APG Auer Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Schramm seit 7.2.2018 | Prokura |
Torsten Martin seit 7.2.2018 | Prokura |
Stefan Gnichtel seit 26.11.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Multi Industrieanlagen GmbHAue-Bad SchlemaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhangder Firma
Multi Industrieanlagen
GmbH,
Aue
für das
Geschäftsjahr
01.01.2023 - 31.12.2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Rechtsgrundlagen für den Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde
gemäß der §§ 242 ff., 264 ff. HGB
aufgestellt.
Satzungsbedingte Regelungen, die sich auf die
Rechnungslegung auswirken, liegen nicht vor.
2. Gliederungsvorschriften
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist
zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Erhaltene Anzahlungen auf unfertige Erzeugnisse und
unfertige Leistungen, die in der Bilanz auszuweisen sind,
werden bis zur Höhe der aktivierten Herstellungskosten
für den jeweiligen Auftrag auf der Aktivseite offen
von den Vorräten abgesetzt und mit dem
darüberhinausgehenden Teil auf der Passivseite
ausgewiesen.
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres oder wegen fehlender Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
notwendig.
Sonstige Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen
Bilanzpositionen werden, soweit erforderlich, im Anhang
getätigt. Mitzugehörigkeitsvermerke sind im
Berichtsjahr nicht veranlasst.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB werden beachtet. Der Ansatz von
Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes ist im Berichtsjahr nicht
veranlasst.
Soweit erkennbare ungewisse Verbindlichkeiten bzw.
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften i. S. d.
§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB bis zum
Bilanzerstellungszeitpunkt vorliegen, werden entsprechende
Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus werden,
soweit die Voraussetzungen vorliegen, unterlassene
Aufwendungen für Instandhaltung und Aufwendungen
für Abraumbeseitigung i. S. d. § 249 Abs. 1, S. 2
HGB als Rückstellung passiviert. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgt nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Der Ausweis latenter Steuerrückstellungen ist im
Geschäftsjahr nicht veranlasst.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des
Jahresüberschusses.
II.
Bewertungsmethoden
II.1. Allgemeine Angaben
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Die Herstellungskosten werden mittels einer
Zuschlagskalkulation auf Teilkostenbasis ermittelt. Neben
den direkten zurechenbaren Materialkosten, Fertigungskosten
und Sonderkosten der Fertigung werden auch angemessene
Zuschläge für notwendige Material- und
Fertigungsgemeinkosten und den Wertverzehr des
Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung
veranlasst ist, zugerechnet. Fremdkapitalzinsen und
Vertriebskosten werden in die Ermittlung der
Herstellungskosten nicht einbezogen.
Anschaffungen in Fremdwährung und Verbindlichkeiten
in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag
umgerechnet.
Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
II.2 Weitergehende Angaben zur Bewertung zu bestimmten
Bilanzposten
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten abnutzbarer entgeltlich erworbener
immaterieller Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wird, entsprechend der steuerlichen
Handhabung, die voraussichtliche Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse zugrunde gelegt. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen ist bei
Gebäuden eine Nutzungsdauer von 10-33 Jahren, bei
beweglichem Anlagevermögen überwiegend eine
Nutzungsdauer von 3-16 Jahren angesetzt worden. Die
Vornahme der Abschreibung erfolgt linear. Bewegliche
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 250,00
EUR (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im
Zugangsjahr als sofortiger Aufwand ohne gesonderte
Erfassung verbucht. Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten netto 250,00 bis 800,00 EUR betragen
haben, haben wir das Wahlrecht zur sofortigen Abschreibung
im Wirtschaftsjahr in Anspruch genommen. Bei Anschaffungen
und Abgängen im Berichtsjahr werden die Abschreibungen
"pro rata temporis" berechnet.
Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 Abs. 4,
§ 256 S. 1 HGB werden nicht angewendet. Aus
steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen
liegen im Geschäftsjahr nicht vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im
Geschäftsjahr vorgenommen. Abgänge werden durch
Verschrottungsprotokolle oder Verkaufsunterlagen
nachgewiesen. Die Versuchsanlage wurde mit den
Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß
Förderrichtlinien bewertet und um die gewährten
Zuwendungen gekürzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit zum Stichtag
niedrigere Tagespreise vorliegen, erfolgen Abschreibungen
auf den niedrigeren Tagespreis. Wertminderungen für
Beschädigungen und Sachmängel sind nach den
Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abschläge
erfolgten auch bei allen erkennbaren Risiken, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter
Verwendbarkeit ergeben. Bewertungsvereinfachungsverfahren
nach § 256 S. 1 HGB werden nicht angewendet.
Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie die
Fertigerzeugnisse sind entsprechend den oben genannten
Angaben mit ihren Herstellungskosten aktiviert.
Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 Abs. 4,
§ 256 S. 1 HGB werden nicht angewendet.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Soweit erkennbare Einzelrisiken
vorliegen werden dem Risiko entsprechende
Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Das allgemeine
Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich aus
der Übertragung der Verwertungsrechte an der
HydroGIn-Technologie inkl. Versuchsanlage auf die
Tochtergesellschaft ICEBERG.HYDROGEN GmbH.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Soweit erkennbare Einzelrisiken
vorliegen, werden dem Risiko entsprechende
Einzelwertberichtigungen durchgeführt.
Größere sonstige Vermögensgegenstände,
die erst nach Ablauf des Geschäftsjahrs entstehen,
liegen nicht vor.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Bestände in ausländischer Währung werden zum
Stichtagskurs umgerechnet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die nach § 6 Abs. 1
Nr. 3 EStG gebotene Abzinsung einer unverzinslichen
Darlehensverbindlichkeit ist in der Handelsbilanz unter
Beachtung des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht veranlasst
gewesen.
C. Sonstige Bilanzerläuterungen
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.
Dezember 2023 ergibt sich aus dem den Anforderungen des
§ 268 Abs. 2 HGB entsprechenden Anlagenspiegel.
a) Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Position enthält die Anschaffungskosten
für Zertifizierungen, EDV-Programme und Nutzungsrechte
an solchen Programmen.
b) Sachanlagen
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für
Investitionen im Geschäftsjahr 2023 sind aus dem als
Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
c) Finanzanlage
Die Position enthält eine Beteiligung an einer
Kommanditgesellschaft sowie an der Tochtergesellschaft
ICEBERG.HYDROGEN GmbH und dem Joint Venture Hydrit S.r.l..
Umlaufvermögen
Die Gliederung der Vorräte sowie der Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände ergibt sich
unmittelbar aus der Bilanz. Ebenso die zugehörigen
Laufzeitvermerke.
Rechnungsabgrenzung
Der aktivierte Rechnungsabgrenzungsposten entfällt
auf vorausbezahlte Beiträge und Kfz-Steuern für
das kommende Wirtschaftsjahr.
Rückstellungen
a) Sonstige Rückstellungen
Der Ausweis betrifft voraussichtliche Verpflichtungen
aus den noch auf den Zeitraum bis 31.12.2023 entfallenden
ungewissen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern in
Höhe von 54 TEUR und der Nachzahlung für Gas in
Höhe von 52 TEUR.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gliedert sich
nach Fristigkeiten und Sicherheiten wie folgt:
Sicherungsrechte
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlust-Rechnung
Die Gewinn- und Verlust-Rechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der ausgewiesene Steueraufwand entfällt auf das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Verpflichtungen aus langfristigen
Dauerschuldverhältnissen bestehen pro
Geschäftsjahr in folgender Höhe:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Dipl.-Kfm. Stefan Gnichtel geführt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresüberschuss mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Befreiungsvorschriften nach § 286 Abs. 2
(Aufgliederung der Umsätze) und § 286 Abs. 4
(Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung) werden angewandt. Auf die
Aufgliederung der Umsatzerlöse nach
Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten
Märkten wird gem. § 288 HGB verzichtet.
Aue-Bad Schlema, den 30. September 2024 gez. Stefan Gnichtel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. September 2024 |
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