Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 100437
Eingetragen
20.8.2012
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Die Beförderung von Personen sowie die Förderung und Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere durch Einrichtung und Betrieb von Linien- und Freistellungsverkehren und die Durchführung von Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen, des Landkreises Neunkirchen sowie in angrenzenden Verkehrsgebieten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Scheer
seit 27.10.2025
Geschäftsführer
Markus Groß
seit 27.10.2025
Geschäftsführer
Klaudija Eric
seit 27.10.2025
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Landkreis Neunkirchen
Germany
516.405 €
40.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Neunkircher Verkehrs GmbH" - NVG

Neunkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 208.978,00 295.952,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.247.250,15 1.313.372,15
2. Streckenausrüstung 3,00 3,00
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 1.422.515,00 1.468.909,00
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder Nr. 3 gehören 166.014,00 187.660,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 98.976,00 91.032,00
6. Anlagen im Bau 264.533,11 7.589,29
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.008,13 23.008,13
2. Beteiligungen 28.750,00 28.750,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 65.722,78 85.176,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 240.736,99 676.333,50
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 117.179,33 136.986,64
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 282.248,30 123.694,01
4. sonstige Vermögensgegenstände 3.705.317,36 4.101.738,53
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 311.714,80 119.594,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.946,63 2.434,00
8.184.893,58 8.662.233,79

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.291.012,00 1.291.012,00
II. Gewinnrücklagen
1. andere Gewinnrücklagen 129.101,20 129.101,20
III. Verlustvortrag -576.331,70 -576.331,70
IV. Jahresüberschuss 0,00 0,00
B. Sonderposten aus Investitionszuschüssen 1.116.781,36 1.037.055,33
C. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen 245.623,00 264.572,00
2. sonstige Rückstellungen 1.415.426,07 1.259.955,89
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.894.868,42 3.129.291,85
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 463.924,37 387.486,38
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 119.852,11 109.758,74
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 404.401,38 358.479,34
5. sonstige Verbindlichkeiten 680.235,37 1.271.852,76
davon aus Steuern € 54.291,36 (Vorjahr: € 55.406,11)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 46.454,70 (Vorjahr: € 66.210,65)
8.184.893,58 8.662.233,79

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 20.490.600,01 18.792.630,79
2. Leistungen der Gesellschafter gemäß § 8 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz 5.449.675,22 4.976.387,43
3. sonstige betriebliche Erträge 6.478.932,95 7.887.713,51
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.084.578,24
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 12.517.573,09 14.602.151,33 14.461.725,97
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.222.258,51
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.983.823,25 9.206.081,76 8.196.209,41
davon für Altersversorgung € 458.212,37 (Vorjahr: € 469.195,45)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 633.039,40 739.045,33
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.152.346,12 3.214.522,27
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.271,56 1.295,21
9. Aufwendungen aus Verlustübernahme 5.689.223,18 4.989.449,27
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.736,66 50.163,40
11. Ergebnis nach Steuern 6.901,29 6.911,29
12. sonstige Steuern 6.901,29 6.911,29
13. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die Neunkircher Verkehrs GmbH hat ihren Sitz in Neunkirchen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken (Reg.Nr. B 100437).

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Im Hinblick auf die - an die Gesellschafter gerichteten - Vorgaben des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages, hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeiten Spiegel).

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Erläuterung zur Bilanz und zur GuV

1. Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, in früheren Jahren gekürzt um ggf. erhaltene Zuschüsse und Fördermittel (beispielsweise nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), bewertet.

An Stelle einer unmittelbaren "aktivischen" Absetzung der Zuschüsse von den damit in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen, erfolgt für Aktivierungen der Ausweis in einem gesonderten Passivposten der Bilanz "Sonderposten aus Investitionszuschüssen", was wegen der beträchtlichen Größenordnung der Zuwendungen einen verbesserten Einblick in die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ermöglicht. Konsequenz dieser Überlegung ist, die analog den Abschreibungsbeträgen vorgenommene Auflösung der Zuschussbeträge.

Zum Bilanzstichtag 2023 wurde - wie zuvor angesprochen - der passivische Sonderposten in Höhe von € 152.198,82 ertragswirksam aufgelöst. Erhebliche künftige Belastungen aufgrund der Bildung des Sonderpostens sind nicht erkennbar.

Das Anlagevermögen wird planmäßig über den Zeitraum der jeweiligen Nutzung linear abgeschrieben, wobei die Abschreibungsverrechnung bei Anlagezugängen nur noch zeitanteilig erfolgt. Geringwertige Vermögensgegenstände werden mit einer vereinfachten planmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungsmethode nach § 253 HGB, die der neuen steuerrechtlichen Regelung der Sofortabschreibung entspricht, abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Danach werden Wirtschaftsgüter bis zu € 800,00 bei Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird alternativ im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, wenn der Wert € 250,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigt. Dieser wird mit je 1/5 pro Jahr aufgelöst bzw. abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen waren nicht erforderlich. Die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten wird nicht vorgenommen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Beteiligungsbesitz wurden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Das Anlagengitter, einschließlich der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres, ist diesem Anhang beigefügt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Gestalt der Dieselvorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungswerten oder zum niedrigeren Tagespreis bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind dem Grunde nach zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen des Jahres 2023 basieren auf dem im Jahr 2023 festgelegten Prozentsatz.

Mit öffentlichen Dienstleistungsaufträgen der Gruppe von Behörden wurde die Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2013 mit der Bedienung der Linienbündel des Landkreises beauftragt. Der damit verbundene Zuschussanspruch wurde mit dem Nennwert bewertet und schriftlich vom Auftraggeber bestätigt.

Der Auftraggeber der Linienbündel des Landkreises hat seine Ausgleichsleistungen für die Bedienung der Linien ab dem 1. März 2017 im Wege der Direktvergabe verlängert. Die Bewertung erfolgte ebenfalls mit dem Nennwert.

Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen für reduzierte Ansprüche der Verbundausgleichszahlungen in Gestalt eines geänderten Einnahmenaufteilungsschlüssels.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 117 den Restbedarf aus Kapitalhilfe. Forderungen aus dem Leistungsverkehr (Mitzugehörigkeitsvermerk zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) mit der NVD ergaben sich keine.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 0 Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit T€ 66 den Leistungsverkehr (Mitzugehörigkeitsvermerk zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) mit der FSN GmbH und in Höhe von T€ 216 gegenüber der SNS GmbH.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit T€ 59 (Vorjahr T€ 60) Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Ansonsten haben alle Forderungen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 120 vorwiegend den Leistungsverkehr (Mitzugehörigkeitsvermerk zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) mit der NVD.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr in Höhe von T€ 374 (Mitzugehörigkeitsvermerk Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) mit der FSN GmbH und in Höhe von T€ 31 gegenüber der SNS GmbH.

Die Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte und vorausgezahlte Beträge des Jahres 2024 und wurde zum Nominalbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital beträgt € 1.291.012,00.

Die gesetzliche Rücklage der Neunkircher-Verkehrs-AG wurde aufgrund des Formwechsels in die Neunkircher-Verkehrs-GmbH in die anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 S.2 HGB umgegliedert.

Für die unter dem Anlagevermögen beschriebenen Zuschüsse wurde zulässigerweise nach IDW St/HFA 1/1984 ein Passivposten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" gebildet. Der Auflösungsbetrag beträgt im Geschäftsjahr 2023 T€ 152. Dieser Posten ist nach Auffassung des IDW nicht von der Streichung nach § 247 Abs. 3 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz betroffen und darf unverändert fortgeführt werden.

Für Pensionsberechtigte, die ihre Ansprüche vor dem 01.07.1987 erworben haben, wurde nach Artikel 28 EGHGB keine Pensionsrückstellung gebildet. Die in der Bilanz nicht passivierte Rückstellung belief sich zum 31.12.2023 auf T€ 136.

Den Rückstellungen für Pensionen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde.

Die Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen erfolgte auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und hier nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der so genannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC Methode, Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit). Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich des zukünftigen Gehalts- bzw. Rentenniveaus ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Der Rechnungszinssatz und der Anwartschaftstrend p.a. betragen 1,82 % bzw. 1,74 %.

Mangels Rückdeckungsversicherung ist eine Anhang Angabe nach § 285 Nr. 25 HGB n.F. entbehrlich. Angabe nach § 253 Abs. 6 S. 3 HGB € 2.524.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde um T€ 19 bezüglich der Pensionsrückstellung beeinflusst.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Diese wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (Erfüllungsbetrag).

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
T€ bis 1 Jahr
T€
über 1 Jahr
T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt 4.563 3.898 664 0

Angaben zu Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

In der Gewinn- und Verlustrechnung und hier in den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von T€ 800 und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen von T€ 54 enthalten, die insgesamt für die Beurteilung der Ertragslage durchaus prägend waren. Da es sich bei den periodenfremden Aufwendungen mit T€ 40 um Rückzahlungen (Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen vergangener Jahre) handelt, die nicht im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit hin und wieder angefallen sind, sind diese Aufwendungen im Berichtsjahr besonders hervorzuheben.

Die NVG hat im Jahr 2023 Ausgleichszahlungen aus dem ZPS Deutschlandticket in Höhe von T€ 1.546 für das Jahr 2023 erhalten. Diese sind unter der GuV-Position "sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.

Erläuterungen zu Außerplanmäßigen Abschreibungen wurden bereits unter Abschnitt II. gegeben.

Übergangsregelung Art. 67 Abs. 1 EGHGB n.F. für die Pensionsrückstellung
Erforderlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung zum 01.01.2010 25.026,00 €
davon Zinsaufwand für 2023 0,00 €
geteilt durch 15 Jahre (Zuführungsbetrag 1) 1.712,00 €
geteilt durch 15 Jahre (Zuführungsbetrag 2) 0,00 €
Unterschiedsbetrag 1.712,00 €
Ausweis Gewinn- und Verlustrechnung § 277 Abs. 5 HGB n.F.
Jährlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung Zinsaufwand 0,00 €
Jährlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung Personalaufwand 1.712,00 €
Entwicklung der Pensionsrückstellung
Wert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2022 264.572,00 €
Jährlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung 1.712,00 €
Reguläre Zuführung für das Jahr 2023 -20.661,00 €
Wert der Pensionsrückstellung 31.12.2023 245.623,00 €
Anhangangaben Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB n.F.
erforderlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung zum 01.01.2010 25.026,00 €
abzüglich bereits zum 31.12.2021 vorgenommene Zuführung
aus der Umstellung der Jahre 2010 bis 2023 23.310,00 €
Unterdeckung zum 31.12.2023 1.716,00 €

Angaben zum Jahresergebnis

Das Berichtsjahr schließt nach Leistungen der Gesellschafter mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Insofern ergibt sich kein Ergebnisverwendungsvorschlag seitens der Gesellschaft.

III. Sonstige Angaben

Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe

Geschäftsführer: Herr Pascal Koch, Neunkirchen

Der gewählte Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

1. Jörg AUMANN, Oberbürgermeister, Neunkirchen, Vorsitzender

2. Sören MENG, Landrat, Ottweiler, stellv. Vorsitzender

3. Michael BINDEWALD, Rentner, Neunkirchen

4. Hakim DOLASIR, Berufskraftfahrer, Neunkirchen

5. Elmar GLEICH, Malermeister, Neunkirchen

6. Andreas JANßEN, Ministerialbeamter, Neunkirchen

7. Frank LORSCHIEDTER, Neunkirchen

8. Dr. Michael MÜNCHHOFEN, Dipl. Informatiker, Neunkirchen

9. Peter RAMMO, Rentner, Neunkirchen

10. Joachim SEILER, Berufskraftfahrer, Friedrichsthal

11. Heiko SCHAUFERT, Berufskraftfahrer, Neunkirchen

12. Mark SCHAUFERT, Berufskraftfahrer, Ottweiler

13. Herbert VOLZ, Dipl. Forstwirt, Neunkirchen

14. Sven PFUND, Berufskraftfahrer, Neunkirchen (ab 11.05.2022)

15. Vitali SCHWARZKOPF, Berufskraftfahrer (ab 11.05.2022)

16. Markus SCHLEY, Polizeibeamter (ab 24.03.2022)

17. Sven Kley, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (ab 02.02.2023)

Belegschaft

Im Jahresdurchschnitt waren - ohne den Geschäftsführer - 158,5 (Vorjahr 153,25) Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Am Gezeichneten Kapital € 25.564,59 (DM 50.000,00) der am 28. Dezember 1998 gegründeten Neunkircher Verkehrsdienste GmbH, Neunkirchen, hält die NVG einen Anteil von nominell € 23.008,13 (DM 45.000,00) bzw. 90 % (§ 285 Nr. 11, § 271 Abs. 2 HGB). Der Jahresüberschuss des Jahres 2023 beträgt € 0,00 und das Eigenkapital zum 31.12.2023 € 44.880,93.

Im Jahr 2007 schloss die NVG mit der NVD zum Zwecke der Begründung einer gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag ab, der im gleichen Jahr ins Handelsregister eingetragen worden ist. Der Anspruch auf Verlustabdeckung beträgt vorbehaltlich durch die Feststellung der Gremien im Jahr 2023 € 5.689.223,18.

Im Verhältnis zu dem Mehrheitsgesellschafter Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Neunkirchen GmbH (Anteilsbesitz 60 %) sowie dem mit diesem verbundenen Unternehmen Fernwärmeversorgung Neunkirchen GmbH (FVN), Neunkirchen, sind die KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG, Neunkirchen, und die Neunkircher Verkehrsdienste GmbH (NVD), Neunkirchen, verbundene Unternehmen. Die NVG hat gegenüber der VEN, vorbehaltlich der Feststellung durch Gremien, einen Anspruch auf Verlustausgleich in Höhe von T€ 3.270 Die Forderung hat eine Restlaufzeit von einem Jahr.

Gegenüber der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG, Neunkirchen, besteht zum Bilanzstichtag ein Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung 2023 in Höhe T€ 1.

Aus dem Leistungsverkehr mit der Neunkircher Verkehrsdienste GmbH (NVD), Neunkirchen, besteht eine Forderung von T€ 3.983, in Höhe von T€ 0 hat diese eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 0.

Infolge der permanenten Aktualisierung der Verrechnungssätze an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgt die Abrechnung gegenüber der NVD zu marktüblichen Entgelten.

V. Beteiligungsunternehmen

Am Gezeichneten Kapital € 50.000 der am 21. November 2005 gegründeten FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH, Neunkirchen/Saar, hält die NVG einen Anteil von nominell € 23.750,00 bzw. 47,5 %. Der Jahresüberschuss des Jahres 2023 beträgt € 66.387,49 das Eigenkapital zum 31.12.2023 € 323.169,97.

An der Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, Saarbrücken, hält die NVG einen Anteil von nominal € 5.000 oder 10 %. Insoweit können weitere Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB unterbleiben.

Die Geschäfte mit den Beteiligungsunternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen.

VI. Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

VII. Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

 

Neunkirchen, den 24.06.2024

Neunkircher Verkehrs-GmbH NVG

Pascal Koch

Anlagennachweis (Anlagengitter) zum 31.12.2023

der Neunkircher Verkehrs-GmbH

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand 01.01.2023
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Endstand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 2.590.709,58 1.800,00 0,00 0,00 2.592.509,58
2.590.709,58 1.800,00 0,00 0,00 2.592.509,58
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Grundstücke 65.679,15 0,00 0,00 0,00 65.679,15
b) Geschäfts- und Betriebsbauten 4.868.649,47 15.984,61 0,00 0,00 4.884.634,08
4.934.328,62 15.984,61 0,00 0,00 4.950.313,23
2. Streckenausrüstung 93.116,46 0,00 0,00 0,00 93.116,46
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 11.237.285,53 355.673,23 0,00 894.720,77 10.698.237,99
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder Nr. 3 gehören 777.842,30 2.564,00 0,00 0,00 780.406,30
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 779.076,74 43.832,56 0,00 597,00 822.312,30
6. Anlagen im Bau 7.589,29 256.943,82 0,00 0,00 264.533,11
17.829.238,94 674.998,22 0,00 895.317,77 17.608.919,39
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.008,13 0,00 0,00 0,00 23.008,13
2. Beteiligungen 28.750,00 0,00 0,00 0,00 28.750,00
3. sonstige Ausleihungen 2.740,61 0,00 0,00 0,00 2.740,61
54.498,74 0,00 0,00 0,00 54.498,74
20.474.447,26 676.798,22 0,00 895.317,77 20.255.927,71
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Veränderungen 1)
Endstand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 2.294.757,58 88.774,00 0,00 0,00 2.383.531,58
2.294.757,58 88.774,00 0,00 0,00 2.383.531,58
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
b) Geschäfts- und Betriebsbauten 3.620.956,47 82.106,61 0,00 0,00 3.703.063,08
3.620.956,47 82.106,61 0,00 0,00 3.703.063,08
2. Streckenausrüstung 93.113,46 0,00 0,00 0,00 93.113,46
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 9.768.376,53 402.061,23 894.714,77 0,00 9.275.722,99
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder Nr. 3 gehören 590.182,30 24.210,00 0,00 0,00 614.392,30
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 688.044,74 35.887,56 596,00 0,00 723.336,30
6. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14.760.673,50 544.265,40 895.310,77 0,00 14.409.628,13
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. sonstige Ausleihungen 2.740,61 0,00 0,00 0,00 2.740,61
2.740,61 0,00 0,00 0,00 2.740,61
17.058.171,69 633.039,40 895.310,77 0,00 16.795.900,32

1) Veränderungen der Abschreibungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen des Geschäftsjahres

Buchwerte
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 208.978,00 295.952,00
208.978,00 295.952,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Grundstücke 65.679,15 65.679,15
b) Geschäfts- und Betriebsbauten 1.181.571,00 1.247.693,00
1.247.250,15 1.313.372,15
2. Streckenausrüstung 3,00 3,00
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 1.422.515,00 1.468.909,00
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder Nr. 3 gehören 166.014,00 187.660,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 98.976,00 91.032,00
6. Anlagen im Bau 264.533,11 7.589,29
3.199.291,26 3.068.565,44
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.008,13 23.008,13
2. Beteiligungen 28.750,00 28.750,00
3. sonstige Ausleihungen 0,00 0,00
51.758,13 51.758,13
3.460.027,39 3.416.275,57

Lagebericht 2023

A. Grundlagen des Unternehmens

Am 13. September 1907 begann die Firmengeschichte der Neunkircher Verkehrs GmbH als Neunkircher Straßenbahn AG, die ursprünglich die Strecke Wiebelskirchen bis Scheib fuhr. Nach Erweiterung der Strecken und zwischenzeitlichem Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg, wurde 1953 der erste Trolleybus eingesetzt. Im Jahre 1978 fuhr die letzte Straßenbahn, woraufhin sich das Verkehrsbild in Neunkirchen veränderte.

Die Neunkircher Verkehrs GmbH ist heute integrierter Mobilitätsdienstleister für die Kreisstadt Neunkirchen und den Landkreis Neunkirchen, sie erbringt ihre Verkehrsleistung im Linienverkehr mit Bussen.

Mit 68 eigenen Niederflurbussen, die täglich in der Werkstatt der Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH (FSN) gewartet werden sowie 28 zusätzlich angemieteten Bussen, werden jährlich über 7 Millionen Fahrgäste mit 62 verschiedenen Linien auf einer Gesamtstrecke von über 4 Millionen Kilometern befördert.

Die Neunkircher Verkehrs GmbH setzt hierbei auf Fahrgastfreundlichkeit und Erfüllung aller Umweltauflagen. Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge beträgt maximal 9,6 Jahre. Ausgestattet sind größtenteils die Busse mit EURO 5 bzw. EURO 6 Motoren. Durch Niederflurtechnik und beleuchtete Wartehallen hat sich die Gesellschaft alten- und behindertengerecht angepasst.

B. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmendbedingungen

EuGH-Urteil Altmark Trans:

Nach wie vor bestimmt das EuGH-Urteil "Altmark Trans" den ÖPNV-Ordnungsrahmen mit der zentralen Fragestellung, ob öffentliche Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen Beihilfequalität haben können. Im Mittelpunkt der Betrachtungsweise stehen Ausgleichszahlungen an Unternehmen, die ohne Vergabeverfahren und unternehmensindividuell zum Ausgleich einer Kostenunterdeckung gewährt werden. Zu begrüßen ist die ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, welche die "deutsche" Eigenwirtschaftlichkeit ausdrücklich bestätigt.

Das Gericht stellte klar, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem seit 1. Januar 1996 geltenden Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit eine rechtswirksame Ausnahme von der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 geschaffen hat und dass dieser Vorrang auch dann gilt, wenn die eigenwirtschaftlichen Verkehre durch öffentliche Zuschüsse (mit-) finanziert werden. Somit steht nach Ablauf von vielen Jahren der Rechtsstreitigkeiten fest, dass unternehmensindividuelle Finanzierungen nichtkostendeckender Verkehre, die von den Verkehrsunternehmen als "sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne" vereinnahmt werden, den Eigenwirtschaftlichkeitsstatus nicht gefährden. Diese Finanzierungsstruktur ist jedoch nur erlaubt, wenn sie im Zuge des "Altmark-Trans-Urteils" des EuGH vom 24. Juli 2003 beihilfefrei ausgestaltet werden. Dem Grunde nach wird sodann dem zuvor angesprochenen Urteil wieder Bedeutung beigemessen, was wohl auch in der nächsten Zeit den ÖPNV-Ordnungsrahmen noch bestimmen wird.

Im Zuge der nun geklärten Rechtslage nach dem Personenbeförderungsgesetz war es wichtig, die Finanzierung der Gesellschaft überprüfen zu lassen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen zur Erfüllung der "Altmark-Trans" Kriterien vorzunehmen.

In der Vergangenheit ist es der Gesellschaft gelungen, durch Gutachten zu belegen, dass ihr Kostenverbrauch für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen den Maßstab "gut geführt" nach Benchmarks (Kriterium 4 des Altmark-Trans-Urteils) beurteilt entspricht. Des Weiteren erfüllt die bei unserer Gesellschaft durchgeführte Trennungsrechnung auf jeden Fall die qualitativen Anforderungen. In Zukunft ist es vorgesehen, in einem regelmäßigen Turnus die Kostenstruktur nach Maßgabe dieser Kriterien überprüfen zu lassen.

Ende des Jahres 2007 wurde die Verordnung 1370/2007 (gültig ab dem 3. Dezember 2009) über die gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen veröffentlicht, nach der die Mitgliedstaaten öffentliche Personenverkehrsdienste regulieren können. Nach dieser Verordnung sollen die Behörden mit den Betreibern öffentlicher Personenverkehrsdienste öffentliche Dienstleistungsaufträge abschließen. Dem Grunde nach wurden die Vorschriften des "Altmark-Trans-Urteils" für die ersten drei Kriterien übernommen.

Ab Inkrafttreten wird dem nationalen Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt, um alle Vergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen den Anforderungen dieser Neuregelung zu unterwerfen.

Seit dem 1. Januar 2013 gelten die bisherigen Beschränkungen für Fernbuslinien parallel zum Schienenpersonenverkehr sowie der bisherige Konkurrentenschutz gegenüber anderen Fernbusunternehmen nicht mehr. Eine Anpassung des PBefG an den geänderten europarechtlichen Rahmen, ist bisher infolge von Interessenkonflikten im Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Durch eine angebliche Einigung der Fraktionen am 14. September 2012, sollen auch diese offenen Punkte gelöst werden.

Bis zur Gesetzesbilligung gilt somit der momentane Rechtsrahmen, auch nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 am 3. Dezember 2007 weiter. Infolge des Zusammenwirkens von vergabe- und beihilferechtlichen Aspekten dieser Verordnung mit genehmigungsrechtlichen Regelungen des PBefG, drohen wegen der weiterhin noch fehlenden Abstimmung beider Vorschriften nicht unerhebliche Rechtsunsicherheiten. Eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten könnte vor diesem Hintergrund die Folge sein.

Die Gesellschaft hat im Hinblick auf diese widersprüchlichen Regelungen zur Unternehmenssicherung, nachhaltige (Busverkehre höchstens zehn Jahre) Finanzierungsregelungen in Übereinstimmung mit der "Altmark-Trans-Rechtsprechung" (Erfüllung sämtlicher 4 Kriterien) bis zum 31. Dezember 2019 durch eine entsprechende Betrauungsregelung abgesichert.

In der Hauptversammlung am 11. Februar 2009 hat die Gesellschaft die gesellschaftsrechtliche Umsetzung der vom Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen (Beschluss vom 17. Dezember 2008) und vom Kreistag des Landkreises Neunkirchen (Beschluss vom 12. Dezember 2008) gefassten Beschlüsse zur Betrauung umgesetzt.

Nach der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 20. März 2013 -T- 92/11, ist es zurzeit nicht geklärt, ob die sogenannten "Altbetrauungen" (Betrauung vor dem 3. Dezember 2009) im Rahmen einer beihilferechtlichen Überprüfung überhaupt an der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße gemessen werden. Ein darüber eingelegtes Rechtsmittelverfahren ist derzeit noch anhängig.

Im Jahr 2014 ergingen interessante Urteile zum sogenannten "Altunternehmerprivileg" (VG Trier vom 3. Juni 2014 und VG Koblenz vom 22. August 2014). Beide Streitfälle erlauben zukünftig Altunternehmer, im Rahmen von Konkurrentenstreitigkeiten um die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen, auch Ihr Altunternehmerprivileg einzubringen, wenn es um die Prognose der Bedienungsqualität geht.

Auslegungsleitlinien zur Verordnung (EG) Nr. 1370/2007:

Am 29. März 2014 wurde die Mitteilung der Kommission über die Auslegungsleitlinien zu der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. Darin erläutert die EU-Kommission, wie sie einzelne Bestimmungen dieser Verordnung interpretiert, weist jedoch darauf hin, dass die rechtsverbindliche Auslegung Sache des EugH bleibe. Aus der Sichtweise der Gesellschaft sticht besonders ein Aspekt hervor, nämlich die Ausführungen zur Direktvergabe. Danach sind kommunale Verkehrsunternehmen, die einen direkt vergebenen Auftrag nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erhalten, verpflichtet, den überwiegenden Teil des öffentlichen Personenverkehrsdienstes selbst zu erbringen. Im Sinne einer rechtssicheren Gestaltung einer Direktvergabe ist - zumindest bis zu einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung - daher zunächst davon auszugehen, dass die maximal zulässige Subunternehmerquote 33,3 % beträgt.

Voraussetzungen für eine Direktvergabe:

Die Vergabekammer Rheinland (Köln) hat in drei wegweisenden Beschlüssen (Beschlüsse vom 29. April 2016) über die Voraussetzungen für eine Direktvergabe von Busverkehrsleistungen an einen internen Betreiber durch eine Gruppe von Behörden sowie mit damit in Zusammenhang stehenden Rechtsschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen ausgeführt. Zentrales Beurteilungskriterium waren insbesondere Aussagen der Vergabekammer zum gemeinsamen Handeln einer Behördengruppe. Der Vergabesenat will hierüber noch entscheiden. Nach unserer Auffassung hat die Gesellschaft jedoch die Anforderungen absolut erfüllt.

Parallelbedienungsverbot:

Der Bayerische VGH hat sich am 8. März 2016 erfreulich über eine etwaige parallele Bedienung von Linien geäußert. Aus der Entscheidung folgt, dass sich Verkehrsunternehmen auch gegen "kreative" Konkurrenz anderer Verkehrsunternehmen erfolgreich zur Wehr setzen können.

Vertrag zur Finanzierung des saarVV:

Weiterhin werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von dem im Jahr 2005 abgeschlossenen Vertrag zur Finanzierung des saarVV, der durch die Einführung eines saarlandweit einheitlichen Preissystems für die Nutzung von Bus, Bahn und Saarbahn (saarVV) zum 1. August 2005 bestimmt, der die Fahrgeldeinnahmen wesentlich beeinflusst. Weiterhin wirkten sich sogenannte "Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste" im Jahresergebnis aus. Dadurch sollen die unterschiedlichen Tarif- und Leistungsgefüge der Unternehmen untereinander ausgeglichen werden.

Folgende existenziell wichtige Verträge wurden als Anschlussregelung zu den zuvor angesprochenen Verträgen abgeschlossen:

- Kooperations- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Saarland, dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland und der Saarländischen-Nahverkehrservice GmbH vom 01.01.2017, gültig bis 31.12.2021.

- 5. Nachtrag zum Vertrag zwischen den verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen und der Studierendenschaften über die Anerkennung deren Studierendenausweise als "saarVV Semesterticket" vom 2. November 2009, gültig bis 30.09.2024.

- Vertrag zur Einnahmenaufteilung (EAV) im saarVV zwischen den verbundzugehörigen Betrieben und der Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH ab 01.01.2018, gültig bis 31.12.2021. Mit "Nachtrag Nr. 2 zum Vertrag zur Einnameaufteilung (EAV) im saarVV ab 01.10.2018" wurde der Vertrag u.a. bis zum 31.12.2024 verlängert.

- Gewährung eines Ausgleichsbetrages an die nach §14 Abs. 1 Satz 3 ÖPNVG berechtigten Unternehmen zur Förderung des Ausbildungsverkehrs gem. §5 Abs. 1 Satz a+b Finanzhilfen der Aufgabenträger des Kooperations- und Dienstleistungsvertrages.

Das Institut Schoebel hat im Jahr 2021 im Auftrag der SNS GmbH ein Gutachten zur Überprüfung des Verteilungsschlüssels erstellt. Konsequenz ist, dass sich der neue Verteilungsschlüssel nach unten orientiert und somit die NVG gesunkene Verbundausgleichszahlungen ausgezahlt bekam. Der im Oktober 2021 geänderte Schlüssel blieb auch im Jahr 2023 konstant. Hervorzuheben ist, dass der festgelegte Einnahmeaufteilungsschlüssel für sämtliche verbundzugehörigen Betriebe jährlich neu ermittelt wird. Somit könnte eventuell die Gesellschaft auch in den Folgejahren geringere Poolausgleichszahlungen erhalten.

Die gezahlten Gelder für die Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste bleiben im Jahr 2023 fast konstant.

Ob und inwieweit dieser Verteilungsschlüssel auch für die Zukunft Bestand hat, ist für die kommenden Jahre nicht vorhersehbar. Eine Überprüfung dieses Verteilungsschlüssels wird jährlich durchgeführt.

Werkstattgesellschaft FSN GmbH:

Die NVG, die Saar-Pfalz-Bus GmbH, das Omnibusunternehmen Zarth GmbH sowie die Dieter Schmidt GmbH gründeten am 21. November 2005 die "FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH". Ziel der Zusammenarbeit ist die Erbringung wettbewerbsfähiger Dienstleistungen für die Fahrzeuge der Partner in Gestalt einer gemeinsamen Werkstattkooperation. Die kartellrechtliche Freigabe wurde mit Verfügung vom 28. September 2005 erteilt. Die Firma Zarth ist am 18. April 2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

SNS GmbH:

Für die Übernahme der unternehmensbezogenen Aufgaben der kommunalen und privaten Nahverkehrsunternehmen im Saarland wurde die "Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, Völklingen" (SNS), gegründet, an der die NVG beteiligt ist. Eine Aufgabe dieser Gesellschaft ist die Einnahmen- und Erlösaufteilung der verbundzugehörigen Betriebe untereinander. Nach Festlegung eines durch Gutachten festgestellten Aufteilungsschlüssels erfolgt seither die Erlösabwicklung über die SNS GmbH.

Ergebnisabführungsvertrag:

Im Jahr 2007 haben die NVG und die NVD einen Ergebnisabführungsvertrag mit dem Ziel der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft geschlossen.

TV-N Saar:

Am 18. Dezember 2008 wurde ein neuer Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar) mit dem KAV Saar, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, KVS GmbH und der Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbH sowie der Neunkircher Verkehrsdienste GmbH abgeschlossen mit dem Ziel, einen wettbewerbsfähigen Tarif zu schaffen, der den bisherigen Beschäftigten Bestandsschutz bietet und gleichsam Neueinstellungen zum Abbau der Fremdvergaben fördert.

Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die NVG:

Die Aufgabenträger betrauten die NVG im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VO 1370/2007 mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr auf den Gebieten der Aufgabenträger, einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste, auf den Gebieten benachbarter Aufgabenträger auf der Grundlage der der NVG am 01.03.2017 erteilten Genehmigungen nach dem PBefG oder während der Laufzeit dieser Dienstleistungsauftrag neu erteilten Genehmigungen mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen und dem sich daraus ergebenden Liniennetz; nter Beachtung der von den Aufgabenträgern gewollten Qualitätsstandards und unternehmensbezogener Anforderungen. Der Dienstleistungsauftrag trat am 01.03.2017 in Kraft und hat eine Laufzeit von zehn Jahren.

Geschäftsverlauf

Die Ergebnisberichterstattung erfolgt an dieser Stelle für das konsolidierte Unternehmen NVG und NVD, da nur eine zusammengefasste Würdigung die betriebswirtschaftlichen Geschehnisse zutreffend abbildet.

2023 2022 Ergebnisveränderung
T€ % T€ % T€
Umsatzerlöse 11.134 95,0 11.730 94,8 -596
Sonstige betriebliche Erträge 589 5,0 641 5,2 -52
Betriebliche Erträge 11.723 100,0 12.371 100,0 -648
Materialaufwand 5.123 43,7 5.427 43,9 304
Personalaufwand 10.910 93,1 9.922 80,2 -988
Abschreibungen 449 3,8 451 3,6 2
Sonstige Steuern 7 0,1 7 0,1 0
Andere betriebliche Aufwendungen 1.321 11,3 1.170 9,5 -151
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0,0 0 0,0 0
Betriebliche Aufwendungen 17.810 152,0 16.977 137,3 -833
Betriebsergebnis -6.087 -52,0 -4.606 -37,3 -1.481
Neutrales Ergebnis 765 6,5 -324 -2,6 1.089
Zinsergebnis -127 -1,1 -45 -0,4 -82
Operatives Ergebnis -5.449 -46,6 -4.975 -40,3 -474
Ausgleichszahlungen außenstehende Gesellschafter -1 0,0 -1 0,0 0
Fehlbetrag vor Leistungen
der Gesellschafter -5.450 -46,6 -4.976 -40,3 -474
Leistungen der Gesellschafter laufendes Jahr 5.450 46,6 4.976 40,3 474
Jahresergebnis 0 0,0 0 0,0 0

Gestiegene periodenfremde und neutrale Erträge stützen das Ergebnis

Vor allem die Verbesserung des neutralen Ergebnisses konnte einen noch stärkeren Anstieg des Fehlbetrags vor Verlustausgleich durch die Gesellschafter vermeiden. Die Folgen der Corona-Pandemie haben sich im Berichtsjahr nicht mehr nennenswert ausgewirkt.

Das neutrale Ergebnis des Vorjahres war vor allem durch die in 2022 erfolgte rückwirkende Änderung des Schwerbehindertenausgleichsschlüssels der Jahre 2014 bis 2021 belastet, was zu einem periodenfremden Aufwand von TEUR 1.013 führte. In 2023 ist hierin vor allem der Zuschuss "Sonderausgleich" des Landkreises betreffend das Linienbündel und jew. für das Vorjahr in Höhe von TEUR 773 (Vj. TEUR 516) enthalten.

Gesamtaufwandsdeckungsgrad sinkt

Der Gesamaufwandsdeckungsgrad (einschließlich Personalaufwand NVD, ohne periodenfremde und neutrale Aufwendungen und Erträge sowie ohne Leistungen der Gesellschafter) sank von 72,6 % im Vorjahr auf 65,8 % in 2023. Dieser Deckungsgrad stellt nach wie vor im Branchenvergleich, unter Beachtung der Rahmenbedingungen, einen guten Wert dar.

Leichter Anstieg der Fahrgeldeinnahmen

Grundsätzlich gilt, dass infolge der seit Jahren im gesamten ÖPNV zurückgehenden Beförderungsfälle die jährlichen Preisanhebungen grundsätzlich lediglich die Aufrechterhaltung des Fahrerlösaufkommens sicherstellen sollen. Zusätzliche Steigerungen erscheinen grds. mit Blick auf die Zukunft schwierig. Gerade deswegen wurden ab dem Jahr 2020 die Tariferhöhungen ausgesetzt.

In 2023 wurden Netto-Verkehrseinnahmen von TEUR 8.077 (Vj. TEUR 7.311) erzielt.

Konstant gestalteten sich im Jahr 2023 die Auswirkungen des Vertrages zur Einnahmeaufteilung (EAV) im saarVV zwischen der Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH und den verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen vom 30. September 2011. Der Einnahmeaufteilungsschlüssel von 8,46% (Vorjahr 8,46%) blieb vorläufig somit gleich.

Die Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen des Jahres 2023 basieren auf festgelegten Prozentsatz von 8,30 % (Vorjahr 8,30 %).

Wesentlich gesunken von TEUR 1.728 auf TEUR 891 sind die Schülerausgleichszahlungen gemäß § 45a PBefG. Die Zahlungen werden als Preis-Kosten-Ausgleich seitens der Regierung und als ÖPNV Pauschale seitens der Kreisstadt Neunkirchen und dem Landkreis Neunkirchen gezahlt.

Entwicklung der statistichen Beförderungsfälle

Die Beförderungsfälle der NVG 2023 betragen: 7.837.763 (Vorjahr 7.705.396) und liegen somit leicht über dem Vorjahresaufkommen.

Bislang wurden für Vergleichszwecke unter Einschluss der Poolausgleichszahlungen die Fahrkartenverkäufe statistisch hochgerechnet. Ausgehend von den eigenen Preis- und Mengengerüsten erfolgte die Annahme, dass die gezahlten Poolausgleichszahlungen eine bestimmte Konstellation von Fahrkartenverkäufen mit sich bringen. Sinkt der Verteilungsschlüssel und werden geringere Verbundausgleichszahlungen realisiert, erfolgt ein Vergleich zu unterschiedlichen Bedingungen, der wohl kaum zutreffende analytische Betrachtungsweisen zulässt. In Zukunft muss verstärkt auf Statistiken des Verbundes zurückgegriffen werden. Momentan signalisiert der leichte Anstiege der Netto-Verkehrseinnahmen einen moderaten Zuwachs der (-statistischen) Beförderungsfälle auf Verbundebene.

Darüber hinaus haben sich vor allem folgende Effekte wesentlich auf die Veränderung der Umsatzerlöse ausgewirkt:

- Wegfall von "Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV", die im Vorjahr TEUR 3.351 betrugen;

- erstmalige Vereinnahmen der Ausgleichszahlung des ZPS für das Deutschlandticket in Höhe von TEUR 1.546;

- Anstieg des. Zuschusses der SNS GmbH für unterlassene Tarifanpassung auf TEUR 929 (Vj. TEUR 407);

- Rückgang der sonstigen Umsatzerlöse um insgesamt TEUR 680.

Ausgleichsleistungen für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste bleiben nahezu unverändert als Gradmesser der sonstigen betrieblichen Erträge.

Die Ausgleichsleistungen für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste des Landes blieben gegenüber dem Vergleichsjahr 2022 fast konstant. Dies erläutert den geringen Unterschied bei den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Die Zunahme der Materialkosten erfolgt erwartungsgemäß durch die Treibstoffkosten

Nach der betriebswirtschaftlichen Verrechnung mit den zahlreichen Staatshilfen, wie zum Beispiel "Schulverstärker" sowie der Anpassung des Sonderausgleichs des Landkreises Neunkirchen an die aktuelle Kostensituation war die Ertragslage der Gesellschaft in geringerem Maßer mit Materialaufwand als im Vorjahr belastet. Ursächlich für den Rückgang der Treibstoffkosten war einerseit ein Preiseffekt, da der Durchschnittsaufwand für den Dieselverbrauch von €/l 1,44 in 2023 auf €/l 1,22 gesunken ist. Darüber hinaus verminderten sich vor allem die variablen Kostenarten durch einen Rückgang der eigenen Nutz Wagen Kilometer der Gesellschaft von 3.743.193 auf 3.725.491.

Neueinstellungen und Tarifabschlüsse wirken sich aus

Von Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage ist die Veränderung des Personalaufwandes der NVG und der Tochter NVD in der konsolidierten Betrachtungsweise, speziell im Bereich der Beschäftigten im Fahrdienst der NVG. Die Aufwendungen bei der Tochter NVD veränderten sich im Wesentlichen durch Tarifanpassungen und im Durchschnitt zwei Personalabgängen, während sich in den Personalkosten bei der NVG besonders die Personalzugänge aufwandswirksam niederschlagen. Belastend haben sich ein beiden Gesellschaften die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien niedergeschlagen. Hier wird deutlich, dass Personaleinstellungen momentan ausschließlich bei der NVG vorgenommen werden. Ursächlich für den restlichen Aufwandsanstieg waren die üblichen tariflichen Anhebungen, jedoch enthält das Jahr 2023 auch die Wechselwirkung der Tarifanpassung des Vorjahres und des laufenden Jahres. Zukünftig ist damit zu planen, dass die Tarifabschlüsse zu deutlichen Kostensteigerungen führen werden. Insgesamt beschäftigte die NVG im Berichtsjahr durchschnittlich ca. 159 (Vorjahr 153) Mitarbeiter. Die Beschäftigtenzahlen der Tochter NVD liegen in der Durchschnittsbetrachtung bei 28,75 (Vorjahr 30,5) Mitarbeiter. Dies erklärt den höheren Personalaufwand in der Konzernbetrachtung im Wesentlichen aus der beschriebenen Veränderung bei der Mutter NVG und der Tochter NVD. Begründet werden die Neueinstellungen durch Rücknahme von Subunternehmerläufen, die dadurch selbst günstiger gefahren werden können, ebenso durch zusätzlich bestellte Leistung.

Auslaufende Abschreibungsbeträge werden sich vermehren

Obwohl sich die Gesellschaft vehement um die Nutzung von Förderprogrammen der Regierung bemüht, verbleibt bei notwendigen Verbesserungen der Infrastruktur ein zu finanzierender Eigenanteil. In den letzten Jahren kamen in den geringeren Abschreibungsbeträgen besonders die auslaufenden Abschreibungsreihen älterer Omnibus Jahrgänge zum Ausdruck. Zukünftig erwartet die Gesellschaft, dass die Beträge durch die geänderte Finanzierungspolitik vor allem im Rahmen der Omnibusbeschaffungen weiterhin zurückgehen. Im Jahr 2023 liefen auch wiederum einige Abschreibungsreihen der Omnibusse und einiger ERP Programme aus.

Geringer Anstieg der anderen betrieblichen Aufwendungen

Verantwortlich für den leichten Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren vornehmlich Aufwendungen für Wartung und Reparaturen, für den Selbstbehalt betreffend den Scherbeschädigtenausgleich, für Reprässentation und Bewirtung und für Regiekosten Verbundtariv SaarVV.

Vermögenslage und finanzielle Leistungsindikatoren

31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
T€ % T€ % T€
Aktivseite
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 3.408 41,7 3.364 38,9 44
Finanzanlagen 52 0,5 52 0,5 0
Langfristig gebundenes Vermögen 3.460 42,2 3.416 39,4 44
Sonstige Vorräte 66 0,8 85 1,0 -19
Kurzfristige Forderungen 4.347 53,1 5.041 58,2 -694
Flüssige Mittel 312 3,9 120 1,5 192
Kurzfristig gebundenes Vermögen 4.725 57,8 5.246 60,7 -521
8.185 100,0 8.662 100,0 -477
Passivseite
Eigenmittel 844 10,3 844 9,7 0
Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.117 13,6 1.037 12,0 80
Pensionsrückstellungen 246 3,0 265 3,1 -19
Langfristige Verbindlichkeiten 999 12,2 1.094 12,6 -95
Langfristig verfügbare Mittel 3.206 39,1 3.240 37,3 -34
Kurzfristige Fremdmittel (Kurzfristige Schulden) 4.979 60,9 5.422 62,6 -443
8.185 100,0 8.662 100,0 -477

Entwicklung Bilanzsumme

Die Bilanzsumme hat sich um TEUR 477 auf TEUR 8.185 reduziert. Dies resultiert auf der Aktivseite vor allem aus gesunkenen Forderungen. Auf der Passivseite haben hierzu vor allem verminderte kurzfristige Verbindlichkeiten beigetragen. Gegenläufig haben sich insbesondere der Sonderposten für Investitionszuschüsse sowie die kurzfristigen Rückstellungen entwickelt.

Rückgang Forderungen

Entscheidend für die Entwicklung der Vermögenlage waren in erster Linie die eindeutigen Veränderungen der kurzfristigen Bereiche sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz. Die Verminderung der Forderungen ergibt sich maßgebleuch aus dem Wegfall von Ansprüchen aus "Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV" gegenüber dem Lande. Diese betrugen zum 31.12.2022 TEUR 1.575.

Sonderposten für Investitionszuschüsse leicht gestiegen

Im Berichtsjahr wurde dem Sonderposten ein Zuwendung betreffend "Bargeldloses Zahlen und digitalte Komponenten" in Höhe von TEUR 213 und für "Kunden-W-LAN-Omnibusse" in Höhe von TEUR 19 zugeführt. Diesen standen planmäßige Auflösungen von TEUR 152 entgegen.

Fremdkapitalanteil sinkt

Die vertragskonforme Tilgung und Darlehensneuaufnahmen in geringerer Höhe führten zu einem Abbau der betrieblichen Darlehen.

Abnahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten

Dies ergibt sich vor allem aus gesunkenen Verbindlichkeiten aus Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen an das Land als Folge der in 2022 erfolgten Korrektur der Ausgleichszahlung für das Jahr 2022.

Darüber hinaus nutzte die Gesellschaft Ihre Kontokorrentlinie weniger als im Vorjahr, was in der stichtagsbedingten ABnahme der kurzfristigen Bankverbindlichkeiten zum Ausdruck kommt.

Finanzlage

Die Liquiditätsabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit (TEUR 9.196) und aus Investitionstätigkeit (TEUR 444) konnten vollständig durch Zuflüsse aus dem Finanzierungsbereich (TEUR 9.971) gedeckt werden. Die Finanzmittelzuflüsse aus Finanzierungstätigkeit beinhalten im Wesentlichen mit TEUR 5.222 den Verlustausgleich der Gesellschafter und mit TEUR 4.975 Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Chancen- und Risikobericht

Die Zukunftsperspektiven und die Chancen der Gesellschaft im ÖPNV-Ordnungsrahmen wurden bereits im ersten Abschnitt eingehend geschildert, an dieser Stelle wird mehr auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Zur Risikoanalyse wurde hierzu speziell im Jahr 2005 ein EDV-gestütztes Risikofrüherkennungssystem eingeführt, welches die folgenden Schwerpunktthemen identifiziert hat.

Die Gesellschaft ist unvermindert in hohem Maße von den Verlustausgleichszahlungen der Anteilseigner abhängig. Entscheidend für den Fortbestand der Gesellschaft wird in Zukunft sein, inwieweit eine Steigerung der eigenen Ertragskraft zu realisieren ist und die Anteilseigner Willens und in der Lage sind, weiterhin die Gesellschaftsaktivitäten mit zugesagten Kapitalhilfen zu unterstützen. Insoweit kann es sich hier um ein bestandsgefährdendes Risiko handeln. Die Signale der Gesellschafter gehen jedoch nach wie vor in Richtung vollumfänglicher Unterstützung, wie die durchgeführte Betrauung zeigen lässt, so dass wir von einer mehr als geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgehen.

Auf das Risiko, dass nicht sämtliche Kriterien des "Altmark-Trans-Urteils" erfüllt sein könnten, wurde bereits ausführlich eingegangen.

Derzeit sind insbesondere mit der Betrauung der NVG und mit der erfolgten Neuvergabe sämtlicher Linienverkehre zum 1. März 2017 jedoch geeignete Gegenmaßnahmen und Strukturveränderungen eingeleitet worden. Deshalb ist das Risiko für die Gesellschaft überschaubar und die Eintrittswahrscheinlichkeit eher als gering einzustufen. Durch eine gutachterliche Stellungnahme eines externen Dienstleisters wurde der Gesellschaft die Erfüllung der Direktvergabevoraussetzungen bescheinigt.

Die Neuordnung des Schülerausgleichs ist bereits vollzogen und führte zu Ausgleichsleistungen durch die Regierung als auch durch die Stadt Neunkirchen und den Landkreis Neunkirchen. Die letztendliche Höhe der Gelder wird mittels Endabrechnungsbescheid anhand tatsächlicher Stromdaten ermittelt und bringt sodann das Risiko einer nachträglichen Kürzung mit sich. Die Gesellschaft geht jedoch von einem überschaubaren Risikopotenzial aus, da nach anfänglicher Erstkorrektur sich die Höhe auf einem gewissen einschätzbaren Niveau befinden wird. Weitere Ausgleichszahlungen betreffen die sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste der SNS GmbH. Infolge des Abschlusses einer Anschlussfinanzierung wurde das Risiko des Zahlungsausfalls, zwar zu reduzierten Konditionen, aber für eine längere Übergangszeit vermieden.

Ein momentanes Restrisiko verbleibt für die Gesellschaft im Hinblick auf den Einnahmenaufteilungsschlüssel, der momentan jährlich verifiziert wird. Sollte dieser für die NVG zuungunsten nach unten korrigiert werden, wie dies beispielsweise vergangenes Jahr der Fall war, kann dies zu Einnahmeausfällen führen, deren Größenordnung noch nicht einschätzbar ist.

Der Auftraggeber der ehemaligen Linienbündel 1.2 bis 1.4 hat seine Ausgleichsleistungen für die Bedienung der Linien ab dem 1. März 2017 mit festen Vorauszahlungen verlängert. Diese sind mit der Auflage verbunden alljährliche Nachkalkulationen zu erstellen und durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen testieren zu lassen. Das Risiko, dass diese Gelder zukünftig entfallen könnten, ist durch die getroffenen Vereinbarungen als relativ gering einzuschätzen.

Die Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen des Jahres 2023 basieren auf dem Bescheid des Landesamtes für Soziales. Da die Schwerbeschädigtenausgleichsleistungen seit Jahren Schwankungen unterliegen, kann an dieser Stelle zwar nicht von einem deutlich bestehenden Risiko gesprochen werden. Die jedoch unerwarteten hohen Rückzahlungen für die vergangenen Jahre bestätigten aber die Vakanzen in diesem Bereich.

Eine gravierende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der NVG wird derzeit nicht gesehen, aber momentan gilt es die angespannte finanzielle Situation zu meistern und die hohen positiven wie negativen Außenstände abzubauen. Signifikant in Zukunft werden sich Treibstoffkosten und die neuen Tarifabschlüsse im Lohn- und Gehaltsbereich niederschlagen. Die demographische Entwicklung kann wohl zur Reduzierung der beförderten Fahrgäste beitragen, jedoch wurden ausreichend Neustrukturierungen in die Wege geleitet, welche die Gesellschaft am Markt gut positioniert.

Die Geschäftsleitung hat noch geeignete Gegenmaßnahmen zur Kostenreduzierung geplant, die aber erst noch durch die Gremien beschlossen werden muss. Da die NVG eine innovative Gesellschaft mit permanentem Restrukturierungspotenzial ist, werden in Zukunft noch weitere Verbesserungen der Ertragslage geschaffen werden.

Dem Risiko aus der ergangenen EuGH Rechtsprechung bezüglich der Rechtsform der NVG AG, hatte die Gesellschaft durch einen Formwechsel im Jahr 2012 von einer AG hin zu einer GmbH entgegnet.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Finanzinstrumente

Zu den im Unternehmen bestehenden risikolosen Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind meistens die Ausnahme. Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist eine absolut konservative auf Sicherheit angelegte Politik.

Zahlungsstromschwankungen sind selten und können sich aus der manchmal langfristigen Natur der Forderungen ergeben, wie z.B. Verlustausgleichszahlungen, Fördergelder, Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG etc. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt. Dem Risiko einer Unterversorgung mit finanziellen Mitteln wurde entgegengewirkt und die Kontokorrentlinien deutlich erweitert.

Sobald bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Langfristig finanzierte sich in der Vergangenheit die Gesellschaft über Bankkredite bei der Sparkasse Neunkirchen, mit der eine langjährige Geschäftsbeziehung besteht. Auf die Erhöhung der Kontokorrentlinien wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen. Im Jahr 2023 wurde kein Darlehen für die Beschaffung von Omnibussen in Anspruch genommen, sondern alternativ über Leasing finanziert.

Risikoberichterstattung Coronavirus

Die Corona-Krise hatte bis zum Jahr 2022 auch für die Neunkircher Verkehrs GmbH und Neunkircher Verkehrsdienste GmbH gravierende Auswirkungen. Im Berichtsjahr ergaben sich hieraus keine nennenswerten Auswirkungen mehr.

Dies betraf in Vorjahren den neben dem Ausfall an Fahrgeldeinahmen, bedingt durch die landesweite Schließung der Schulen, Kitas auch Aufwendungen für die Bereitstellung von Home-Office-Arbeitsplätzen bzw. durch Kurzarbeit. Des Weiteren fielen erhöhte Aufwendungen für Hygienemaßnahmen für Mitarbeiter/-innen sowie in Fahrzeugen und Gebäuden an.

Um den Schaden für die ÖPNV-Betriebe in Deutschland abzumildern, hatte der Bund daraufhin die jährlich den Bundesländern zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. € auch für das Jahr 2023 verlängert.

Die Gesellschaft hatte darauf hin geeignete Gegenmaßahmen eingeleitet in Gestalt der Beanspruchung des ÖPNV-Rettungsschirms.

Die erwarteten Corona-Schäden im Jahr 2023 aus der Umsatzminderung im saarVV, aus der Umsatzminderung im Haustarif bzw. Übergangstarif in benachbarte Verkehrsverbünde sowie Schäden aus der Minderung der Erstattungsleistung nach SBG IX (Schwerbehindertenausgleich) wurden durch entsprechende Billigkeitsleistungen ausgeglichen.

Darüber hinausgehende Risiken mit wesentlichem - negativen - Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie bestandsgefährdende Risiken, sind derzeit nicht erkennbar.

Prognosebericht

Besonders geprägt von den Personalkosten und der ungünstigen Entwicklung am Treibstoffmarkt werden die Verlustausgleichzahlungen der Gesellschafter vermutlich von ca. EURO 6.104.000 (2024) auf EURO ca. 6.577.000 (2025) ansteigen. Der kalkulierte Kostenanstieg des Personalaufwands enthält die Steigerungen der Tarifabschlüsse für 2024 und 2025.

Die Verkehrseinnahmen generell können bedingt durch den demografischen Wandel und den damit vermutlich einhergehenden Verlust von Beförderungsfällen sowie der starken Subventionsabhängigkeit (Einnahmenaufteilungsschlüssel, Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen, Ausgleich § 45a PbefG etc.) keinen starken Beitrag zur Verbesserung der Ertragslage leisten. Die Gesellschaft geht aber davon aus, dass sich die Tarifreform positiv dahingehend auswirkt, dass der Rückgang der Beförderungsfälle zumindest zukünftig aufgefangen bzw. milder gestaltet werden kann.

Gerade der aktuell eingetretene deutliche Verlust an Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen (reduzierter Prozentsatz auf ca. 8,3%), beschert der Gesellschaft jährliche Einbußen von ca. EUR 300.000 an Verkehrseinnahmen. Gelingen wird es aller Voraussicht nach dagegen, die Pandemieschäden der vergangenen Jahre aufzufangen und weitere Kostensteigerungen durch Normalisierung der Kapazitätsauslastung zu erreichen.

Lediglich stabilisierend werden sich die Ausgleichsleistungen des Landes zum Ersatz für den Verzicht auf die Anpassung der Fahrtarife bemerkbar machen.

Bis ins Jahr 2027 wird der Materialaufwand im Zeitablauf deutlich durch preis- und mengenbedingt gestiegene Treibstoffkosten (Eigenvergabe) beeinflusst sein und zudem durch die Neuordnung der Busbeschaffungen (Leasingkosten).

Eine weitere Optimierung der Subunternehmervergabe wird durch die momentan bestehenden marktwirtschaftlichen Voraussetzungen kaum erreichbar sein,

Nach Ausschöpfung nahezu sämtlicher Kostenreduzierungsmöglichkeiten in den letzten Jahren, werden auf absehbare Zeit keine Potenziale mehr im Personalaufwand zur Verfügung stehen.

Das Ausscheiden von Rentenbezugsberechtigten und den in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern, nach Berücksichtigung des Verbrauchs der Altersteilzeitrückstellung, bietet keinen eingeplanten Kostenvorteil mehr in den kommenden Jahren. Die zu besetzenden Stellen müssen nachbesetzt werden.

Nach Berücksichtigung der geplanten tariflichen Anhebungen in den Jahren 2023 bis 2027 wird bei der NVG mit einer beträchtlichen Anhebung der Personalkosten zu rechnen sein. Gleichsam werden sich bei der Tochter NVD die tariflichen Anhebungen in den Kosten niederschlagen, wobei sich durch fehlende Ersatzeinstellungen und durch natürliche Rentenabgänge Einsparpotenziale einstellen werden. Für die Jahre 2023 bis 2027 wird insgesamt mit Kosten für die tariflichen Anhebungen und Ersatzeinstellungen von ca. € 2.000.000,00 kalkuliert.

Im Gegenzug zur Mehrbelastung der Materialaufwendungen infolge von Leasingkosten, werden sich die Abschreibungsbeträge mangels Businvestitionen in geringem Umfang in den Jahren bis 2027 zeigen. Die Gesellschaft hat sich selbst auferlegt, dass die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nur in Höhe der üblichen Preisindizes ansteigen werden.

 

Neunkirchen, den 28. November 2024

Neunkircher Verkehrs-GmbH
NVG

Koch

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 der "Neunkircher Verkehrs GmbH" - NVG den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die "Neunkircher Verkehrs GmbH" - NVG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der "Neunkircher Verkehrs GmbH" - NVG, Neunkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der "Neunkircher Verkehrs GmbH" - NVG, Neunkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Jahresabschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Saarbrücken, den 04.12.2024

W+ST PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Richard Boßlet, Wirtschaftsprüfer

Roman Woll, Wirtschaftsprüfer

Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Geschaftsführer hat den Aufsichtsrat der Gesellschaft wahrend des Berichtszeitraumes regelmaBßig über die Geschaftsentwicklung und über die Lage des Unternehmens schriftlich und mündlich unterrichtet. In drei Aufsichtsratssitzungen wurden alle wichtigen Vorgange gemeinsam erörtert und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der vorliegende Jahresabschluss für das Jahr 2023 ist durch die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden.

Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der uneingeschrankte Bestatigungsvermerk wurde erteilt.

Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigt den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist.

Es wird beantragt, Geschaftsführung und Aufsichtsrat durch die Gesellschafterversammlung für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Die Gesellschafter hatten für 2023 laut Gesamtfinanzplan eine Kapitalhilfe von € 5.449.675,22 zu leisten.

Der Aufsichtsrat schlagt der Gesellschafterversammlung vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Sitzung am 17.12.2024 festgestellt.

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