoausschuss ließ sich über Kredit-, Marktpreis-, Liquiditäts-, operationelle sowie Rechts- und Reputationsrisiken vom Vorstand berichten. Die Berichterstattung erfolgte darüber hinaus über die Kreditrisikostrategie und Kreditportfolien einschließlich des Wertpapierportfolios der Bank, Fragen der Kapitalausstattung und Angelegenheiten, die nach den damit verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind.
Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrates hat sich in drei Sitzungen schwerpunktmäßig mit der Einarbeitung in der neuen Vorstandskonstellation, der nach § 25d KWG erforderlichen Evaluierung über die Tätigkeit von Aufsichtsrat und Vorstand und der Erweiterung des Aufsichtsrats um zwei zusätzliche Mitglieder beschäftigt.
In der Evaluation wurde u.a. die Zuverlässigkeit, die Unvoreingenommenheit, die Fähigkeiten, die fachliche Eignung und die zeitliche Verfügbarkeit der einzelnen Organmitglieder bewertet. Außerdem wurde u.a. die Struktur, mögliche Interessenkonflikte und die Kommunikation innerhalb und zwischen den Organen der BIB beurteilt. Bei der Auswertung wurde festgestellt, dass die erforderliche individuelle und kollektive Eignung sowohl für den Aufsichtsrat als auch für den Vorstand gegeben ist.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss hat im Jahr 2023 einmal getagt und sich im Rahmen dieser Sitzung mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Auswertung des Prüfungsberichts über die Jahresabschlussprüfung beschäftigt.
Über die Arbeit des Risiko-, Präsidial- und Prüfungsausschusses wurde dem Gesamtaufsichtsrat regelmäßig berichtet.
Diversität
Die individuelle und kollektive Eignung des Aufsichtsrates spiegelt sich u.a. in den verschiedenen Kenntnissen und Erfahrungen der Aufsichtsratsmitglieder wider. Die folgende Graphik gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Bereiche, in denen die Aufsichtsratsmitglieder schwerpunktmäßig ihre Kenntnisse und Erfahrungen haben:
| Name | Bankwesen &
Finanzen |
Risikomanagement & Prüfung | Personal und Organisationsentwicklung | Kirche, Nachhaltigkeit und Sozialwirtschaft | Unternehmensplanung & Steuerung |
| Ludger Krösmann | X | X | X | ||
| Henrike Berger | X | X | X | ||
| Pater Michael Baumbach MSF | X | X | X | ||
| Ute Berghaus | X | X | X | ||
| Ralf Heynck | X | X | X | ||
| Dr. Heinz Joachim Koch | X | X | |||
| MIchael Neuhaus | X | X | X |
Diese breit gefächerten Kompetenzen tragen zu einer Meinungsvielfalt und einer stärkeren Unvoreingenommenheit bei, führen zu einer ausgewogenen Entscheidungsfindung und helfen Gruppendenken zu vermeiden.
Die Diversität im Aufsichtsrat bezieht sich neben Kenntnissen und Erfahrungen auch auf das Geschlecht und das Alter. In Bezug auf das Geschlecht sind im Aufsichtsrat fünf Männer und zwei Frauen vertreten. Hinsichtlich des Alters liegt die Spannweite zwischen den Jahrgängen 1951 und 1969. Durch die geplante Erweiterung des Aufsichtsrats wird das Thema Diversität weiter gestärkt.
Fortbildung
Die Mitglieder des Aufsichtsrates nahmen im vergangenen Jahr an zwei in-house Schulungen für den gesamten Aufsichtsrat teil. In der ersten Schulung wurde das Thema Anforderungen und Umsetzung der Informationssicherheit in Banken besprochen. Die zweite Schulung beschäftigte sich mit der Krankenhaus-strukturreform, da der Krankenhaussektor einen wichtigen Markt für die BIB darstellt. Darüber hinaus nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie wurden dabei von der BIB angemessen unterstützt.
Jahresabschluss 2023
Den vorliegenden Jahresabschluss 2023, Lagebericht und Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und für in Ordnung befunden. Er stimmt dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahresüberschusses zu. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung. Bei Erstellung dieses Berichtes war die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses durch den Genoverband e.V. noch nicht abgeschlossen. Der Aufsichtsrat wird sich mit der Prüfung nach § 53 GenG befassen und geht davon aus, dass der Jahresabschluss 2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wird.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht ihm sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seine Anerkennung und seinen Dank für die im Jahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit aus.
Essen, 2. Mai 2024
Ass. jur. Ludger Krösmann
Vorsitzender des Aufsichtsrates
BANK IM BISTUM ESSEN eG, Essen Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")
Die BANK IM BISTUM ESSEN eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der BANK IM BISTUM ESSEN eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die BANK IM BISTUM ESSEN eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 72.721.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 139,3.
Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 44.636.
Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 14.450 und betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern.
Die BANK IM BISTUM ESSEN eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
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