WK Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Albertsmeier seit 4.1.2010 | Geschäftsführer |
Jörg Schlüter seit 12.6.2007 | Prokura |
Ute, gen. geb. Schmidtke Beyer seit 12.6.2007 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
weka Service GmbHNeubrandenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
AnhangI. Gliederung und Form der Darstellung Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274a und 288 HGB) wurde Gebrauch gemacht. § 42 GmbHG wurde beachtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. Die Planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle möglichen Einzelrisiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen sowie Rückstellungen für Jubiläumsaufwendungen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie aufgrund von Gewinnabführungsverträgen abgeführten Gewinne beruhen auf dem mit der weka Beteiligungs GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. V. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage wesentlich sind, bestanden am Bilanzstichtag nicht. Angaben zum MutterunternehmenDie Gesellschaft war zum 31. Dezember 2012 ein Tochterunternehmen der weka Beteiligungs GmbH, Johannesstr. 16 in 17034 Neubrandenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg unter der Nummer HRB 6694. Die weka Beteiligungs GmbH stellt einen freiwilligen Konzernabschluss für den größten sowie den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 ist mit der weka Beteiligungs GmbH in Neubrandenburg als herrschendem Unternehmen am 10. Mai 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Organe der GesellschaftZum Geschäftsführer ist Herr Frank Albertsmeier bestellt. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neubrandenburg, 21. März 2013 Frank Albertsmeier, Geschäftsführer BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des AbschlussprüfersNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 (Anlagen 1 bis 3) der weka Service GmbH, Neubrandenburg, folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: An die weka Service GmbH Wir haben den Jahresabschluss ‑ bestehend aus Bilanz, Gewinn‑ und Verlustrechnung sowie Anhang ‑ unter Einbeziehung der Buchführung der weka Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft.
Hamburg, den 12. Juni 2013 I. Alpers, Wirtschaftsprüfer C. Wessel, Wirtschaftsprüfer Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGBDer Jahresabschluss ist wegen der Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften nur teilweise offengelegt. Der wiedergegebene Bestätigungsvermerk bezieht sich darüber hinaus auch auf den Lagebericht und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft. Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 42a GmbHG am 29.11.2013 festgestellt. |
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