Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen
MADO GmbH
Maybachstraße 1, 72175 Dornhan, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Eberhard Ebert seit 5.5.2020 | Prokura |
Christian Höning seit 28.6.2012 | Geschäftsführer |
Sebastian Höning seit 28.6.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MADO GmbHDornhanJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021AnhangAllgemeine Angaben zum Unternehmen Die MADO GmbH hat Ihren Sitz in 72175 Dornhan. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart am 14.06.2012 unter HRB 741674 eingetragen. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265 HGB, 268-274 HGB, §§ 276-277 HGB und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß §§ 242 ff HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Es wird nach den allgemeinen Vorschriften des § 253 HGB folgebewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Der Geschäfts- und Firmenwert ist zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Es wird nach den allgemeinen Vorschriften des § 253 HGB folgebewertet. Der Firmenwert wird handelsrechtlich auf 5 Jahre planmäßig abgeschrieben. Der gut eingeführte Markenname und der vorhandene Kundenstamm lassen diese Betrachtung zu. Steuerlich wird der Firmenwert auf 15 Jahre abgeschrieben (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG). Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht. Die Vorräte werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigen beizulegenden Wert wurden vorgenommen. Grundlage für die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten bilden die aus dem betrieblichen Rechnungswesen übernommenen kalkulatorischen Stückkosten, die auf der Basis der geplanten Normalbeschäftigung ermittelt worden sind. Die kalkulatorischen Stückkosten enthalten Materialeinzel- und -gemeinkosten sowie Fertigungseinzel- und -gemeinkosten. Die eliminierungspflichtigen kalkulatorischen Kostenbestandteile und die entsprechend R 33 EStR anzusetzenden Kostenbestandteile wurden durch pauschale Zu- und Abschläge bei den Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Das Warenlager wurde, unter Berücksichtigung von Altersabschlägen, mit dem Kaufpreis bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Zur Absicherung der Pensionsrückstellungen wurde eine Rückdeckungsversicherung vom Berechtigten übernommen und die erforderlichen Beträge eingezahlt. Dieser Vermögensgegenstand dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG - Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden gem. § 253 Abs. 4 HGB zum Bilanzstichtag nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem niedrigeren Marktwert bewertet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bewertet. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB sowie unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Sie wurden für die Boni/Tantiemen von Mitarbeitern sowie für Aufbewahrungsverpflichtungen gebildet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen war keine Rückstellung zu bilden. Auf der Basis der versicherungsmathematischer Berechnungen mittels der sogenannten PUC- Methode (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften entspricht das zu verrechnende Deckungsvermögen dem Wertansatz gem. § 253 Abs. 2 HGB . Dabei wurde ein Rechnungszinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87% zugrunde gelegt (im Vorjahr ein durchschnittlicher Rechnungszinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,30%), der von der Dt. Bundesbank bekanntgegeben wurde. Zudem wurde als biometrische Rechnungsgrundlage die "Richttafel 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB, aktive latente Steuern nicht in der Bilanz anzusetzen, wurde in Anspruch genommen. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind solche mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 844,4 (Vorjahr: TEUR 1.006,3) ausgewiesen. 3. Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden im Rahmen von Depots in Höhe von TEUR 465 bei der Kreissparkasse Rottweil und in Höhe von TEUR 726 bei der Deka Bank gehalten. 4. Eigenkapital Der Gewinnvortrag beträgt EUR 9.299.255,37 (Vorjahr: EUR 8.088.611,60). Nach beschlossen Gewinnausschüttungen in Höhe von EUR 250.000,00 beträgt der Gewinnvortrag unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen im Zusammenhang mit der abgebuchten Kapitalertragsteuer, zum Jahresende EUR 9.299.255,37. 5. Rückstellungen Im Jahr 2021 wurden die Verpflichtungen aus Pensionszusagen mit dem Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt verrechnet: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: scroll
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
6. Verbindlichkeiten Unter den Verbindlichkeiten sind solche mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 441,8 (Vorjahr: TEUR 138,3) und von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 750 (Vorjahr: TEUR 875) ausgewiesen. scroll
7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag besteht eine Mithaftungserklärung in Höhe von insgesamt TEUR 1.834,8 zugunsten des nahestehenden Unternehmens LCS Höning GbR, Lienen. Weiterhin wurde das Guthaben bei der Kreissparkasse Steinfurt in Höhe von TEUR 2.095,7 zu Gunsten anderer Kreditnehmer verpfändet. Erkennbare Anhaltspunkte für die Inanspruchnahme sind nicht gegeben, da laut den getroffenen Verträgen die Tilgungen pünktlich sowie in voller Höhe bezahlt wurden und die basierenden Darlehen durch den erworbenen Grund und Boden an die kreditgebende Bank besichert sind. Weiterhin bestehen unmittelbare Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 73,8 (Vorjahr: TEUR 72,2). Zur Absicherung der Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 73,8 vom Berechtigten übernommen und die erforderlichen Beträge eingezahlt. Eine Inanspruchnahme ist nicht ersichtlich. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen jährliche Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von TEUR 556 und mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahre in Höhe von TEUR 2.763. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Jahr 2021 wurden die Erträge und Aufwendungen für Verpflichtungen aus Pensionszusagen mit dem Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt verrechnet: scroll
Sonstige Pflichtangaben Während des Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer 89. Diese teilen sich in 68 gewerbliche Arbeitnehmer und in 21 angestellte Arbeitnehmer auf. Keine Berücksichtigung fanden Geschäftsführer und Auszubildende. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die Herren Christian Höning, Geschäftsführer und Sebastian Höning, Geschäftsführer geführt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Unterlassung Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an der MADO France SARL, 67700 Saverne mit 100 % am Stammkapital beteiligt. Zum 31.12.2021 beträgt ihr Eigenkapital EUR 767,7. Das Jahresergebnis beläuft sich auf TEUR -77,06. Das Tochterunternehmen wurde gem. § 296 Abs. 2 HGB nicht berücksichtigt. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.799.835,70 auf neue Rechnungen vorzutragen. Sonstiges Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde verspätet erstellt, weil es bei der Erstellung des Abschlusses des Vorjahres Verzögerungen gab. Weiterhin führte die Corona-Krise zu Friktionen. Allerdings können wir feststellen, dass die Corona-Krise keine wesentlichen Einflüsse auf die Berichterstattung hatte. Auch unter Gesamtwürdigung aller Tatsachen sind nach dem Abschlussstichtag keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft i. S. des § 285, Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben.
Dornhan, 14. Juni 2024 MADO GmbH gez. Christian Höning gez. Sebastian Höning Datum der Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde am 02.09.2024 festgestellt. |
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