Großhandel mit Uhren und Schmuck
CTR Creativ Technik Werbeagentur GmbHLiquidiert
09128 Chemnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Konrad Müller seit 29.8.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Konrad Müller | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CTR Creativ Technik Werbeagentur GmbHNeukirchen/Erzgeb.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz 31. Dezember 2016Aktiva in €
SchlussbemerkungDer vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde, ausgehend von der Vorjahresbilanz, aus den Büchern des Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Anwendung zulässiger Bewertungsmethoden aufgestellt. Er schließt mit einer Bilanzsumme von € 18.381,43 und weist ein Jahresergebnis in Höhe von € 11.490,62 aus. Alle Finanzkonten sind durch entsprechende Auszüge zum 31. Dezember 2016 nachgewiesen.
Neukirchen, den 16.11.2017 Gesellschafterbeschlussist vom 18. November 2017. Die Bilanz wurde darin genehmigt, Entlastung für den Geschäftsführer erteilt, das Ergebnis kundgetan und die Ergebnisverwendung auf einen späteren Zeitpunkt vertagt Der Abschluss wurde wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt; der Bestätigungsvermerk bezieht sich jedoch auf den vollständigen Jahresabschluss. Anhang für das Geschäftsjahr 2016Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Anlagevermögen: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Im Wirtschaftsjahr zugegangene abnutzbare Wirtschaftsgüter, die beweglich und selbständig nutzbar sind, wurden, sofern die Einzelanschaffungskosten bis zu € 410,00 betrugen, gem. § 6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit Abschnitt 40 EStR sofort abgeschrieben. Von der Vereinfachungsregel des Abschnitt 44 Abs. 2 EStR wurde Gebrauch gemacht. Umlaufvermögen: Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Sofern Risiken vorhanden waren, wurden diese entsprechend durch die Einstellung einer PWB berücksichtigt. Passivposten: Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen er-kennbaren Risiken Rechnung tragen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben zu Posten der Bilanz Anlagevermögen: Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2016 einschließlich der kumulierten Abschreibungen sowie der Geschäftsjahresabschreibung ( Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB ), wird auf den dem Anhang angeführten Anlagenspiegel verwiesen. Dieser ist integraler Bestandteil des Anhangs. Rückstellungen: Die Rückstellungen teilen sich im Einzelnen wie folgt auf
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden für das abgelaufene Wirtschaftsjahr nicht festgesetzt. Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung:Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 ergibt sich ein Gewinn von € 11.490,62. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Verlustvortrag aus den Vorjahren mit dem Gewinn aus 2016 zu verrechnen und den verbleibenden Verlustvortrag in Höhe von € 338.201,94 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Konrad Müller, Chemnitz Der Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neukirchen, den 16.11.2017 |
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