Metallbau Wallner GmbH
Römerfeld 1, 83209 Prien a. Chiemsee, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Wallner seit 3.5.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Johann Wallner | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metallbau Wallner GmbHPrien a. ChiemseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang 2011der Fa. Metallbau Wallner GmbHA. Grundlagen der RechnungslegungDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des HGB §§ 266 und 275. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 HGB nicht angegeben. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. 2. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen bzw. degressiven Methode. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. 3. Vorräte werden nach folgenden Grundsätzen bewertet: Fertige Erzeugnisse und Waren sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden - soweit erforderlich - vorgenommen. 5. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 6. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert angesetzt. 7. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. 8. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. 9. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEin grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausstehende Einlagen waren nicht vorhanden. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen Steuernachzahlungen, Gewährleistungsverpflichtungen, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, rückständige Urlaube und Sozialkosten sowie Tantiemeansprüche. Angaben gem. § 42 III GmbHG Gegenüber dem Alleingesellschafter und ihm nahestehenden Personen bestehen Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonten; zum 31.12.2011 weisen diese folgende Salden aus:
E. Sonstige AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Alleingeschäftsführer, Herrn Johann Wallner, geführt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Prien/Ch., 13.12.2012 Johann Wallner, Geschäftsführer |
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