Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 725039
Vorher
Solarpark Coburg UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
6.5.2010
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Projektierung, die Errichtung, der Betrieb von Solarkraftwerken

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gordon Grundler
seit 20.4.2015
Geschäftsführer
Stephan Huß
seit 6.5.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Primus Valor AG I.Gr.
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Primus Valor Konzeptions GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro Solar GmbH

Crailsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 826.615,49 621.233,40
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 137.775,00 60.705,00
II. Sachanlagen 534.351,40 533.028,40
III. Finanzanlagen 154.489,09 27.500,00
B. Umlaufvermögen 4.283.160,45 5.407.625,56
I. Vorräte 1.730.094,91 1.406.650,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.366.319,94 1.889.362,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.186.745,60 2.111.611,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.840.257,22 1.754.265,13
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 322.344,49  
Aktiva 7.272.377,65 7.783.124,09

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 176.229,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 347.344,49 -151.229,36
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 322.344,49  
B. Rückstellungen 377.755,37 272.311,88
C. Verbindlichkeiten 6.192.262,69 6.591.044,19
D. Rechnungsabgrenzungsposten 702.359,59 743.538,66
Summe Passiva 7.272.377,65 7.783.124,09

Anhang

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss der Pro Solar GmbH, Crailsheim, Handels­register Ulm, HRB 725039, zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vor­schriften des Handels­ge­setz­buches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf­ge­stellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Ka­pital­gesell­schaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB An­wendung.

Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz, sondern im Anhang vorgenommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Pro Solar GmbH betreut zahlreiche Solarinvestments, die eigenen Gesellschaften zugeordnet sind oder
direkt von Investoren gehalten werden, auf fremde Rechnung für diese Investoren im eigenen Namen. Grundsätzlich sind
die aus dem Betriebsführungsvertrag resultierenden Vermögensgegenstände handelsbilanziell nicht der Pro Solar GmbH,
sondern den Investoren, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, als wirtschaftlicher Eigentümer zuzurechnen.
Ebenso sind in den Umsatzerlösen der Pro Solar GmbH grundsätzlich nur die Verwaltungsgebühren (Marge) für die
technische sowie kaufmännische Betriebsführung und nicht die gesamten Erlöse für die vereinnahmten
Einspeisevergütungen auszuweisen. Gleiches gilt für den Materialaufwand und weitere Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung.

In Fortführung der Bilanzierungsgrundsätze aus den Vorjahren erfolgt eine hiervon abweichende Bilanzierung. Daraus folgt
insbesondere, dass in der Bilanz Bankguthaben in Höhe von T-EUR 1.055 ausgewiesen werden, deren wirtschaftlicher
Eigentümer nicht die Pro Solar GmbH, sondern die Investoren sind.
In den Umsatzerlösen werden mit EUR Mio. 16,9 sowie betriebliche Aufwendungen mit EUR Mio. 16,9 ausgewiesen,
die wirtschaftlich nicht der Pro Solar GmbH, sondern den Investoren zuzurechnen sind.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung
erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nut­zungsdauer.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die als Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu An­schaffungskosten
bzw. bei nachhaltiger Wertminderung mit den niedrigeren bei­zulegen­den Zeitwerten bewertet.

Fertige und Unfertige Erzeugnisse sowie Leistungen werden zu durchschnittlichen Ein­standspreisen bewertet.
Soweit niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden die­se unter der Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Ein­zelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für die zu
erwarten­den Skontoinan­spruchnahmen, das allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird ei­ne Pauschalwertbe­richtigung
gebildet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanz­stichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Ab­schluss­stich­tag angesetzt, soweit sie
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeit­punkt dar­stellen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veran­lagten Steuern.

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach ver­nünfti­ger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB ge­bildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt,
sofern ausreichen­de objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Deutschen Bun­desbank veröffentlichten laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
ver­gangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Ab­schluss­stichtag an­ge­setzt, soweit sie Ertrag
für einen bestimmten Zeitraum nach die­sem Zeit­punkt dar­stellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Rest­laufzeit größer einem Jahr beträgt
EUR 417.116,81 (Vorjahr: EUR 787.043,38).

Hiervon bestehen in Höhe von EUR 306.000,00 gegen die Gesellschafterin Primus Va­lor AG (Vorjahr: EUR 306.000,00).

Der Bilanzverlust setzt sich folgendermaßen zusammen:


31.12.2023
31.12.2022

EUR
EUR
Jahresfehlbetrag
-174.687,80
-172.657,37
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
151.229,36
323.886,73
Ausschüttung
-323.886,05

Bilanzverlust (Vorjahr: Bilanzgewinn)
-347.344,49
151.229,36



Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 3.592.262,69
(Vorjahr: EUR 4.148.525,06).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr be­trägt EUR 2.600.000,00
(Vorjahr: EUR 2.442.519,13).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von EUR 14.641,41 Steuern (Vorjahr: EUR 31.241,33).

Von diesen bestehen in Höhe von EUR 2.730.286,67 gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr: EUR 2.600.000,00).

IV. Ergänzende Angaben

1. Anzahl Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 3 (Vorjahr: 3) Arbeitnehmer.

Unterschrift der Geschäftsführung

Crailsheim, den 15. August 2025

Stephan Huß
Gordon Grundler

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2025 festgestellt.

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