Prosper
Logistics GmbH
Frankfurt
(Oder)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
875.567,82 |
504.927,00 |
| I.
Sachanlagen |
875.567,82 |
504.927,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
214.408,10 |
126.007,31 |
| I.
Vorräte |
28.280,00 |
12.440,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.275,39 |
80.508,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.852,71 |
33.058,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.089.975,92 |
630.934,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.510,87 |
100.167,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
73.608,22 |
73.608,22 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.558,90 |
769,19 |
| IV.
Jahresüberschuss |
8.343,75 |
789,71 |
| B.
Rückstellungen |
3.218,00 |
2.918,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
978.247,05 |
527.849,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
978.247,05 |
15.815,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.089.975,92 |
630.934,31 |
Anhang
I.
|
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
|
Der vorliegende Jahresabschluss ist entsprechend den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt worden.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf, die neben den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB
die ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB
anzuwenden hat.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen im Sinne des § 288 Abs. 1 HGB wird
weitestgehend Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 sind erstmals verpflichtend im Berichtsjahr
anzuwenden. Die Vorjahreszahlen sind gemäß
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 des EGHGB bei der erstmaligen
Anwendung des BilMoG nicht angepasst worden.
Von den Übergangsvorschriften des Art. 67 Abs. 1
S. 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
II.
|
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
|
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Im
Einzelnen wurden für die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener
Abschreibungen angesetzt. Soweit Abschreibungen vorgenommen
werden, werden diese grundsätzlich linear der nach
steuerlichen Grundsätzen ermittelten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Vorräte
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips. Zinsen für Fremdkapital
wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden im
Berichtsjahr nicht gebildet.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
angemessen Rechnung tragen. Sie wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zu
Erfüllungsbeträgen.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2010 einschließlich der
kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der
kumulierten Abschreibungen wird auf den beigefügten
Anlagenspiegel verwiesen. Bei den Abschreibungen handelt es
sich ausschließlich um planmäßige
Abschreibungen.
Der Posten Vorräte enthält den Bestand an
fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von EUR
28.280,00.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Das gezeichnete Kapital beläuft sich auf EUR
25.000,00.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2010
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in dem nachfolgend
aufgeführten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst
dargestellt.
Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammer)
|
Stand
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
31.12.2010
|
bis 1 Jahr
|
> 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Lieferungen und
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|
|
|
Leistungen
|
85.176,46
|
85.176,46
|
0,00
|
|
(14.459,51)
|
(14.459,51)
|
(0,00)
|
Sonstige
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|
|
|
Verbindlichkeiten
|
893.070,59
|
893.070,59
|
0,00
|
|
(513.389,50)
|
(513.389,50)
|
(0,00)
|
|
978.247,05
|
978.247,05
|
0,00
|
|
(527.849,01)
|
(527.849,01)
|
(0,00)
|
IV.
|
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
|
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
werden nicht ausgewiesen.
In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
wesentliche periodenfremde Erträge und Aufwendungen
nicht enthalten.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Prosper GmbH durch die
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Henadzi Daud und Herrn Evgueny Daoud. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr
2010 beläuft sich auf EUR 8.343,75 (Vorjahr EUR
789,71). Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt (Oder), den 02.09.2011
Prosper Logistics GmbH
-Geschäftsführung-
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Henadzi
Daud
Evgueny Daoud
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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