Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 110019
Vorher
Siemers-Elektro Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
10.11.1978
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialElektroinstallationBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
Durchführung von Elektroinstallationen, Bau elektrotechnischer Anlagen sowie Anund Verkauf von Zubehörteilen oder Teilen, die mit den vorgenannten Arbeiten im Zusammenhang stehen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Blome
seit 11.1.2017
Prokura
Geschäftsführer
Guido Gevers
seit 11.1.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Siemers-Elektro GmbH

Twistringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 271.098,00 268.812,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 8,00
II. Sachanlagen 271.090,00 268.804,00
B. Umlaufvermögen 4.082.875,18 2.777.243,19
I. Vorräte 318.506,58 462.109,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.410.763,98 1.928.996,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 45.049,00 52.304,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.353.604,62 386.137,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.000,00 1.000,00
Aktiva 4.354.973,18 3.047.055,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.246.986,88 2.435.331,16
I. Gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Gewinnvortrag 2.375.331,16 1.910.241,48
III. Jahresüberschuss 811.655,72 465.089,68
B. Rückstellungen 216.500,12 62.982,23
C. Verbindlichkeiten 891.486,18 548.741,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 888.345,32 545.600,94
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.140,86 3.140,86
davon gegenüber Gesellschaftern 3.140,86 3.140,86
Summe Passiva 4.354.973,18 3.047.055,19

Anhang

A. Erläuterungen und Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Firma "Siemers-Elektro  GmbH" wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches nach den Vorschriften der §§ 252 ff HGB aufgestellt. Die allgemeinen Grundsätze nach § 265 HGB wurden eingehalten.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes hat nicht zur Änderung der bisherigen Darstellung oder der bisher  angewandten Bewertungsmethoden geführt. Insoweit war auch keine Anpassung der Vorjahreszahlen erforderlich. Die Übergangsvorschrift des Artikel 67 Abs. 8 EGHGB war demzufolge nicht anzuwenden.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden nach § 267 HGB in Anspruch genommen.

II. Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

1. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanalgen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Soweit in den Vorjahren die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde diese Methode gem. Artikel 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt.

Selbstständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen

2. Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.

3. Rückstellung und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

31.03.2025

Christoph Rußmann, Michael Blome, Guido Gevers

Gez. Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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