Bathe
Vision & Historic GmbH
Engelskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2011
EUR |
31.10.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.382,00 |
13.134,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.382,00 |
13.134,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.112,67 |
54.275,42 |
| I.
Vorräte |
21.856,63 |
21.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.340,61 |
33.022,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.644,15 |
14.485,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.915,43 |
153,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.766,19 |
9.532,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
65.260,86 |
76.941,61 |
Passiva
|
|
31.10.2011
EUR |
31.10.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.771,04 |
6.965,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
18.598,79 |
4.288,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.805,24 |
-14.310,77 |
| B.
Rückstellungen |
3.958,37 |
4.771,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.531,45 |
65.204,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.479,98 |
31.076,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
65.260,86 |
76.941,61 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010/2011
Allgemeine Angaben
1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst
den Zeitraum vom 1. November 2010 bis 31. Oktober 2011.
2. Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Staffelform,
die Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Es wurden keine, von der Gesetzesnorm abweichende
Bilanzierungsethoden, wie z. B. im Sinne der
§§ 240 (4) und 250 (3) HGB o. ä. in Anspruch
genommen.
2. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach Maßgabe der jeweils
zulässigen AfA -Sätze.
3. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
4. Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Auf fremde
Währung lautende Verbindlichkeiten wurden nach der
Stichtagsmethode umgerechnet.
5. In den Rückstellungen sind alle, im Zeitpunkt
der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken für ungewisse
Verbindlichkeiten und drohende Verluste ausschwebenden
Geschäften sowie für Gewährleistungen, die
ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden, erfasst.
Die Bewertung erfolgte unter Beachtung des § 253
(1) und (2) HGB in Höhe des Erfüllungsbetrages,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
6. Der Anhang enthält sämtliche Angaben und
Erläuterungen, die nach den gesetzlichen Vorschriften
gefordert werden.
7. Nach den in § 267 (1) HGB angegebenen
Größenklassen ist die Kapitalgesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
die Aufstellung des Abschlusses gemäß
§§ 274a, 276 und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
8. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß 264 (1) HGB verzichtet.
Weitere Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage waren nicht
erforderlich.
Engelskirchen, 07. Mai 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2012 festgestellt.
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