Senorics
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.353.683,20 |
2.222.368,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.232.880,69 |
2.092.011,50 |
| II.
Sachanlagen |
120.802,51 |
130.356,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.870.161,03 |
622.272,54 |
| I.
Vorräte |
33.170,52 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
934.999,03 |
96.457,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.600,00 |
10.600,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
500.000,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.901.991,48 |
525.815,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.487,00 |
6.482,00 |
| Aktiva |
8.240.331,23 |
2.851.122,59 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.648.354,89 |
419.905,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
60.745,00 |
36.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
8.266.803,00 |
2.438.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.055.094,33 |
1.002.649,61 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.624.098,78 |
1.052.444,72 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
2.505.281,00 |
892.150,48 |
| C.
Rückstellungen |
218.216,72 |
143.100,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
868.478,62 |
1.395.966,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
288.478,62 |
1.395.966,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
580.000,00 |
|
| Passiva |
8.240.331,23 |
2.851.122,59 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firmierung Senorics
GmbH mit Sitz in Dresden beim Amtsgericht Dresden unter der
Registernummer HRB 37001 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
ist nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die
Gesellschaft macht von den Aufstellungserleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung keinen, bei
der Aufstellung des Anhangs teilweise Gebrauch.
Für Zwecke der Offenlegung wurden die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in
Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren vermindert.
Vom Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB
wird Gebrauch gemacht. Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände sind mit den
Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB
i.V.m. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet. Eine
Abschreibung ist noch nicht vorzunehmen, da sich die
Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag in der
Entwicklungsphase befinden.
Die Herstellungskosten umfassen Material- und
Fertigungseinzelkosten, Material- und
Fertigungsgemeinkosten, den fertigungsbedingten Verzehr des
Anlagevermögens sowie angemessene Teile der Kosten der
Verwaltung.
2.2
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen
und Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die Vermögensgegenstände sind mit
Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bewertet.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungskosten im Einzelfall EUR 800,00
nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
2.3
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden
Werten.
2.4
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag
angesetzt.
2.5
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.
2.6
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Zuschüsse zur Finanzierung der selbst erstellten
immateriellen Vermögensgegenstände sowie der
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden als
Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Der Sonderposten berücksichtigt den Teil der
Herstellungskosten der mit Fördermitteln hergestellten
Vermögensgegenstände, der sich bis zum
Bilanzstichtag nicht erfolgswirksam ausgewirkt hat.
Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt
gemäß den zu Grunde liegenden Nutzungsdauern
bzw. bei den selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenständen erst mit Beginn der
Verwertungsphase.
Der Ausweis erfolgt gemäß § 265 Abs.
5 HGB.
2.7
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind für
erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages.
2.8
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen in Höhe von TEUR 905 sonstige
finanzielle Verpflichtungen für Miet- und
Dienstleistungsverträge sowie im Geschäftsjahr
beauftragte Forschungs- und Entwicklungskosten.
4.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 40
Mitarbeiter beschäftigt.
Dresden, 11. April 2022
gez. Dr. Ronny Timmreck
Geschäftsführer
gez. Frank Schenk
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2022
festgestellt.
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