Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 2596
Eingetragen
12.10.1993
Branche
Errichtung von FertigteilbautenArchitekturbüros für HochbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
die Errichtung von Hochbauten, Neubauten und die Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Ebert
seit 20.6.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bernd Ebert
Neubrandenburg
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ebert-Bau GmbH

Neubrandenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz gem. HGB

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 55.665,50 67.363,00
B. Umlaufvermögen 198.434,86 305.108,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.647,54 5.539,98
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.400,47  
Aktiva 265.148,37 378.011,06

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 103.243,95
B. Rückstellungen 153.216,18 142.020,67
C. Verbindlichkeiten 111.932,19 132.746,44
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 42.283,74 80.501,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 69.648,45 52.245,31
Passiva 265.148,37 378.011,06

sonstige Berichtsbestandteile

A.  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Ebert Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB und nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) aufgestellt. Im Berichtsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsvorschriften
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstanden.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres überein.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem. HGB zulässig, beibehalten worden.
C. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:  Bernd Ebert
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Neubrandenburg, den 10. Juli 2023
Bernd Ebert, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2023 festgestellt.

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