CAT-GmbH
Kleinheubach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.937,00 |
4.164,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.937,00 |
4.164,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.400.157,04 |
1.258.320,88 |
| I.
Vorräte |
49.138,74 |
44.417,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.072.973,85 |
990.764,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.654,06 |
8.770,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
278.044,45 |
223.138,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.985,64 |
3.101,17 |
| Aktiva |
1.409.079,68 |
1.265.586,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.227.616,52 |
1.103.832,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.078.832,46 |
945.620,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
123.784,06 |
133.211,50 |
| B.
Rückstellungen |
53.140,73 |
49.587,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.322,43 |
112.165,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
128.219,43 |
108.198,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
103,00 |
3.966,82 |
| Summe
Passiva |
1.409.079,68 |
1.265.586,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den Vorschriften des deutschen
Handelsrechts erstellt. Nach den Größenmerkmalen
des § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264 a Abs. 1 HGB
handelt es sich bei der CAT GmbH um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Weitere Angaben nach den Bestimmungen
der §§ 264 und 265 HGB waren nicht vorzunehmen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31.12.2022
wurden als Vortrag unverändert übernommen.
Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungshilfen wurden
nicht in Anspruch genommen. Von der Inanspruchnahme von
Bewertungswahlrechten hat die Gesellschaft keinen Gebrauch
gemacht.
Währungsumrechnung:
Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen waren
ausschließlich in Euro vorhanden. Positionen in
fremder Währung lagen daher zum Bilanzstichtag nicht
vor. Einer Umrechnung bedurfte es insoweit nicht.
Entwicklung des Anlagevermögens unter Angabe der
Abschreibungen:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Sie wurden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben. Selbsterstellte
Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert
(§248 Abs. 2 HGB).
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen.
Kosten für Reparatur von Sachanlagen wurden
grundsätzlich erfolgswirksam verrechnet.
Die Abschreibung neu erworbener Sachanlagen erfolgte
nach der linearen Methode.
Die im Kalenderjahr 2023 angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter waren einer selbständigen
Nutzung fähig. Die Abschreibung erfolgte gem. § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe.
Vorräte:
Unter den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Handelswaren mit den
Anschaffungskosten und die fertigen Erzeugnisse mit den
Herstellungskosten bewertet. Sofern die Werte am
Abschlussstichtag niedriger waren, wurde dies bei der
Bewertung beachtet. An der Bestandsaufnahme habe ich
auftragsgemäß nicht teilgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Kundenforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Sonstige Rückstellungen:
Die sonstigen Rückstellungen wurden jeweils in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum
Bilanzstichtag erforderlich war, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten der Gesellschaft abzudecken (§253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen
Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse:
Weitere Haftungsverhältnisse bestanden zum
31.12.2023 nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Es bestanden am Abschlussstichtag keine weiteren
sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d.
§ 285 Nr. 3 HGB.
Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung:
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde auch nach dem
Gesamtkostenverfahren des § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
sowie Periodenfremde Aufwendungen und Erträge:
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
i.S.d. § 277 Abs. 4 S. 2 HGB sowie periodenfremde
Erträge und Aufwendungen i.S.d. 277 Abs. 4 S. 3 HGB
waren nicht angefallen. Weitere Erläuterungen zur
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung waren nicht
notwendig.
Mitglieder der Geschäftsführung:
Fatih Torun
sonstige Berichtsbestandteile
Kleinheubach, 31.03.2025
Fatih Torun
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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