Wewira
Service GmbH
Radevormwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.935,00 |
159.183,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
119.934,00 |
159.182,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
570.952,78 |
565.738,20 |
| I.
Vorräte |
506.435,00 |
528.241,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.690,18 |
27.110,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.827,60 |
10.386,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.363,00 |
3.695,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
265.958,84 |
| Aktiva |
692.250,78 |
994.575,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.410,02 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
10.154,57 |
291.523,43 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
265.958,84 |
| B.
Rückstellungen |
38.700,00 |
43.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
638.140,76 |
951.075,04 |
| Summe
Passiva |
692.250,78 |
994.575,04 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Wewira Service GmbH hat ihren Sitz in
Radevormwald. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter 37860 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i. S.
des § 267 Abs. 1 HGB.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften sowie den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Vorschriften des BilRUG wurden berücksichtigt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs.
2 und 3 HGB.
Die Wertansätze der Vorjahresbilanz wurden
unverändert übernommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt.
Die Bilanz enthält alle bilanzierungspflichtigen
Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse.
Dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
stehen stille Reserven im Anlagevermögen sowie eine
Rangrücktrittserklärung der Firma Wewira
Winterhoff GmbH gegenüber. Eine Überschuldung
liegt somit nicht vor.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet.
Die
Abschreibungen werden grundsätzlich
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten
(einschließlich Nebenkosten) bzw. Herstellungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die
übrigen Gegenstände des
Umlaufvermögens werden zum Nennwert angesetzt
abzüglich entsprechender Absetzungen für
erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
2.
Sonstige Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
ausschließlich um solche für ungewisse
Verbindlichkeiten. Von dem Gesamtbetrag entfallen auf:
Gewährleistungen
|
EUR 11.900,00
|
Aufbewahrungskosten
|
6.500,00
|
Abschlusskosten
|
4.300,00
|
Resturlaub
|
15.000,00
|
Sonstige Kosten
|
1.000,00
|
|
EUR 38.700,00
|
3.
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
90,8
|
52,1
|
38,7
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
217,9
|
217,9
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
329,4
|
329,4
|
0,0
|
Summe
|
638,1
|
599,4
|
38,7
|
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten liegt eine Sicherungsübereignung der
finanzierten Kraftfahrzeuge vor.
4.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
5.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
bestehen nicht.
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Im Berichtszeitraum wurde eine Verbindlichkeit
gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer
in Höhe von T€ 126,0 vollständig sowie eine
Verbindlichkeit gegenüber der Wewira Winterhoff GmbH
anteilig in Höhe von T€ 250,0 ertragswirksam
aufgelöst. Es handelt sich in beiden Fällen um
außerordentliche Erträge.
VI.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
bestellt:
Herr Hans-Werner Winterhoff.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Rangrücktritt
Die Firma Wewira Winterhoff GmbH tritt mit ihrer
Forderung gegen die Firma Wewira Service GmbH hinter die
Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise
zurück, dass ihre Ansprüche nur zu Lasten von
frei verfügbaren Bilanzgewinnen oder aus dem die
übrigen Verbindlichkeiten der Wewira Service GmbH
übersteigenden freien Vermögen bedient zu werden
brauchen. Die Forderung valutiert zum 31.12.2023 in
Höhe von T€ 272,6.
Radevormwald, den
25.02.2025
gez.
Hans-Werner Winterhoff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025
festgestellt.
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