Beteiligungsgesellschaften
BBnet Netzwerktechnik GmbH
Kirchenstraße 24, 91741 Theilenhofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Bierlein seit 2.6.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BBnet Netzwerktechnik GmbHLauf a.d. PegnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011BILANZ
ANHANGDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert. Der Jahresabschluss wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nach §264 Abs. 1 HGB aufgestellt. Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungsminderungen und unter Beachtung von § 6 Abs. 1 EStG bewertet. Von der Erleichterungsvorschrift Abschn. 44 Abs. 2 EStR für Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen im ersten Halbjahr wurde in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen sind aktivisch ausgewiesen. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf der Aktivseite berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der notwendigen Höhe ausgewiesen. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G+V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind den nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.03.2012 |
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