ZG-Concept
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.829,00 |
10.830,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.829,00 |
10.830,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
175.286,37 |
13.686,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.744,89 |
13.200,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
123.541,48 |
486,19 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
99.608,47 |
34.243,19 |
| Summe
Aktiva |
280.723,84 |
58.760,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Verlustvortrag |
46.743,19 |
-2.436,49 |
| C.
Jahresfehlbetrag |
65.365,28 |
49.179,68 |
| D.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
99.608,47 |
34.243,19 |
| E.
Rückstellungen |
6.261,57 |
0,00 |
| F.
Verbindlichkeiten |
274.462,27 |
58.760,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
269.345,15 |
49.414,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.117,12 |
9.345,85 |
| Summe
Passiva |
280.723,84 |
58.760,03 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften des
Einkommensteuergesetzes erstellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstückrechte nicht mit Grundstücklasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals,
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertsätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
- Die Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
- Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
- Auf abnutzbare geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,01 €
bis 800,00 € wird gemäß § 6 Abs. 2 EStG
die Sofortabschreibung angewendet.
- Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert
angesetzt.
- Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit den Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde nicht durch eine
Pauschalwertberücksichtigung bedacht.
- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
- Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
- Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
II. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
auf neue Rechnung zu übertragen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der
von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Rechtliche Verhältnisse
| Firmenname laut
Registergericht: |
ZG-Concept GmbH |
| Ort des Firmensitzes: |
12681 Berlin |
| Registereintrag: |
Handelsregister Abteilung
B |
| Registergericht: |
Berlin
(Charlottenburg) |
| Register-Nr.: |
184306 |
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2024 festgestellt.
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