ADECOS GmbH
Advanced Decorating Solutions
Sonneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
210.303,00 |
315.846,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.311,00 |
882,00 |
| II.
Sachanlagen |
197.992,00 |
314.964,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.034.586,32 |
3.054.064,28 |
| I.
Vorräte |
13.087,26 |
4.460,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.654.200,50 |
1.906.807,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
557.005,52 |
976.007,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.367.298,56 |
1.142.796,62 |
| Aktiva |
3.244.889,32 |
3.369.910,28 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.959.389,40 |
2.763.728,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.738.728,23 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
195.661,17 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
2.738.728,23 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
2.671.689,72 |
| B.
Rückstellungen |
104.841,11 |
169.523,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
180.658,81 |
436.658,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
180.658,81 |
436.658,37 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
55.678,00 |
273.839,12 |
| Passiva |
3.244.889,32 |
3.369.910,28 |
Anhang
I
. Allgemeine Angaben
Die ADECOS GmbH Advanced Decorating Solutions hat
ihren Sitz in Sonneberg und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der
Register-Nr. HRB 501547.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des HGB erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
erstellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Ansatzwahlrechte
Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
b) Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 HGB erstellt.
Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Anlagevermögen
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG
auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch
gemacht.
Umlaufvermögen
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und den Waren
erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der
Einzelbewertung, soweit zulässig durch
Gruppenbewertung.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 EUR wurde in
voller Höhe einbezahlt und mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr und für
Vorjahre. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5
HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in
Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
III. Sonstige Angaben
a) Organe
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung oblag
im Berichtsjahr
- Herrn Frank Hammerschmidt
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des
§ 181 BGB befreit.
b) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Abschlussstichtag nicht. Im Übrigen bestehen die
handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.
c) Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahres durchschnittlich 8 Arbeitnehmer.
IV. Weitere Angaben
Gemäß § 264 II HGB sind im Anhang
zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt.
Derartige Umstände sind nicht erkennbar.
Sonneberg, den 07.01.2022
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Frank Hammerschmidt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2022 festgestellt.
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