Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
KIV Verpackungen GmbH
Julius-Pintsch-Ring 28, 15517 Fürstenwalde/Spree, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Dawid seit 11.11.2024 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KIV Verpackungen GmbHFürstenwalde/SpreeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024der KIV Verpackungen GmbH, Fürstenwalde/Spree1. Grundlagen des Unternehmens Die KIV Verpackungen GmbH (im folgenden „KIV“) ist eine 100-prozentige Tochter der GROUPE GUILLIN SA, Ornans, Frankreich (im folgenden „Groupe Guillin“). Die Gesellschaft ist im Bereich der Herstellung und des Vertriebes von vielfältigen Verpackungslösungen für die Lebensmittelindustrie tätig. Verpackungen aus Kunststoff werden vor Ort produziert oder innerhalb der Gruppe zugekauft, Papier- und Kartonbasierte Produkte werden hauptsächlich innerhalb der Gruppe zugekauft. Ab dem Jahr 2025 wird die Gesellschaft als Vertriebs- und Logistikunternehmen weitergeführt, nachdem die Produktion zum Ende des Jahres 2024 stillgelegt wurde. Die Vertriebsaktivitäten finden mit Schwerpunkt auf dem deutschsprachigen Markt statt, wobei aufgrund der Einbindung in die internationale Gruppe ein weltweiter Marktzugang sichergestellt ist. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs 2.1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Die deutsche Volkswirtschaft und der Markt für Lebensmittelverpackungen erlebten 2024 ein weiteres Jahr der Rezession mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2% zum Vorjahr. Für kunststoffbasierte Verpackungslösungen setzte sich damit der stagnierende Trend in diesem Segment fort. Die Einführung des Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), das am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, regelt die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds, aus dem die Kosten für die Abfallbewirtschaftung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für die Reinigung des öffentlichen Raums und für Sensibilisierungsmaßnahmen bezahlt werden und sorgt ebenfalls für eine weitere bürokratische Belastung sowie wachsende Kosten der Unternehmen in der Verpackungsbranche. Die Regelungen des Gesetzes gelten ab dem 1. Januar 2024 und verpflichten Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, zu denen u.a. To-Go-Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebehälter und -becher gehören, zur Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds. Aufgrund vieler Unklarheiten, sorgt dieses Gesetz für zusätzlichen Aufwand in der Kategorisierung von Produkten sowie der Einbehaltung der Gebühren. Für die Dokumentation ist eine externe Prüfung erforderlich. 2.2. Unternehmensentwicklung Eine stagnierende Nachfrage nach Lebensmittelverpackungen führte bei hohen Produktionskapazitäten zu zunehmenden Preisdruck im gesamten Markt. Um dem entgegenzuwirken, wurden 2023 die Verkaufs- und Kundenserviceteams neu organisiert und verstärkt. Es wurden verschiedene neue Tools zur Verkaufsunterstützung eingeführt, um mit neuen Produkten des Unternehmens und der Gruppe langfristig neue Kunden auf neuen Märkten gewinnen zu können. Der Umsatz des Unternehmens ist im Geschäftsjahr 2024 trotz der Maßnahmen um etwas mehr als 8 % gesunken, da die Verkaufspreise zugunsten einer höheren Marge sehr zurückhaltend angepasst wurden. Der Umsatzrückgang resultiert auch aus einer Optimierung des Kundenportfolios. Die Marktentwicklung, Wettbewerbssituation und gestiegenen Produktionskosten der letzten Jahre waren schließlich die Gründe dafür, das Unternehmen neu zu strukturieren. Die Gesellschafter der KIV Verpackungen GmbH haben entschieden, die Gesellschaft ab dem 1. Januar 2025 als ein Vertriebs- und Logistikunternehmen zu führen. Folglich werden nur solche Funktionen vorgehalten, die zur Aufrechterhaltung, Unterstützung und Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, deren Einkauf zukünftig bei anderen europäischen Unternehmen der Groupe Guillin oder dritten Unternehmen erfolgen soll. Das Arbeitsverhältnis der übrigen Mitarbeiter wurde aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Die Stilllegung der Produktion und der Personalabbau erfolgten schrittweise ab der zweiten Jahreshälfte 2024. Dieser Schritt ist für die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität zwingend erforderlich und wird die Zukunft des Unternehmens sichern. 2.3. Personal- und Sozialbereich Zum Ende des Geschäftsjahres gehörten 63 Mitarbeiter (Vj: 115) zur Belegschaft des Unternehmens. Davon wurde ein Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt. Der Personalabbau zum Jahresende war Teil des Restrukturierungsplans. In der Produktion wurde in einem 3-Schicht System gearbeitet. In den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz, Berufsunfälle u.a. haben sich im Geschäftsjahr keine Vorkommnisse, wie schwere Unfälle ereignet. Die Gesellschaft ist nach ISO 9001, HACCP und nach ISO 50001 zum Energiemanagement zertifiziert. 2.4. Leistungskennzahlen Die Unternehmenssteuerung erfolgt primär anhand finanzieller Leistungskennzahlen wie Umsatz und Rohmarge. 3. Darstellung der Lage 3.1. Ertragslage Der negative Absatztrend hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr fortgesetzt. Neben dem anhaltend hohen Wettbewerb unter inländischen und ausländischen Anbietern fehlte es von makroökonomischer Seite bei einem Nullwachstum in Deutschland an Impulsen. Die im Markt vorhanden Produktionskapazitäten konnten so nicht ausgelastet werden und verschärften den Preisdruck in der Branche. Zusätzlich belasteten die EWKFondsG-Gebühren und der damit verbundene bürokratische Aufwand das Geschäft. Insgesamt wurde ein Umsatz von rund TEUR 32.298 (Vj: TEUR 35.341) erzielt. Der Materialaufwand verringerte sich bei einer rückläufigen Produktion im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 22.422 auf TEUR 20.822. Das Produktionsumfeld verzeichnete weniger Volatilität im Jahresverlauf, insbesondere in den Bereichen Inflation, Energiekosten und Rohstoffmärkte, wodurch die Rohmarge* als wesentlicher Werttreiber mit 38% relativ stabil blieb (Vj: 36%). Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024 ein betriebliches Rohergebnis von rund TEUR 15.322 nach TEUR 14.240 im Vorjahr. Der Anstieg in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 5.550 im Vorjahr auf TEUR 6.606 erklärt sich vor allem durch Abgänge von Sachanlagen unter Buchwert i. H.v. TEUR 345 und dem erfassten Aufwand aus den abzuführenden EWKFondsG Gebühren i. H.v. TEUR 528. Die Abgänge unter Buchwert beinhalten ausschließlich nicht mehr verwendbare und unverkäufliche Ausrüstungsgegenstände und Infrastruktur des still gelegten Produktionsbereichs. Es handelt sich um einen einmaligen außergewöhnlichen Verlust. Die Personalkosten von TEUR 5.715 liegen rund 9% über dem Vorjahreswert (TEUR 5.230) und beinhalten die Sondereffekte aus der Restrukturierung. Für Abfindungszahlungen wurden davon TEUR 906 aufgewendet. Im Zinsaufwand sind die Kosten für die variabel verzinste Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen (Cash-Pool-Verbindlichkeit) i. H. v. TEUR 816 (Vj: TEUR 972) abgebildet. Die Ermittlung erfolgt anhand der Entwicklung des von der EZB veröffentlichten Referenzzinssatzes Euro Short-Term Rate (€STR). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus einem Forderungsverzicht der Gläubigerin i. H. v. TEUR 2.000. Die langfristige Reduktion der Schuldenlast und ein stabiles operatives Ergebnis bilden die finanzielle Basis des Unternehmens für die kommenden Geschäftsjahre. Außerdem sind Buchgewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen i. H. v. TEUR 1.063 in dieser Position erfasst. Der Großteil des vorhandenen Maschinenparks (Thermoformmaschinen) und produktionsbezogene Ausrüstungsgegenstände wurden in dieser Höhe aus dem Sachanlagenvermögen verkauft. Der Nettoeffekt aus den beschriebenen Anlagenabgängen ist positiv und beziffert sich auf TEUR 718 (TEUR 1.063 - TEUR 345). Berücksichtigt man daneben den Ertrag aus dem Forderungsverzicht i.H.v. TEUR 2.000 sowie die Abfindungszahlungen i.H.v. TEUR 906 im Personalaufwand ergibt sich ein Saldo von TEUR 1.812 (TEUR 2.000 + TEUR 718 - TEUR 906) aus Sondereffekten. Die KIV Verpackungen GmbH schließt das Geschäftsjahr mit einen Jahresüberschuss von TEUR 553 (Vj: TEUR 791) einschließlich Sondereffekten ab. 3.2. Vermögens- und Finanzlage Die in Folge der Restrukturierungsentscheidung getätigten Desinvestitionen im Maschinenpark verringerten das Anlagevermögen erheblich. Das Anlagevermögen verringerte sich im Saldo um TEUR 3.371 von TEUR 5.894 auf TEUR 2.523. Davon entfielen auf die planmäßigen Abschreibungen TEUR 818. Das Umlaufvermögen in Relation zur Bilanzsumme beträgt unverändert 22 %, in absoluten Zahlen betrachtet sinkt es im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.225. Ursächlich für den Rückgang war der Abbau von Rohstoffvorräten sowie ein niedrigerer Forderungsbestand zum Jahresende. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund TEUR 5.147 verringert. Ursächlich für den Rückgang war vor allem die Produktionsstillegung im abgelaufenen Geschäftsjahr und dem damit einhergehenden Verkauf nicht mehr benötigten Anlage- und Umlaufvermögens. In den Rückstellungen sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung in Höhe von TEUR 534 enthalten. Für die neu eingeführte Abgabe nach dem EWKFondsG wurden Rückstellungen i. H. v. TEUR 528 gebildet. Eine Finanzierung über mittel- bis langfristige Verbindlichkeiten erfolgt nicht. Die Finanzierung wird gewährleistet über den Cash-Pool der Groupe Guillin. Für die aus dem Cash-Pool resultierende Verbindlichkeit erhält die Kapitalgeberin eine variable Verzinsung. Die Verbindlichkeiten innerhalb der Gruppe verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.621 auf TEUR 15.347. Für einen Teil der Verbindlichkeiten wurde seitens der Groupe Guillin ein Verzicht in Höhe von TEUR 2.000 erklärt. Aufgrund der gesicherten Gruppenfinanzierung wurden keine Bankdarlehen aufgenommen. Außerbilanzielle Leasingverpflichtungen sind von untergeordneter Bedeutung. Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen sind stets - i.d.R. unter Erzielung von Skontoerträgen - durch schnelle Zahlung erfüllt. 3.3. Gesamtaussage Der Umsatz und der Jahresüberschuss lagen unter den Erwartungen, während die erzielte Rohmarge leicht über den Erwartungen lag. Das Jahresergebnis der KIV Verpackungen GmbH ist vor dem Hintergrund der Restrukturierungsentscheidung und den beschlossenen und bereits umgesetzten Maßnahmen zu bewerten. Aus Sicht der Unternehmensleitung ist die Leistung insgesamt zufriedenstellend. 4. Hinweise auf Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Wir sind gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen. Dabei wird unter dem Begriff Risiko eine negative Abweichung von den Unternehmenszielen verstanden, die durch ein Ereignis, welches mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit in der Zukunft eintritt, hervorgerufen wird. Die KIV Verpackungen GmbH arbeitet für das Erkennen wesentlicher Risiken mit einem Kontroll- und Risikomanagementsystem als Bestandteil der Unternehmensplanung. Die eingesetzten Steuerungs- und Überwachungssysteme werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt, um ein möglichst hohes Maß an Risikobewertung und Sicherheit zu gewährleisten. 4.1. Risiken Aufgrund der Umwandlung des Unternehmens in ein Vertriebs- und Logistikunternehmen werden in diesem Bericht die Risiken, die mit einer Produktionsstätte verbunden sind, nicht mehr erwähnt. Die Auswirkungen des Konflikts in der Ukraine und im Nahen Osten sowie der Energiekrise dauern noch an und sind bis heute nicht abschätzbar. Veränderte geopolitische Ausrichtungen, die sich ständig weiterentwickeln, können sich auch auf die wirtschaftlichen Aktivitäten in Europa auswirken, so dass es derzeit nicht möglich ist, alle potenziellen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, ihre Kunden, Lieferanten und die Wirtschaft im Allgemeinen abzuschätzen. Die genaue Bewertung des Risikos ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifizierbar und hängt von der Entwicklung der Situation ab, die das Management genau beobachtet. Auf europäischer Ebene wurde die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien sowie aller Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen, die darauf abzielt, bestimmte Regeln auf europäischer Ebene zu harmonisieren, bekannt als PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) verabschiedet. Diese Verordnung hat eine Reihe von Maßnahmen wie Kennzeichnungspflichten, festgelegte Recyclingquoten und ein Verbot von bestimmten Einweg-Kunststoffverpackungen mit Umsetzungsfristen auf nationaler Ebene bis 2030 beschlossen. Die konkreten Auswirkungen auf das Unternehmen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, auch weil einige Berufsverbände angedeutet haben, dass sie erwägen, rechtliche Schritte insbesondere gegen die aus ihrer Sicht diskriminierende Verbotsschwerpunkte auf Kunststoffverpackungen einzuleiten. Im Finanzbereich ist insbesondere ein Anstieg des Zinsniveaus als relevantes Risiko zu nennen, wodurch sich die Finanzierungskosten verteuern würden. 4.2. Chancen Der deutsche Markt für Lebensmittelverpackungen ist nach wie vor einer der größten Märkte in Europa und wird diese Position auch in Zukunft behalten. Der Bedarf an kostengünstigen und umweltfreundlichen technischen Lösungen zum Schutz von Lebensmitteln wird in Deutschland weiter bestehen, solange Lebensmittel nicht am Ort der Produktion verzehrt werden. Die kontinuierliche Erhöhung der Anteile gut recycelbarer Produkte sowie des verwendeten Anteils an recyceltem Kunststoff in der Produktion bieten in diesem Kontext eine Chance, als positiver Teil der Kreislaufwirtschaft wahrgenommen zu werden. Vor diesem Hintergrund und verglichen mit Marktanteilen anderer Tochtergesellschaften der Gruppe in Nachbarländern sind die Wachstumsmöglichkeiten und das Potenzial in Deutschland weiterhin groß. Das neue, verstärkte Verkaufsteam wird alle Möglichkeiten nutzen, auf die drei Stärken der Gruppe zu bauen: Qualität, Sortiment und Service, um unsere Marktanteile in Zukunft zu erhöhen. Die Wachstums- und Investitionspolitik der Unternehmensgruppe der letzten Jahre ermöglichen es uns heute, dem Markt komplette Lösungen für leistungsfähige und nachhaltige Multi-Material-Lebensmittelverpackungen „Made in EU“ mit Sicherheit und Liefergarantie anzubieten. Der Trend hin zu Multi-Materialien-Lösungen, wie Plaste-Karton-Bagasse-Kombinationen, ist ungebrochen und das Unternehmen bestrebt, diesem Trend zu folgen und ihr Produktportfolio ausgerichtet an den aktuellen Kundenbedürfnissen ständig weiterzuentwickeln. Das vielfältige Produktportfolio der Unternehmensgruppe komplementiert das Angebot der KIV und ist zentraler Bestandteil ihrer Vertriebsaktivitäten. 5. Prognosebericht Die Gesellschaft startet aus ihrem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 11.167 TEUR und einem durch Rangrücktritt der Gesellschafterin gedeckten negativen Working Capital von rund 13.907 TEUR in das Geschäftsjahr 2025. Diese wirtschaftliche Situation resultiert überwiegend aus den Jahresfehlbeträgen der letzten Geschäftsjahre. Darüber hinaus wird die Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2025 noch auf finanzielle Mittel aus dem ungekündigten Cash-Pool-Vertrag des Konzerns zurückgreifen können, um gegebenenfalls den Liquiditätsbedarf zu decken. Damit ist die Entwicklung und der Fortbestand der Gesellschaft weiterhin von der Aufrechterhaltung der Rangrücktritts- und Finanzierungsvereinbarung mit der Konzernmuttergesellschaft (Groupe Guillin S.A.) abhängig. Sollten diese über die bisher vereinbarten Zeiträume nicht verlängert werden, wäre der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Mit der Neuausrichtung als Handels- und Logistikunternehmen und der Konsolidierung der Geschäfts- und Vertriebsaktivitäten mit Konzentration auf den heimischen Markt erwarten wir einen Umsatzrückgang von 25% und eine Rohmarge von 21%. Der erwartete Umsatzrückgang betrifft das Exportgeschäft, während die produktionsbestimmte Rohmarge durch eine niedrigere Handelsmarge ersetzt wird. Durch konsequente Anpassungen der Kostenstruktur erwarten wir noch ein leicht negatives Gesamtergebnis, EbitDA, für das Jahr 2025 und positive Ergebnisse in den darauffolgenden Geschäftsjahren. Als konjunkturabhängiges Unternehmen wird das Erreichen der Unternehmensziele auch maßgeblich von der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Europa beeinflusst. Mit zunehmender Krisenhäufigkeit sind Konjunktur-Prognosen zusätzlich mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, die eine valide Hochrechnung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren erschweren. Im Fall einer negativen Gesamtentwicklung hätte dies unmittelbar Auswirkungen auf die geplanten Umsätze und das Jahresergebnis und somit gegebenenfalls auch auf die Unternehmensfortführung.
Fürstenwalde/Spree, den 10.06.2025 Sascha Dawid BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2024der KIV Verpackungen GmbH, Fürstenwalde/SpreeAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt worden. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht scroll
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt der Ansatz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Bei Wegfall der Gründe, die zu einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung geführt haben, erfolgt eine entsprechende Wertaufholung. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Neuzugänge für das Sachanlagevermögen und auf immaterielle Vermögensgegenstände werden im Jahr des Zugangs pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 (Vj: EUR 250) sind im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst worden. Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 (Vj: EUR 250) bis EUR 800 (Vj: EUR 800) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr Abgang wird unterstellt. Das Finanzanlagevermögen wurde mit dem Nennwert bzw. einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt und bewertet. Bei Wegfall der Gründe, die zu einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung geführt haben, erfolgt eine entsprechende Wertaufholung. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen werden am Bilanzstichtag zum Nennwert bewertet. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Wertberichtigung Rechnung getragen. Das gezeichnete Kapital, die flüssigen Mittel sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennbetrag bilanziert. Grundsätzlich werden Rückstellungen in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (das heißt einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassenmittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Imparitäts- und das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Für die Ermittlung latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Bilanzposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen mit dem Steuersatz im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen in Höhe von grundsätzlich 30 Prozent wie im Vorjahr bewertet und nicht abgezinst. Zum 31. Dezember 2024 ergeben sich künftige Steuerbelastungen in Form von steuerlichen Minderabschreibungen. Sofern vorhanden werden aktive und passive Steuerlatenzen verrechnet. Wesentliche Unsicherheit / Annahme der Unternehmensfortführung Es besteht trotz eines Jahresüberschusses in Höhe von EUR 552.580,29 (Vj: Jahresüberschuss EUR 791.691,54) ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von EUR 11.166.565,48 (Vj: EUR 11.719.145,77). Bei einer vereinfachten Betrachtung der zu erwartenden Zahlungszu- und -abflüsse in den nächsten zwölf Monaten ab Abschlussstichtag ergibt sich, dass die bestehenden kurzfristigen Forderungen und Vorräte mit insgesamt EUR 3.669.965,22 (Vj: EUR 5.006.520,01) in Summe geringer sind als die bestehenden kurzfristigen Verbindlichkeiten EUR 17.576.736 (Vj: EUR 22.361.686,67) zuzüglich des erwarteten Kapitalbedarfs von EUR 793.000 für das kommende Geschäftsjahr. Dies führt zu einer Unterdeckung und somit Liquiditätsbedarf aus den zum Abschlussstichtag bestehenden kurzfristigen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 14.699.771. Um diese zu erwartende Finanzierungslücke zu schließen, hat die Groupe Guillin S.A. unter dem Datum vom 01. Juni 2025 einen qualifizierten Rangrücktritt i. H. v. EUR 15.000.000 für die Laufzeit vom 01. Juni 2025 bis einschließlich 31. Juli 2026 erklärt. Für das Geschäftsjahr 2025 kann somit zur Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs auf den weiterhin ungekündigten Cash-Pool-Vertrag des Konzerns zurückgegriffen werden, um gegebenenfalls den Liquiditätsbedarf zu decken. Damit ist die Entwicklung und der Fortbestand der Gesellschaft weiterhin von der Aufrechterhaltung der Rangrücktritts- und Finanzierungsvereinbarung mit der Konzernmuttergesellschaft Groupe Guillin S.A. abhängig. Sollte diese über die bisher vereinbarten Zeiträume nicht verlängert werden, wäre der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Durch den ausgesprochenen Rangrücktritt sowie die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation geht die Geschäftsführung weiterhin von der Fortführung des Unternehmens aus. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt. Vorräte Die Vorräte setzen sich zusammen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von EUR 881.055,66 (Vj: EUR 1.558.182,39) und fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von EUR 1.579.538,35 (Vj: EUR 1.412.890,42) sowie unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (Vj: EUR 20.148,02). Der Vorratsbestand an Rohstoffen wurde im Zuge der Produktionsstillegung zum Jahresende reduziert. Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.172.616,96 (Vj: EUR 1.751.894,55). Es sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit zwischen 1 Jahr bis 5 Jahren vorhanden. Es sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 266.953,03 (Vj: EUR 474.391,41) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und verringerten sich nach der Umstrukturierung mit weniger gruppeninternen Transaktionen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 36.754,25 (Vj: EUR 263.404,63) beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Reisekostenvorschüsse, Steuererstattungsansprüche für gezahlte Stromsteuern nach dem StromStG und sonstige Forderungen. Im Vorjahr ist vor allem ein Steuererstattungsanspruch aus Umsatzsteuervorauszahlungen i. H. v. EUR 163.325,06 hervorzuheben. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich unverändert auf TEUR 280. Im Geschäftsjahr 2024 wurde beschlossen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Für die gebildeten latenten Steuern besteht eine Ausschüttungssperre i. H. v. TEUR 29 (Vj: TEUR 29,5). Sonstige Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Berufsgenossenschaft (TEUR 60 ; Vj: TEUR 66), für Stromkosten (TEUR 36 ; Vj: TEUR 67) sowie Schwerbehindertenabgaben (TEUR 41 ; Vj: TEUR 0) enthalten. Daneben wurden personalbezogene Rückstellungen für rückständigen Urlaub und Tantiemen i. H. v. TEUR 698 (Vj: TEUR 157) gebildet. Hervorzuheben ist, dass in den TEUR 698 Abfindungen i. H. v. TEUR 534 enthalten sind. Für die neu eingeführte Abgabe nach dem EWKFondsG wurden erstmalig Rückstellungen i. H. v. TEUR 528 gebildet. Fernerhin wurden Rückstellungen für Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten i. H. v. TEUR 67 (Vj: TEUR 48) gebildet. Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 16.094.029,51 (Vj.: EUR 22.361.686,67). Diese setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 315.922,35 (Vj: EUR 867.649,21) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 15.347.623,35 (Vj: EUR 20.968.857,64) sowie sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 430.483,81 (Vj: EUR 525.179,82), welche hauptsächlich Steuerverbindlichkeiten beinhalten. Der deutliche Rückgang der Verbindlichkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr ist auf die Produktionsstillegung und dem Verkauf von nicht mehr benötigtem Anlage- und Umlaufvermögen zurück zu führen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 669.539,59 (Vj: EUR 642.563,74) sowie Verbindlichkeiten aus der Cash-Pool-Vereinbarung in Höhe von EUR 14.678.083,76 (Vj: EUR 20.326.293,90). Ein wesentlicher Teil dieser Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ist durch eine Rangrücktrittserklärung durch die Groupe Guillin S.A. im Rang hinter allen anderen Verbindlichkeiten zurückgestellt und somit nicht als kurzfristige Verbindlichkeiten zu klassifizieren. Die GROUPE GUILLIN hat im Jahr 2023 einen Verzicht für einen Teil ihrer Forderungen in Höhe von TEUR 1.500 und in 2024 in Höhe von TEUR 2.000 gegen die Gesellschaft erklärt. Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 Jahr bis 5 Jahren vorhanden. Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden. Latente Steuern Der Saldo der aktiven latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt EUR 29.000,00 (Vj: EUR 29.500,00). Der Unterschied resultiert ausschließlich aus unterschiedlichen Abschreibungsdauern zwischen Handels- und Steuerbilanz im Anlagevermögen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich aus Eigenproduktion (67%), Handelsware (26%) sowie Mahlguterlösen (7%) zusammen. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind Verrechnungen von Sachbezügen (KFZ) und Erträge aus Herabsetzung von EWB auf Forderungen TEUR 0 (Vj: TEUR 5) erfasst. Fernerhin sind betriebsfremde Erträge aus der Gruppe i. H. v. TEUR 2.000 (Vj: TEUR 1.500) aus einem Forderungsverzicht der Gläubigerin enthalten sowie Aufwendungen aus Abgängen Sachanlagen Restbuchwert bei Buchgewinn TEUR 2.532 (Vj: TEUR 0) und demgegenüber stehenden Erlösen aus Sachanlagenverkäufe in Höhe von TEUR 3.594 (Vj: TEUR 0). Der Großteil des Maschinenparks (Thermoformmaschinen) und produktionsbezogene Ausrüstungsgegenstände wurden in dieser Höhe aus dem Sachanlagenvermögen verkauft. Daraus ergeben sich einmalige positive Sondereffekte von TEUR 1.063 (TEUR 3.594 - TEUR 2.531) aus Anlagenverkäufen sowie TEUR 2.000 aus dem Forderungsverzicht; in Summe TEUR 3.063 Ertrag. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Lagermiete i. H. v. EUR 100.441,45 (Vj: EUR 80.746,00) und Stromkosten Fürstenwalde Produktion i. H. v. EUR 833.050,36 (Vj: EUR 1.054.315,38) abgebildet. Fernerhin sind Abgänge Sachanlagen bei einem Buchverlust in Höhe von EUR 344.754,20 (Vj: EUR 0) enthalten. Die Abgänge beinhalten ausschließlich nicht mehr verwendbare und unverkäufliche Ausrüstungsgegenstände und Infrastruktur des still gelegten Produktionsbereichs. Es handelt sich um einen einmaligen außergewöhnlichen Verlust. Der Nettoeffekt aus den beschriebenen Anlagenabgängen ist positiv und beziffert sich auf TEU 718 (TEUR 1.063 - TEUR 345). Berücksichtigt man daneben den Ertrag aus dem Forderungsverzicht i.H.v. TEUR 2.000 sowie die Abfindungszahlungen i.H.v. TEUR 906 im Personalaufwand ergibt sich ein Saldo von TEUR 1.812 (TEUR 2.000 + TEUR 718 - TEUR 906) aus Sondereffekten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Zinsaufwand sind die Kosten für die variabel verzinste Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen (Cash-Pool-Verbindlichkeit) i. H. v. TEUR 816 (Vj: TEUR 972) abgebildet. Die Ermittlung erfolgt anhand der Entwicklung des von der EZB veröffentlichten Referenzzinssatzes Euro Short-Term Rate (€STR). Jahresergebnis Für das Berichtsjahr wird ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 553 (Vj: TEUR 791) ausgewiesen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: scroll
In der Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter sind jeweils 15 Mitarbeiter im Jahr 2024 und 13 Mitarbeiter im Jahr 2023 enthalten, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt wurden. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Der Beruf der Geschäftsführer ist mit ihrer Organstellung identisch. Herr Dominique Bosio (bis Oktober 2024) Herr Sascha Dawid (ab November 2024) Vergütungen der Geschäftsführer Die Bezüge der Geschäftsführung für das Berichtsjahr werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. Honorar des Abschlussprüfers Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch, die Kosten für das Honorar des Abschlussprüfers im Anhang nicht anzugeben. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Künftige Verpflichtungen aus Leasingverträgen sowie aus den Mietverträgen und sonstige finanzielle Verpflichtungen zum Stichtag werden in Höhe von EUR 116.650,62 (Vj: EUR 292.245,22) für die folgenden Geschäftsjahre anfallen. Es sind keine weiteren Bürgschaften oder Haftungsverhältnisse vorhanden. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Groupe Guillin S.A. Holding, Ornans, Frankreich, einbezogen. Diese stellt sowohl für den größten als auch für den kleinsten Kreis den Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss ist unter www.infogreffe.fr verfügbar. Nachtragsbericht Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschluss des Geschäftsjahres bekannt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Fürstenwalde / Spree, den 10.06.2025 Sascha Dawid sonstige Berichtsbestandteile
gez. Sascha Dawid Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2025 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die KIV Verpackungen GmbH, Fürstenwalde/Spree Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KIV Verpackungen GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KIV Verpackungen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse § entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und § vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in dem Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit / Annahme der Unternehmensfortführung“ des Anhangs sowie dem Abschnitt „5. Prognosebericht“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass auch für das Geschäftsjahr 2025 zur Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs auf den weiterhin ungekündigten Cash-Pool-Vertrag des Konzerns zurückgegriffen werden kann, um gegebenenfalls den Liquiditätsbedarf zu decken. Damit ist die Entwicklung und der Fortbestand der Gesellschaft weiterhin von der Aufrechterhaltung der Rangrücktritts- und Finanzierungsvereinbarung mit der Konzernmuttergesellschaft Groupe Guillin S.A. abhängig. Sollte diese über die bisher vereinbarten Zeiträume nicht verlängert werden, wäre der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Wie in den Abschnitten „Wesentliche Unsicherheit / Annahme der Unternehmensfortführung“ des Anhangs sowie „5. Prognosebericht“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus § identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. § erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. § beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. § ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. § beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. § beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. § führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 10. Juni 2025 Forvis Mazars GmbH & Co. KG Marko Pape, Wirtschaftsprüfer Nils Lempart, Wirtschaftsprüfer |
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