Ullrich
Verwaltungs GmbH
(vormals: Ullrich-Bau GmbH)
Sinntal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
212.199,62 |
228.338,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
212.197,62 |
228.336,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
469.588,18 |
659.107,45 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
66.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.818,62 |
106.031,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
411.769,56 |
487.076,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19,83 |
7.473,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
681.807,63 |
894.919,31 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
439.010,84 |
409.674,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.112,92 |
5.112,92 |
| III.
Gewinnrücklagen |
408.333,33 |
378.996,50 |
| B.
Rückstellungen |
142.158,12 |
169.206,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.638,67 |
316.039,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
681.807,63 |
894.919,31 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine "kleine"
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema und unter grundsätzlicher
Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften
zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur
gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und
nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit
sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige
Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen
Überleitungsrechnung erfasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Ermittlung der
Herstellungskosten erfolgt auf der Grundlage der
handelsrechtlich und steuerrechtlich einbeziehbaren
Vollkosten.
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis
auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend
der Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis 410 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort
abgeschrieben.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG
gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf
der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung getragen.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag gem.
§ 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von 13.174 € (Ausschüttungssperre).
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Verbindlichkeiten
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Verbindlichkeiten i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG
gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.
6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen
übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG
wurden beachtet.
C. Sonstige Angaben
1. Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
9.
2. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB,
die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestanden
nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach §
285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage
von Bedeutung sind, bestanden
| • |
aus Mieten und Pachten
jährlich in Höhe von 8.400,00 Euro.
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4. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in
2017 nicht gewährt.
5. Vom Wahlrecht nach § 268 (1) HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Sinntal-Altengronau, 25. Juli 2018
gez. Kurt Ullrich, Geschäftsführer
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.6.2018 festgestellt.
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