Berlin Ejendomme GmbHLiquidiert

10623 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 93536
Vorher
BHG Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
21.4.2005
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Berlin.

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Petzold
seit 7.10.2015
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Berlin Ejendomme GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.661.729,42 3.736.891,42
I. Sachanlagen 3.661.729,42 3.736.891,42
B. Umlaufvermögen 153.080,35 192.904,03
I. Vorräte 108.234,27 105.617,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.443,65 10.114,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 41.402,43 77.172,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 561,38 561,38
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.769,61 77.955,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.831.140,76 4.008.312,29

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 102.955,46 126.418,70
III. Jahresüberschuss 62.185,85 23.463,24
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 15.769,61 77.955,46
B. Rückstellungen 7.931,24 3.400,00
C. Verbindlichkeiten 3.821.510,16 4.002.428,43
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.699,36 2.483,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.831.140,76 4.008.312,29

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Bilanz zum 31.12.2010 der Berlin Ejendomme GmbH nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren angewandt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Angaben nach § 284 Abs. 2 HGB zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1. Allgemeines

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vor­schriften des Handelsgesetzbuches. Ergänzend hierzu wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen insbesondere der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Es wurde entsprechend dem Going-Concern-Prinzip bilanziert.

2.2. Anlagevermögen

2.2.1. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 277 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.

Bei der Bemessung der Abschreibungen auf die Zugänge des laufenden Geschäftsjahres wurde deren voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt und der höchstmögliche Abschreibungssatz gewählt.

Die bereits zu Beginn des Geschäftsjahres vorhandenen Gegenstände wurden nach den Grundsätzen des vorhergehenden Geschäftsjahres abgeschrieben.

Steuerrechtliche Abschreibungen gemäß § 254 HGB kamen nicht zum Ansatz.

2.3. Umlaufvermögen

In den Bewertungsansatz für unfertige Bauvorhaben und Aufträge wurden neben den Einzelkosten auch die anteilig angefallenen Gemeinkosten und Fremdkapitalzinsen einbezogen. Soweit erforderlich, erfolgte die Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nominalwert.

2.4. Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend der Vorschrift des § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

2.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Am 31.12.2010 wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 11.940,61 ausgewiesen. Zur Vermeidung eines eventuellen Überschuldungstatbestandes hat die alleinige Gesellschafterin Berlin Ejendomme A/S in Hellerup/Dänemark für einen Teilbetrag Ihrer Darlehensforderungen in Höhe von EUR 120.000,00 den Rangrücktritt erklärt.

2.6. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde gemäß § 272 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

2.7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger und vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen nach Auskunft des Geschäftsführers in ausreichender und angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

2.8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensstände haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Restlaufzeit beträgt - bis zu einem Jahr EUR 78.060,08
 - über ein bis fünf Jahre EUR 403.940,58
 - über fünf Jahre EUR 2.348.460,84

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Haftungsverhältnisse

Bürgschaftsverpflichtungen und andere Haftungsverhältnisse bestanden nach Auskunft der Geschäftsführung zum Abschlussstichtag nicht.

5. Sonstige Pflichtangaben

5.1. Geschäftsführung und Vertretung

Allein vertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist bzw. war:

- Herr Ole Mikkelsen, Hellerup/Dänemark (bis 14.10.2010),
- Herr Lars Gaardsholt, Allerod, Dänemark (ab 14.10.2010).

5.2. Angaben zu Arbeitnehmern

Die Gesellschaft hat im Jahr 2010 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

5.3. Jahresabschlussfeststellung, Ergebnisentwicklung und -verwendung

Der vorstehende Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung noch nicht festgestellt. Die Darstellung der Ergebnisentwicklung unterbleibt gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.

Allerod, den 14.07.2011

gez. Lars Gaardsholt
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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