Ortmeyer Vermögensverwaltung GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Ortmeyer seit 22.6.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ortmeyer GmbHRheineJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. i.V. mit §§ 238 ff. HGB) unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 1 HGB handelt, angewandt. Posten des Jahresabschlusses, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. 2. Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 entsprechen denen in der Schlussbilanz zum 31.12.2018. Die Wertansätze des Vorjahres sind zu Vergleichszwecken vermerkt. Der Grundsatz der Vorsicht, das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden beachtet. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Das Anlagevermögen ist mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Anhaltspunkte für nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht erforderliche Einzelwertberichtigungen zu Forderungen waren nicht ersichtlich. Die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Forderungen liegen unter einem Jahr. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der den zu erwartenden Ausgaben entspricht. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Verbindlichkeiten (außer Bankdarlehn) liegen unter einem Jahr. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind zu Vergleichszwecken vermerkt.
Rheine, den 14. Oktober 2020 Andreas Ortmeyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Oktober 2020 |
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